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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Zu A. III. 11.<br />

Ob die Landesregierung, die Ministerien, die Strafverfolgungsbehörden,<br />

Steuerbehörden <strong>und</strong> sonstige Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen, Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Steuerverfahren sowie<br />

sonstigem Verwaltungshandeln, in Zusammenhang mit den Personen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider sowie deren Unternehmungen<br />

ihre Pflichten beachtet haben;<br />

Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden im „FlowTex“-Verfahren<br />

seit Beginn der Betriebsprüfung bei der FlowTex-Gruppe im Oktober<br />

1999, insbesondere<br />

11. ob <strong>und</strong> ggf. welche besonderen Prozessabsprachen es in den FlowTex-<br />

Verfahren gegeben hat, insbesondere<br />

– ob es eine so genannte „Stuttgarter Vereinbarung“ gegeben hat, mit<br />

wem diese Vereinbarung ggf. getroffen wurde <strong>und</strong> was sie konkret beinhaltet;<br />

– wie der Vorwurf der „Außensteuerung“ zu verstehen ist, den der Vorsitzende<br />

Richter im FlowTex-Prozess im Januar 2002 erhoben hat,<br />

<strong>und</strong> gegen wen sich dieser Vorwurf gerichtet hat;<br />

– wie der Sachverhalt zu bewerten ist, dass Manfred Schmider bei seiner<br />

Aussage im Prozess im Jahr 2001 im klaren Gegensatz zu seiner Vernehmung<br />

durch die Staatsanwaltschaft im Jahr 2000 nicht mehr <strong>von</strong><br />

Mitwisserschaft <strong>und</strong> Mittäterschaft durch Behördenvertreter des Landes<br />

gesprochen hat.<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim 401 Js 1009/01 <strong>und</strong> 401 Js 3479/01,<br />

22 KLs 628 Js 10855/01, 602 Js 15705/00, 628 Js 33559/01<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe MA 4/2000<br />

– Akten des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 410 E 27/00<br />

Auf das Verzeichnis der beigezogenen Akten (Allgemeine Anlage 2) wird verwiesen.<br />

a) Gab es Prozessabsprachen in den FlowTex-Verfahren?<br />

Aus den Akten ist keine Prozessabsprache, insbesondere keine so genannte<br />

„Stuttgarter Vereinbarung“ ersichtlich.<br />

Nach Erhebung der Anklage gegen Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser u. a. fand<br />

im Zwischenverfahren am 26. Juni 2001 eine Besprechung beim Landgericht<br />

Mannheim statt, an der die Mitglieder der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer,<br />

zwei Vertreter der Staatsanwaltschaft Mannheim sowie die Verteidiger Rechtsanwälte<br />

Dr. Schiller, Ziegler, Dr. Quedenfeld, Dr. Wahle <strong>und</strong> Ritz teilnahmen. In<br />

einem Vermerk der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 28. Juni 2001 zum Inhalt<br />

dieser Besprechung ist festgehalten, dass der Vorsitzende der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer,<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer, darauf hingewiesen<br />

habe, dass kein Angeschuldigter durch die Finanz- <strong>und</strong> Ermittlungsbehörden<br />

geschädigt sei. Die mögliche Einbeziehung des Betriebsprüfers Seyfried als Unbeteiligten<br />

seitens der Angeschuldigten, könne deshalb kaum zugunsten, eher zu Lasten<br />

der Angeschuldigten bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden. Aus<br />

dem Vermerk ist ersichtlich, dass die Kammer im Übrigen lediglich Angaben zum<br />

Umfang der Beweisaufnahme <strong>und</strong> zur Dauer der Hauptverhandlung gemacht hat.<br />

Bei dieser Besprechung war der Verteidiger <strong>von</strong> Angelika Neumann, Rechtsanwalt<br />

Beust, nach der Liste der in dem Vermerk der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

festgehaltenen Teilnehmer nicht anwesend. Er war über die Auffassung des Kammervorsitzenden,<br />

dass eine Einbeziehung der gegen die Betriebsprüfer erhobenen<br />

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