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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

denkbarer „Kreditbetrug“ zur Sprache (=vgl. die Aussage RD Vetter, Apr.<br />

18. UA-Sitzung S. 50 ff., 74 ff. sowie die Aussage AD Schutter, Apr. 18. UA-Sitzung<br />

S. 128 ff.; vgl. auch den AV AR Meier v. 20. Mai 1996, der allerdings fälschlich<br />

bis zum 30. April 1996 gefertigte 179 HBS lt. Liste Dahn den 369 zum<br />

Stichtag 31. Dezember 1993 <strong>und</strong> nicht etwa den 1000 laut anonymer Anzeige<br />

vom 4. Mai 1996 verkauften Systemen gegenüber stellte; richtigerweise hätte <strong>von</strong><br />

der BP angesichts der Bindung an den Prüfungszeitraum der Verkauf zum Stichtag<br />

31. Dezember 1993 [= 369 HBS] mit dem Einkauf bis zum 31. Dezember<br />

1993 [91 HBS] verglichen werden müssen, was zu einer Differenz <strong>von</strong> nicht nur<br />

90 Systemen, sondern <strong>von</strong> 278 Systemen geführt hätte).<br />

Anscheinend nicht angesprochen wurde aber, wie sich zum Stichtag 30. April 1996<br />

(= außerhalb des Prüfungszeitraums) die fehlenden etwa 800 Systeme (Einkauf lt.<br />

Dahn = 179, Verkauf lt. anonymer Anzeige v. 25. April 1996 = 1.000 HBS) mit den<br />

angeblichen Einkäufen im Ausland in bar erklären ließen. Die sog. Schmalfuß-Gelder<br />

<strong>von</strong> etwa 86 Mio. DM hätten dazu bei einem Einkaufspreis der Systeme <strong>von</strong><br />

200.000 DM bis 400.000 DM offensichtlich nicht ausgereicht. Freilich ist anzumerken,<br />

dass die BP an KSK nur Fragen zum Prüfungszeitraum 1991 bis 1993 stellen<br />

durfte, infolgedessen die Finanzierung der Systeme <strong>von</strong> 1994 bis 1996 für die BP<br />

nicht überprüfbar war. Bezogen auf den Prüfungszeitraum ließ sich mit den sog.<br />

Schmalfuß-Geldern der Einkauf <strong>von</strong> nicht auf der Dahn-Liste enthaltenen, aber angeblich<br />

verkauften etwa 280 Bohrsystemen allerdings darstellen.<br />

Inwieweit schon in der Besprechung am 20. Mai 1996 Erkenntnisse über eine geringe<br />

Anzahl operativ eingesetzter Maschinen bei den <strong>von</strong> der BP beim FA KA-<br />

Stadt mitgeprüften zwei (<strong>von</strong> insgesamt achtzehn) Servicegesellschaften sowie<br />

die folglich insoweit geringen Erlöse aus der Vermietung <strong>von</strong> Maschinen angesprochen<br />

<strong>und</strong> daraus ggf. Schlussfolgerungen gezogen wurden, steht nicht zweifelsfrei<br />

fest. Der damalige Kenntnisstand der BP lässt sich jedenfalls mittelbar<br />

einem späteren Aktenvermerk des Betriebsprüfers AR Seyfried v. 3. Juni 1996<br />

über eine Besprechung mit Manfred Schmider entnehmen, wonach dieser der BP<br />

(wohl auf entsprechenden Vorhalt hin) erklärt haben soll, ein „Großteil der Systeme<br />

[...] sei produziert, [...] jedoch auf Halde gestanden, wie auch heute noch<br />

zahlreiche Systeme herumstehen“ (vgl. LO L1-014; auf dem Verteiler des Vermerks<br />

sind der Sachgebietsleiter der BP <strong>und</strong> die Steufa aufgeführt). Jedenfalls im<br />

Verlaufe der zweiten Betriebsprüfung war diese Begründung <strong>von</strong> Manfred<br />

Schmider auch der OFD KA bekannt <strong>und</strong> wurde für durchaus schlüssig gehalten.<br />

RD Vetter, OFD KA, gab dies gegenüber dem UA FlowTex an: „Uns hat man gesagt,<br />

man baue mehr, um in den Markt reinzudrängen.“ Auf Nachfrage, ob die Erklärung<br />

für schlüssig gehalten wurde, meinte der Zeuge: „Plausibel (...), ja“ (vgl.<br />

APr. 18. UA-Sitzung S. 81, 82). Ob selbst bei angenommener mangelnder Plausibilität<br />

der Erklärung des Manfred Schmider überhaupt vom festgestellten geringen<br />

operativen Einsatz der Bohrsysteme sinnvoll Rückschlüsse auf deren Existenz<br />

möglich gewesen wären, ist bei einer Prüfungsgr<strong>und</strong>lage <strong>von</strong> bloß zwei Servicegesellschaften<br />

sehr zweifelhaft. In diesem Sinne äußerte sich auch das LG<br />

Mannheim in dem Beschluss v. 22. Juni 2004 über die Eröffnung des Hauptverfahrens<br />

gegen den Angeschuldigten Manfred Seyfried (vgl. Bl. 19): „Was die<br />

Auswertung des Einsatzes der HBS bei den Servicegesellschaften betrifft (...),<br />

verkennt die Anklage, dass <strong>von</strong> den 18 in der Buchhaltung für 1996 geführten<br />

Servicegesellschaften der Angeschuldigte lediglich die FlowTex Service GmbH<br />

& Co. KG Ettlingen <strong>und</strong> die FlowTex Leitungsbau Zwickau GmbH prüfte. Bei<br />

dieser Sachlage war ihm eine umfassende Beurteilung gar nicht möglich. Wie bei<br />

einer ‚Gr<strong>und</strong>gesamtheit‘ <strong>von</strong> zwei Firmen in seriöser Weise auf die wirtschaftliche<br />

Lage <strong>von</strong> weiteren 16 Firmen zu schließen sein soll, ist nicht ersichtlich.“<br />

Anders stellte sich das operative Geschäft nach dem <strong>Bericht</strong> des Wirtschaftsprüfers<br />

Rohner über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1994 der<br />

FlowTex Technologie-Import GmbH dar: „Am 31. Dezember 1994 waren bei den<br />

Service-Unternehmen 104 LKW-Systeme <strong>und</strong> 415 Bohr-Systeme in Shelter-Bauweise<br />

[...] im Einsatz bei weiter expansivem Geschäftsvolumen“ (vgl. LO I-491).<br />

Erstmals im <strong>Bericht</strong> über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31. Dezember<br />

1995 bei FlowTex wird <strong>von</strong> WP Rohner ein „Maschinenpool“ erwähnt: „Die <strong>Bericht</strong>sgesellschaft<br />

gibt den Nutzern durch Verfahrensforschung <strong>und</strong> Verfahrensentwicklung,<br />

durch intensive Schulungsmaßnahmen <strong>und</strong> technische Dienstleistungen<br />

sowie durch die Errichtung eines Maschinenpools die erforderliche Unterstützung<br />

für einen effizienten Systemeinsatz. Am 31. Dezember 1995 waren im<br />

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