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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

tue <strong>und</strong> sich hinterher alles als Seifenblase oder gar noch als üble Verdächtigung<br />

herausstelle. Aber der Fragesteller könne sicher sein, dass jeder Staatsanwalt abwäge.<br />

Ob er dabei letztlich auf der richtigen Seite sei, das wisse man nie.<br />

Auf die Nachfrage, ob er, als jemand, der die Aufsicht führe, untersucht habe,<br />

warum Informationen nicht zusammengeführt worden seien, warum Finanzbehörden<br />

<strong>und</strong> unterschiedliche Staatsanwaltschaften über viele Jahre nebeneinanderher<br />

gearbeitet haben, antwortete der Zeuge, diese Frage habe die Generalstaatsanwaltschaft<br />

beschäftigt. Aus heutiger Sicht sei sehr zu bedauern, dass es hier kein Sichkurz-Schließen<br />

zwischen den Staatsanwaltschaften Pforzheim, <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>,<br />

Karlsruhe <strong>und</strong> Mannheim gegeben habe, insbesondere, dass die Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe seinerzeit nicht die Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim angefordert<br />

habe. Die Generalstaatsanwaltschaft habe das zum Anlass genommen,<br />

die Staatsanwaltschaften in Dienstbesprechungen immer wieder zu sensibilisieren,<br />

hierauf ganz besonders zu achten. Im Übrigen existiere heute auch ein prozessuales<br />

Instrument, nämlich das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister, das<br />

gerade dazu diene, dass der Staatsanwaltschaft Verfahren bekannt werden, die bei<br />

einer anderen Staatsanwaltschaft gleichzeitig geführt werden.<br />

Im Übrigen habe die Staatsanwaltschaft ja einen Partner in Bezug auf steuerstrafrechtliche<br />

Dinge. Das sei die Steuerfahndung. Die Steuerfahndung in Karlsruhe<br />

sei an allen Verfahren der verschiedenen Staatsanwaltschaften beteiligt gewesen.<br />

Das sei die Stelle gewesen, die über sämtliche Informationen verfügt habe <strong>und</strong> es<br />

sei unvorstellbar, dass die Steuerfahndung ihre Erkenntnisse nicht an die ermittelnde<br />

Staatsanwaltschaft weitergegeben habe.<br />

Auf den Einwand, dass die Steuerfahndung in ihrem Ergebnisbericht Oberstaatsanwalt<br />

Zimmermann auf laufende Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften<br />

Mannheim <strong>und</strong> Mühlhausen hingewiesen habe, erwiderte der Zeuge, er<br />

habe ja nicht behauptet, dass keine Staatsanwaltschaft vom Verfahren der anderen<br />

gewusst habe, sondern er habe nur gesagt, nicht alle Staatsanwaltschaften haben<br />

über die Verfahren bei anderen Bescheid gewusst. Nicht alle Ergebnisse seien zusammengeführt<br />

worden. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe habe <strong>von</strong> den Verfahren<br />

in Mannheim gewusst. Die Mannheimer haben aber nichts <strong>von</strong> Karlsruhe gewusst.<br />

Das sei der entscheidende Gesichtspunkt. Auf den nochmaligen Einwand,<br />

dass die Steuerfahndung die Staatsanwaltschaften offenbar doch informiert habe,<br />

erklärte der Zeuge, nein, dies sei nicht erfolgt. Es habe damals ja bei verschiedenen<br />

Staatsanwaltschaften Verfahren gegeben. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

habe zum Beispiel keine Ahnung <strong>von</strong> den Verfahren in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> gehabt.<br />

Auf die Frage, wie er die Einstellung des Verfahrens wegen des Verdachts des<br />

Raubs gegen Manfred Schmider bewerte, erklärte der Zeuge, er habe wenige<br />

Wochen, nachdem er im Amt gewesen sei, mit der sachbearbeitenden Staatsanwältin,<br />

Frau Scheck, gesprochen. Damals sei es hauptsächlich um die so genannten<br />

schützenden Hände, die über dieser Einstellung des Verfahrens angeblich gelegen<br />

haben sollen, gegangen. Das habe ihn natürlich in allererster Linie interessiert<br />

<strong>und</strong> als er seine Vorstellungsr<strong>und</strong>e in Karlsruhe gemacht habe, habe er sie<br />

genau auf diesen Punkt hin befragt. Sie habe ihm versichert, dass keinerlei Druck<br />

<strong>von</strong> oben auf sie ausgeübt worden sei. Er habe dann später alle Einstellungsverfügungen<br />

akribisch genau nachgelesen <strong>und</strong> sie haben ihn überzeugt. Er glaube<br />

nicht, dass man vor Gericht damit durchgekommen wäre.<br />

Im Übrigen wies der Zeuge auf einen Aspekt hin, der nach seiner Auffassung in<br />

der bisherigen Diskussion nicht so deutlich geworden sei. Hätte Frau Scheck entgegen<br />

dem, was sie gemacht habe, tatsächlich damals Anklage erhoben, dann wäre<br />

mit größter Wahrscheinlichkeit entweder schon die Eröffnung des Hauptverfahrens<br />

abgelehnt oder ein Freispruch erfolgt. Erkenntnisse, die sich hinterher<br />

herausgestellt hätten, hätten wegen des Gr<strong>und</strong>satzes „ne bis in idem“ überhaupt<br />

nicht mehr verwertet werden dürfen. Es sei deswegen immer auch eine Entscheidung<br />

der Staatsanwaltschaft zu sagen, das reicht nie <strong>und</strong> nimmer, jedenfalls im<br />

Augenblick. Wenn später noch etwas dazu komme, habe ich im Falle einer Einstellung<br />

immer noch die Möglichkeit, diese wieder aufzuheben <strong>und</strong> die Sache vor<br />

Gericht zu bringen. Umgekehrt wäre es aber nicht möglich. Wenn einmal ein<br />

Freispruch da sei, dann sei er nicht mehr aus der Welt zu schaffen.<br />

Auf die Frage, ob es ungewöhnlich sei <strong>und</strong> ob es zulässig sei, dass eine Staatsanwältin<br />

während eines laufenden Ermittlungsverfahrens selbst Vernehmungen<br />

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