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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

IX. Bewertung des Untersuchungsgegenstandes A. III. 2.: „Differenzen zwischen<br />

der StA MA <strong>und</strong> dem ehemaligen Leiter der Soko FlowTex der<br />

LPD KA“<br />

1. Differenzen zur Reichweite der Lenkungs- <strong>und</strong> Leitungsfunktion der<br />

Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens im Ermittlungsverfahren<br />

Am 30. Mai 2001, nach Erhebung der Anklage der StA Mannheim gegen Manfred<br />

Schmider u. a. wegen des Verdachts des Betruges am 11. April 2001, legte<br />

EKHK Kurt Nagel, LPD KA, sein Amt als Soko-Chef FlowTex aufgr<strong>und</strong> bestehender<br />

Differenzen mit StA Dr. Hofmann, StA Mannheim, nieder. Insbesondere<br />

bei der Frage, wie die Staatsanwaltschaft ihre Lenkungsfunktion im Ermittlungsverfahren<br />

zu erfüllen hat, gab es aus Sicht des EKHK Nagel Unstimmigkeiten.<br />

Dies wird deutlich in einem Schreiben des EKHK Nagel v. 17. Juli 2000 an<br />

Dr. Hofmann: „Sehr geehrter Herr Dr. Hofmann, ich habe heute ihr Fax erhalten<br />

<strong>und</strong> darf zunächst einmal aufmerksam machen, dass sie anlässlich der hier stattgef<strong>und</strong>enen<br />

Besprechung am 10. Juni 2000 hinsichtlich der Darstellung ihrer Rechte<br />

nach § 160 bis 163 StPO keine Bitte geäußert, sondern eine Anordnung getroffen<br />

haben, die Sie in anschließenden persönlichen Gesprächen mit Soko Mitgliedern<br />

noch dahin gehend bekräftigten, dass Sie bei Nichtbefolgen auch unter Umständen<br />

dienstrechtliche Maßnahmen ergreifen könnten. [...] Da<strong>von</strong> abgesehen, dass<br />

eine solche Anordnung hier bei der Abteilung Wirtschaftskriminalität der LPD<br />

KA als einmaliger Vorgang registriert ist, muss da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass<br />

dadurch eine erhebliche Verzögerung dergestalt eintreten kann, dass dann hier<br />

nicht mehr ad hoc Vernehmungen geplant werden können [...]. Wenn Sie den hier<br />

mit äußerster Tatkraft arbeiteten – <strong>und</strong> nicht nur Sie machen Überst<strong>und</strong>en, nur bei<br />

uns wird darüber nicht geredet – nicht Vertrauen dergestalt entgegen bringen,<br />

dass die Soko-Mitglieder nicht nur in der Lage sind diesen ungeheuren Berg <strong>von</strong><br />

Akten beweiserheblich auszuwerten, sondern auch dazu entscheidungsbewusst<br />

Vernehmungen durchzuführen, um den Sachverhalt durch den Personalbeweis abzusichern,<br />

dann wird hier sukzessive jegliche Motivation abgebaut, der Verfahrensfortgang<br />

leidet. [...] Es ist auch eindeutig festzuhalten, dass die bisher hier<br />

getätigten Ermittlungsarbeiten unter wirklich erstaunenswertem Einsatz der Soko-<br />

Mitglieder die Verfahrenserfolge gebracht haben. Diese Ermittlungserfolge [...]<br />

sind eindeutig bei der Soko zu verbuchen <strong>und</strong> sind nicht Ausfluss staatsanwaltschaftlicher<br />

Beschuldigtenvernehmungen. [...] Wenn bei der zurückliegenden<br />

Sachbearbeitung nicht kriminalistisch strukturell vorgegangen worden wäre, sondern<br />

jeder Wunsch oder nennen wir es jetzt besser ‚Anordnung‘ <strong>von</strong> Ihnen befolgt<br />

worden wäre <strong>und</strong> nicht immer auf die Problematik <strong>von</strong> ‚Schnellschüssen‘ ohne<br />

Kenntnis <strong>von</strong> Beweismitteln hingewiesen worden wäre, aufgr<strong>und</strong> hiesiger Erfahrungsgr<strong>und</strong>sätze,<br />

wäre keine Ordnung in das Verfahren gekommen, das sich heute<br />

im Kern bereits auf den Verfahrensschluss hinbewegt. [...] Nun zurück zu Ihrem<br />

Schreiben: Es ist nicht nur meine Einschätzung, sondern auch die Einschätzung<br />

meiner Mitarbeiter, dass dieses heute an mich hierher übersandte Schreiben gelinde<br />

gesagt äußerst unsachlich sich darstellt. Einmal deshalb, weil der daraus zu<br />

entnehmende Ton nicht eine Anerkennung unserer Arbeit darstellt <strong>und</strong> 2. weil mir<br />

<strong>und</strong>ifferenziert unterstellt wird, ich würde Vernehmungstermine oder Vernehmungen<br />

überhaupt wider Ihrer Anordnung durchführen. Ich darf Sie bitten, künftig<br />

solche Fragen in diesem unterschwelligen Ton <strong>und</strong> mit diesen Vorwürfen zu<br />

unterlassen, <strong>und</strong> versichere Ihnen ‚eidesstattlich‘, dass ich seit Ihrer ‚Anordnung‘<br />

weder eine Vernehmung durchgeführt, noch eine geplant habe. [...] Um auch auf<br />

die Anordnung der Bestimmung der Sachthemen [...] zu kommen: Ich habe Ihnen<br />

mehrmals zu einer <strong>von</strong> Ihnen angesprochenen Bearbeitung <strong>von</strong> Sachthemen auch<br />

i. S. Bonds dargelegt, dass Sie gefordert sind ‚Prioritäten‘ zu setzen. Es nützt nicht<br />

ihr Hinweis, dass Sachbearbeiter 10 % ihres täglichen Arbeitspensums auch für<br />

die Bearbeitung anderer Sachverhalte einsetzen müssen, als im Strukturprogramm<br />

– mit Ihnen abgesprochen – bearbeitet wird. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass<br />

die Mitarbeiter der Soko in einer äußersten Arbeitsbelastung stehen <strong>und</strong> nehmen<br />

Sie zur Kenntnis, dass Sie zwar anordnen können, welchen Ermittlungssachverhalten<br />

Priorität zu geben sind, dass der Personaleinsatz aber auf Seiten der Soko-<br />

Leitung bestimmt wird. Bis heute haben Sie allerdings – auch i. S. Bonds – keine<br />

Entscheidung herbeigeführt, welcher Sachverhalt zugunsten der Bond-Bearbei-<br />

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