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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Steufa) gesagt. Dieser ganze Sachverhalt war ja Geschwätz, war ja Annahme.“<br />

[...] Nein das ist nicht gut, weil genau jetzt das Problem passiert, dass die Kollegen<br />

mit diesen Sachen konfrontiert werden, <strong>und</strong> in dem Aktenvermerk [...] steht<br />

gar nicht alles drin. Wenn man den Aktenvermerk liest, müsste ich als Außenstehender<br />

sagen, wenn ich das zum ersten Mal lese: ‚Sind die verrückt? Die haben<br />

so konkrete Angaben <strong>und</strong> prüfen das nicht nach.‘ Aber weil sie eben das meiste,<br />

was da noch gesprochen worden ist, gar nicht hineingeschrieben haben – ich nehme<br />

an, was denen wichtig war, haben sie festgehalten, <strong>und</strong> das, was unwichtig<br />

war, haben sie gleich in den Papierkorb geworfen. Sie hätten es mit allen Informationen<br />

so machen können. [...] Es ging ja auch nicht darum, Herrn Seyfried zu beschuldigen.<br />

Das war ja Geschwätz, unkonkret. Es ging mir darum, ihm zu sagen,<br />

dass darüber geredet wird. [...] Was ich weitergegeben habe, waren Informationen,<br />

die völlig schwammig waren.“ Ganz in diesem Sinne äußerte sich unter Eid<br />

auch der Bekannte des Anzeigenerstatters Krumes, Erhard Kracht, der als ehemaliger<br />

Angestellter bei FlowTex eigentlicher Hinweisgeber zu möglichen Straftaten<br />

des Manfred Schmider war, in einer Vernehmung vor dem AG Ahlen am 26. Oktober<br />

2001: „Es stimmt, dass mir Herr Krumes die Telefonnummer eines Mitarbeiters<br />

der Steufa gegeben hat, damit ich da anrufe. Dies habe ich aber nicht getan,<br />

da ich keine Beweise hatte. [...] Ich wollte vor allem deshalb nicht, dass meine<br />

Identität bekannt wird, da ich Furcht vor Repressalien durch Herrn Schmider<br />

hatte <strong>und</strong> im Ergebnis auch über keine Beweise verfügte“ (vgl. LO StA MA, 401<br />

Js 22627/01, Bl. 650 ff.)<br />

Aus Aktenvermerken sowie der staatsanwaltschaftlichen Sachakte 52 Js 13493/96<br />

ist ebenfalls nicht ersichtlich, dass die StA KA über folgende Erkenntnisse, Vermutungen<br />

oder Ermittlungsansätze aufgr<strong>und</strong> notwendiger Anforderung bzw. Vorlage<br />

des gesamten Aktenmaterials der BP <strong>und</strong> Steufa umfassend unterrichtet war,<br />

was ihr eine eigenständige Überprüfung sowie Bewertung des Sachverhalts ermöglicht<br />

hätte (vgl. auch die Vernehmung Zimmermann v. 16. Januar 2002 in LO<br />

GStA KA, Js 15/01 Bd. I Bl. 453 ff.):<br />

(a) „Finanzierungssystem durch Leasing“ gesteuert durch FTI (vgl. Vermerk<br />

der BP v. 14. Juni 1996 in LO L1-014 <strong>und</strong> Vermerk AR Seyfried v. 2. September<br />

1996 über ein Gespräch mit Angelika Neumann: „Auch unter dem Gesichtspunkt,<br />

wie die KSK im Innenverhältnis zu FTI geführt wurde, zeigt, dass<br />

die Geldverwendung über die FTI gesteuert wurde, da diese über die Leasingfirmen<br />

die überhöhten Systempreise akzeptierte. [...] Ich machte nochmals anhand<br />

des Kegels deutlich, dass m. E. eine Abkehr <strong>von</strong> der begonnenen Finanzierungsform<br />

schwerlich möglich ist, da derzeit monatliche Leasingraten <strong>von</strong><br />

ca. 21 Millionen DM aufgebracht werden müssen, dies, damit FTI seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nachkommen kann“, vgl. LO L2-017; vgl. auch in LO<br />

L1-016 einen handschriftlichen Vermerk ohne Datumsangabe: „verschiedene<br />

Arten Sale and Leasback“),<br />

(b) mangelnde „Aufklärung über die Zuordnung der Systemnummern KSK-<br />

Technik zu den Ausgangsrechnungen“ durch die Geschäftsführerin der KSK,<br />

Frau Angelika Neumann (vgl. Vermerk der BP v. 10. Juli 1996 über eine Besprechung<br />

mit Angelika Neumann in LO JM 410 E-27/00 Bd. X: „Die Aufklärung<br />

über die Zuordnung der Systemnummer KSK-Technik zu den Ausgangsrechnungen<br />

wurde seit April 1996 als vordringlich gegenüber Frau Neumann erklärt.<br />

Fast jede Woche wurde Fr. Neumann auf diesen Punkt angesprochen, lediglich<br />

Ausflüchte wie, dies müsse durch FTI erledigt werden, die Ausgangssystemnummern<br />

seien <strong>von</strong> FTI vergeben, sie könne keine Zuordnung vornehmen,<br />

dies müsse Dr. Kleiser tun usw., wurden <strong>von</strong> ihr vorgebracht. [...] Fr. Neumann<br />

wurde aufgefordert, Stellung zu beziehen, ob eine Listung der <strong>von</strong> FTI ohne Lizenz<br />

gebauten Systeme möglich sei, ob sich hier die Zuordnung zum Ausgangssytemnummernkreis<br />

ergeben könne. Auch hier wieder ist nicht möglich, wenn<br />

dann nur über FTI.“),<br />

(c) „Gewinnabschöpfung <strong>von</strong> KSK an FTI“ durch verschiedene teils fiktive<br />

Berechnungen (Vermerke der BP v. 21. Juli 1996, 22. August 1996, 2. September<br />

1996 sowie 25. September 1996 über eine Bspr. in der OFD in LO L1-014,<br />

L2-017; vgl. auch den BP <strong>Bericht</strong> FTI v. 29. Dezember 1997 in LO LI-021 mit<br />

Hinweisen auf bewusste „Verschleierungen im Bereich der Lieferantenrechnungen<br />

<strong>und</strong> der Zahlungsflüsse sowie deren Verbuchungen“ <strong>und</strong> mit Hinweisen<br />

auf Mietausfallzahlungen der KSK für „Stillstandzeiten“, also mangeln-<br />

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