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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Die strafrechtlichen Ermittlungen der Steufa Erfurt seien schließlich am 28. Januar<br />

1999 abgeschlossen worden mit Übersendung des strafrechtlichen <strong>Bericht</strong>s<br />

an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 29. Januar 1999. Das Verfahren gegen<br />

Frau Neumann sei dann am 10. Januar 2001 nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt<br />

worden im Hinblick auf die bekannt gewordenen Ereignisse im Zusammenhang<br />

mit FlowTex.<br />

Auf Frage, erklärte der Zeuge Conrad, die Durchsuchung habe sich nur auf relativ<br />

wenige Durchsuchungsobjekte, erstreckt. Bei den Objekten in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

habe es sich im Wesentlichen nur um Banken gehandelt. Die Durchsuchungsmaßnahmen<br />

hätten mit den personellen Kapazitäten der Steuerfahndungsstelle<br />

Erfurt abgedeckt werden können.<br />

Zudem hätten die Maßnahmen in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren<br />

stattgef<strong>und</strong>en. In einem solchen Fall sei es nach den Anweisungen für das<br />

Straf- <strong>und</strong> Bußgeldverfahren, also nach den b<strong>und</strong>eseinheitlich geltenden Verwaltungsregelungen<br />

hierfür, für die Finanzbehörde nicht erforderlich, andere Stellen,<br />

in deren Bezirk durchsucht wird, vorher zu informieren.<br />

Er könne jedoch auch nicht ausschließen, dass die Benachrichtigung schlicht <strong>und</strong><br />

einfach vergessen worden sei. Er wisse es nicht mehr, einen Vermerk hierüber gebe<br />

es nicht.<br />

Dem Zeugen Conrad wurde ein Aktenvermerk vom 18. März 1997 der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach, Sachgebietsleiter Schmidt,<br />

über ein Telefonat mit der Steuerfahndungsstelle Erfurt Herrn Conrad, Anlage 8,<br />

vorgehalten. Der Zeuge Conrad bestätigte, dass der Aktenvermerk den Inhalt dieses<br />

Telefongesprächs korrekt wiedergebe. Soweit er sich noch an dieses Telefonat<br />

erinnere, sei Herr Schmidt da nicht sehr fre<strong>und</strong>lich gewesen. Er sei schon laut geworden.<br />

Herr Schmidt habe auch gesagt, das hätte noch irgendwo ein Nachspiel.<br />

Die OFD Karlsruhe habe dann auch bei der OFD Erfurt angerufen. Im Vorgriff<br />

darauf habe er Herrn Manfred Schmidt, seinen zuständigen Referenten bei der<br />

OFD Erfurt damals, über das Telefonat des Herrn Markus Schmidt aus Karlsruhe<br />

informiert. Kurze Zeit darauf habe er vom Fachreferat die Rückmeldung bekommen,<br />

dass der angekündigte Anruf aus Karlsruhe eingegangen sei.<br />

Auf Nachfrage, ob es bei Durchsuchungsmaßnahmen in einem staatsanwaltschaftlichen<br />

Ermittlungsverfahren nach den angesprochenen Anweisungen für das<br />

Straf- <strong>und</strong> Bußgeldverfahren vorgesehen sei, dass die zuständige Steuerfahndungsstelle,<br />

in deren Bezirk durchsucht wird, unterrichtet werden soll, antwortete<br />

der Zeuge Conrad, normalerweise ja, man hätte Bescheid sagen können. Das wäre<br />

schon möglich gewesen, es sei aber nicht gemacht worden. Dem Zeugen Conrad<br />

wurde weiter die Aussage des Steuerfahndungsprüfers Sake vorgehalten, wonach<br />

die Unterrichtung unterblieben sei, weil „man den Beamten in Karlsruhe nicht getraut<br />

habe“. Der Zeuge Conrad erklärte dazu, Fakt sei, man habe nicht informiert.<br />

Wegen der wenigen Durchsuchungsorte sei es vielleicht auch vergessen worden.<br />

Im Nachhinein wisse er es nicht mehr. Auf Frage, ob es in diesem Verfahren nach<br />

seinem Eindruck auf der Beamten- oder politischen Ebene schützende Hände für<br />

Frau Neumann oder irgendjemanden aus der „FlowTex“-Gruppe gegeben habe,<br />

antwortete der Zeuge Conrad, er habe nie mit schützenden Händen zu tun gehabt,<br />

er habe auch nie schützende Hände irgendwo einmal gespürt.<br />

1.2. Frank Sake<br />

Steueroberinspektor Frank Sake, Fahndungsprüfer der Steuerfahndung beim Finanzamt<br />

Erfurt, gab an, dass er erst im April 1996 zu dem Verfahren betreffend<br />

die Selbstanzeige der Frau Neumann zugezogen worden sei. Von Seiten der Steuerfahndung<br />

des Finanzamts Erfurt sei geplant gewesen, die Geschäftsräume der<br />

KSK <strong>und</strong> der FlowTex zu durchsuchen. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen sollten<br />

bei den Gesellschaftern der KSK, den Herren Schmider <strong>und</strong> Kleiser sowie<br />

Frau Neumann durchgeführt werden. Zum Verlauf der Besprechung am 10. Mai<br />

1996 in Erfurt berichtete der Zeuge Sake, die zuständigen Betriebsprüfer aus<br />

Karlsruhe hätten zunächst einen kurzen <strong>Bericht</strong> abgegeben, wie weit ihre Arbeit<br />

vorangeschritten sei. Dabei teilten sie auch mit, dass sie nicht alle Unterlagen zur<br />

Verfügung gestellt bekommen hätten, die sie für die Betriebsprüfung bräuchten.<br />

Mit den Kollegen aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> sei dann darüber diskutiert worden,<br />

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