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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

fred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider zum Zeitpunkt der Anhängigkeit nicht bekannt<br />

gewesen sei. Er habe beide Verfahren erst kennen gelernt, als er sich die<br />

Akten angesehen habe. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass die Sichtung<br />

der Akten Anfang 2002 erfolgte.<br />

5. Günter Hertweck<br />

Generalstaatsanwalt a. D. Hertweck, der zum Zeitpunkt des Eingangs des Steuerstrafverfahrens<br />

gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider bei der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Leitender Oberstaatsanwalt dieser Behörde war, sagte<br />

aus, dass er erstmals im Januar 2002 als er bereits Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe gewesen sei, <strong>von</strong> dem im Jahr 1994 bei der<br />

Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> anhängigen Steuerstrafverfahren gegen Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider durch einen <strong>Bericht</strong> der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

Kenntnis erlangt habe. Möglicherweise habe er <strong>von</strong> der Existenz des<br />

Verfahrens bereits im August 2001 erfahren. Eine Erinnerung daran habe er aber<br />

nicht mehr. Im August 2001 habe der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Fluck, der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe telefonisch<br />

berichtet, dass ein Steuerstrafverfahren gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias<br />

Schmider im Jahr 1994 bei der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> anhängig<br />

gewesen sei. Zum Zeitpunkt der mündlichen Unterrichtung durch den Leitenden<br />

Oberstaatsanwalt sei er im Urlaub gewesen. Der telefonische <strong>Bericht</strong> über die<br />

Existenz eines solchen Verfahrens, sei in den Akten der Generalstaatsanwaltschaft<br />

vermerkt worden. Er könne sich allerdings nicht erinnern, dass er nach<br />

Rückkehr aus dem Urlaub diesen Vermerk gelesen habe. In den Akten befinde<br />

sich auch nirgendwo ein Sichtvermerk, der auf eine Kenntnisnahme seinerseits<br />

schließen lasse.<br />

Zum Zeitpunkt der Anhängigkeit des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

im Jahr 1994 habe er die Akten nicht gesehen, weder bei der Vorlage<br />

der Akten an die Staatsanwaltschaft noch im weiteren Verlauf des Verfahrens.<br />

Insbesondere habe er die Abschlussverfügung des Dezernenten Oberstaatsanwalt<br />

Dr. Klee nicht gegengezeichnet. Üblicherweise seien zum damaligen Zeitpunkt<br />

Neuanzeigen bei der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> dem Leiter der Staatsanwaltschaft<br />

vorgelegt worden, der diese dann mit einem Grünstift versehen habe.<br />

Die erste Seite des Ermittlungsverfahrens gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias<br />

Schmider sei nicht mit einem Grünsondern mit einem Rotstift versehen. Dieses<br />

Zeichen stamme nicht <strong>von</strong> ihm. Der Zeuge führte weiter aus, dass er da<strong>von</strong> ausgehe,<br />

dass der Aktenvorgang unmittelbar bei Herrn Oberstaatsanwalt Dr. Klee eingegangen<br />

sei, weil er zu dessen Händen adressiert gewesen sei.<br />

C. Kenntnis der Polizeibehörden<br />

I. Beigezogene Akten<br />

Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim 401 Js 22627/01<br />

Die Landespolizeidirektion Karlsruhe hatte seit dem 7. August 2001 die Möglichkeit,<br />

Kenntnis <strong>von</strong> den Scheingeschäften zu erlangen. Beamte der Landespolizeidirektion<br />

Karlsruhe hatten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim im Ermittlungsverfahren<br />

gegen Amtsrat Seyfried u. a. wegen des Verdachts der Strafvereitelung<br />

u. a. – 401 Js 22627/01 – zwei Aktenbände der Oberfinanzdirektion<br />

Karlsruhe „FlowTex 6 Bp 1993/1“ <strong>und</strong> „FlowTex 7 Bp 1993/2“ zur Auswertung<br />

erhalten. Diesen Akten waren die Scheingeschäfte der Brüder Schmider zu entnehmen.<br />

Wann das Innenministerium <strong>von</strong> den Scheingeschäften Kenntnis erlangt hat, ist<br />

aus den beigezogenen Akten nicht ersichtlich.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Insoweit wird auf den <strong>Bericht</strong> des Justizministeriums Seite 996 (Allgemeine Anlage<br />

1) verwiesen.<br />

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