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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

136<br />

nehmungen dargestellt hatten. Sicher kann man auch damit argumentieren,<br />

dass es sich bei dem Firmengelände Köllestraße um ein Gelände handelt, das<br />

auch <strong>von</strong> anderen Personen betreten werden konnte <strong>und</strong> sicher kann man auch<br />

damit argumentieren, dass man durch die Bürofenster die Möblierung des<br />

Schmider-Büros – <strong>und</strong> damit auch die Tutanchamun-Büste – hätte erkennen<br />

können. Die Frage erhebt sich dabei, ob dies den Tätern genügt hätte, den Beweis<br />

zu führen, mit Schmider die Tat abgesprochen zu haben. Da hätte sich<br />

sicher eine andere wesentlich beweiserheblichere Möglichkeit ergeben. Wie<br />

hätte z. B. Schmider argumentiert, wenn z. B. bei der Vorführungsveranstaltung<br />

der Betonschneidemaschine einer der Täter mit Schmider ein Gespräch geführt<br />

hätte <strong>und</strong> ein anderer hätte da<strong>von</strong> ein Foto gemacht? Um zu argumentieren,<br />

dass der Überfall fingiert durchgeführt wurde, hätten sich die Täter mit Sicherheit<br />

anderer Beweismittel bedient, als solche offensichtlich im Nachhinein<br />

krampfhaft gesuchte. Eine Tat, die nicht unter dem Aspekt der Vortäuschung<br />

durchgeführt wird, benötigt auf der anderen Seite aber auch keine entsprechende<br />

Beweislegung, auch nicht beim Opfer. Die absolut unzutreffende<br />

Personenbeschreibung des Schöntag durch Schmider, das doch widersprüchliche<br />

Alibi <strong>von</strong> Frau Schmider, auch im Hinblick auf die Aussagen ihres Ehemannes<br />

<strong>und</strong> der Zeugin Frau Eldracher zur Abwesenheit der Frau Schmider,<br />

die widersprüchlichen Aussagen des Zeugen Dr. Kleiser in Bezug auf die Aussagen<br />

<strong>von</strong> Angelika Neumann zu seiner Anwesenheit in der Firma zur Tatzeit,<br />

das Verschweigen des Vorhandenseins eines Unimogs, das Ausgliedern dieses<br />

Fahrzeuges nach Stuttgart-Leonberg zum Zeitpunkt der Ermittlungen zum Vorwurf<br />

des fingierten Überfalls, die Erlangung <strong>von</strong> angeblichen Beweismitteln<br />

beim Zeugen Jäger unter dem Vorwand, es stände eine Steuerprüfung im Hause,<br />

deuten eindeutig daraufhin, dass Schmider mit allen Möglichkeiten verhindern<br />

wollte, vom Opfer zum Täter zu werden. Es war damals <strong>und</strong> ist heute auf<br />

Ermittlerseite kriminalistisch gesehen, schwer nachvollziehbar, dass eine<br />

solche Tat geplant <strong>und</strong> durchgeführt wurde zu einem Zeitpunkt, wo sich normalerweise<br />

Arbeiter auf dem Gelände des Schmiderschen Anwesens hätten befinden<br />

müssen, wo normalerweise Frau Schmider mit dem Kind <strong>und</strong> auch die<br />

Wirtschafterin Frau Eldracher anwesend hätten sein müssen. Ein Ausbaldowern<br />

der Verhältnisse kurz vor der Tat hätte die Möglichkeit der Anwesenheit<br />

<strong>von</strong> Personen auf dem Gelände oder im Haus nicht ausgeschlossen. Dazu<br />

war die Tat bereits am Freitag, dem 9. Mai 1986 auf Montag, dem 12. Mai<br />

1986 durch die Täter geplant. An diesem Tage hatte einer der Täter – so auch<br />

die Aussage des Schmider – mit Schmider den Termin festgelegt auf diesen<br />

Montag, 16.00 Uhr, zur angeblichen Wohnungsbesichtigung. Es ist unmöglich,<br />

dass die Täter die Tatumstände für 3 Tage im Voraus festgelegt haben konnten,<br />

voraussehen konnten, wie sie den Tatort zum Tatzeitpunkt vorfinden würden.<br />

Dies hätte volles Risiko bedeutet. Bedeutsamerweise korrespondiert die Terminierung<br />

der Täter mit Schmider mit der Terminierung <strong>von</strong> Frau Schmider an<br />

diesem Tattage. Auch sie hatte terminiert auf 16.00 Uhr, nämlich mit ihren<br />

Fre<strong>und</strong>innen Frau Schneider <strong>und</strong> Frau Morlock-Blau. Und nachdem bei ihrer<br />

zweiten Vernehmung nur noch der Termin mit Frau Morlock-Blau stand,<br />

räumte sie sogar ein, dass sie den Termin bereits schon die Woche zuvor vereinbart<br />

hatte. Ob dies auch an diesem Freitag war, an dem ihr Mann die Terminvereinbarung<br />

traf, lässt das Protokoll offen.<br />

Es spricht also vieles dafür, dass Schöntag <strong>und</strong> Schenk die Tat mit Schmider<br />

abgesprochen hatten, um diesem – wie sie meinten – aus seiner finanziellen<br />

oder auch steuerlichen Problematik zu helfen. Es fällt auch angesichts der<br />

eidesstattlichen Versicherung des Olearczyk schwer, zu glauben, dass sich<br />

Schmider <strong>und</strong> Schöntag vor der Tat nicht gekannt hatten. Auch der durch<br />

Schmider an Schöntag gegebene Beschattungsauftrag zur Beschattung des Konieczny<br />

spricht dafür. Schon die Täterbeschreibung, die auf Schöntag absolut<br />

nicht zutraf im Gegensatz zur Täterbeschreibung Schenk, lässt darauf<br />

schließen, dass Schmider für die Ermittlungen eine falsche Spur legen wollte.<br />

Dieser Sachstandsbericht beinhaltet die bisher erreichbaren Abklärungen. Es<br />

sind keine neuen Aspekte hinsichtlich des Belegs für den Verdacht der Vortäuschung<br />

des Raubüberfalles , sondern im Wesentlichen nur die Beweisführung<br />

hierzu, wie auch <strong>von</strong> Verteidigerseite in 1996 angeregt, mit nochmaliger Auswertung<br />

der Aussagen des Manfred Schmider, seiner Ehefrau <strong>und</strong> der zum<br />

Sachverhalt zeugenschaftlich vernommenen Personen.

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