09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

526<br />

Schmider u. a. wahrnehme, werde noch ein weiterer Staatsanwalt oder eine<br />

weitere Staatsanwältin der Abteilung für Wirtschaftskriminalität zur Unterstützung<br />

beigegeben.<br />

Nach dieser Auskunft bestand aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

hinsichtlich der Frage einer möglichen Befangenheit kein Handlungsbedarf.<br />

Wegen der zu erwartenden Belastung Staatsanwalt Renschs durch die Sitzungsvertretung<br />

<strong>und</strong> die Bearbeitung weiterer Verfahren im FlowTex-Komplex beauftragte<br />

Oberstaatsanwalt Jobski, Leiter der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim, am 17. August 2001 zunächst Staatsanwältin Völker mit der<br />

Unterstützung <strong>und</strong> Entlastung <strong>von</strong> Staatsanwalt Rensch. Das Verfahren gegen<br />

die Steuerfahnder wurde schließlich mit Verfügung vom 21. August 2001 in ihr<br />

Dezernat umgetragen <strong>und</strong> ausschließlich <strong>von</strong> ihr bearbeitet.<br />

Das Verfahren gegen die Betriebsprüfer wurde weiterhin <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt<br />

Arnold geführt. Weder die Generalstaatsanwaltschaft Mannheim noch die Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe sahen in diesem Zusammenhang Befangenheitsprobleme.<br />

b) In einem Verfahren gegen Betriebsprüfer des Finanzamtes Karlsruhe baten der<br />

Leitende Oberstaatsanwalt in Mannheim, Dr. Kühner, <strong>und</strong> der Leiter der<br />

Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen, Oberstaatsanwalt Jobski, im<br />

August 2001 die Generalstaatsanwaltschaft, bei dem Präsidenten der Oberfinanzdirektion<br />

Stuttgart bezüglich der Auswertung der beigezogenen Betriebsprüferakten<br />

um die Mithilfe <strong>von</strong> Steuerfahndern aus dem Zuständigkeitsbereich<br />

der Oberfinanzdirektion Stuttgart nachzusuchen. Hintergr<strong>und</strong> war die Überlegung,<br />

wegen einer möglichen Befangenheit Finanzbeamte aus dem Zuständigkeitsbereich<br />

der Oberfinanzdirektion Karlsruhe nicht in die Ermittlungen einzubinden.<br />

Der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe entsprach dieser Anregung<br />

<strong>und</strong> ersuchte den Herrn Präsidenten der Oberfinanzdirektion Stuttgart, einer<br />

Übertragung <strong>von</strong> Ermittlungstätigkeiten durch die Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

auf Beamte aus seinem Zuständigkeitsbereich zuzustimmen.<br />

Dem Ersuchen wurde nicht entsprochen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim betraute<br />

daraufhin Steuerfahnder des Finanzamtes Freiburg-Land mit der Untersuchung<br />

steuer- bzw. steuerstrafrechtlicher Gesichtspunkte.<br />

c) Die beiden Verteidiger des zwischenzeitlich angeklagten Mohamad Yassin<br />

Dogmoch, Rechtsanwälte Prof. Dr. Mehle <strong>und</strong> Dr. Gauweiler, erhoben mit<br />

Schriftsatz vom 26. Februar 2002 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe. Hintergr<strong>und</strong> der Anzeige war ein längeres Interview,<br />

welches der Generalstaatsanwalt dem Fernsehsender ZDF gegeben hatte<br />

<strong>und</strong> das in Ausschnitten in der Sendung „Frontal 21“ am 19. Februar 2002 gesendet<br />

worden war. Die Verteidiger des Angeklagten Dogmoch vertraten die<br />

Auffassung, dass Generalstaatsanwalt Hertweck befangen sei, da er sich in diesem<br />

Interview abschließend verneinend zu der <strong>von</strong> seiner Behörde erst noch zu<br />

ermittelnden Frage geäußert habe, ob die Vorwürfe gegen die vor dem Jahr<br />

2000 mit Ermittlungen gegen Verantwortliche der Firmengruppe FlowTex befassten<br />

Staatsanwälte berechtigt seien <strong>und</strong> weil er als Gemeinderat der Stadt<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> an Entscheidungen im Zusammenhang mit Projekten der Flow-<br />

Tex-Gruppe mitgewirkt habe <strong>und</strong> seine Partei, die CDU, in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Spenden <strong>von</strong> Firmen der FlowTex-Gruppe entgegengenommen habe.<br />

Generalstaatsanwalt Hertweck wies in seiner dienstlichen Stellungnahme zur<br />

Dienstaufsichtsbeschwerde darauf hin, dass er im fraglichen Zeitraum nicht<br />

Gemeinderat in <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> gewesen sei <strong>und</strong> <strong>von</strong> Spenden keine Kenntnis<br />

gehabt habe. Im Übrigen sei durch einen Zusammenschnitt des Interviews,<br />

welches er dem Sender ZDF gegeben habe, eine falsche Zuordnung zwischen<br />

der Frage nach einer Aktenmanipulation <strong>und</strong> seiner Antwort zur angeblichen<br />

„Schlamperei unvorstellbaren Ausmaßes“ entstanden. Am 5. April 2002 teilte<br />

das Justizministerium den beiden Verteidigern des Angeklagten Dogmoch mit,<br />

dass Herr Generalstaatsanwalt Hertweck gegenüber dem Ministerium dienstlich<br />

Stellung zur Dienstaufsichtsbeschwerde genommen habe. Auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage bestehe für das Justizministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> kein Anlass<br />

zu dienstaufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt in<br />

Karlsruhe.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!