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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Er, Herr Schmid, habe sodann im Anschluss Manfred Schmider gefragt, wer denn<br />

da „sein Wohlwollen“ genieße? Darunter habe er verstanden, wer in den Genuss<br />

des Zuschusses kommen solle. Darauf habe ihm Herr Schmider gesagt: „Das<br />

Seyfriedle“. Zwar habe Herr Schmid diesbezüglich nicht weiter nachgefragt, insbesondere<br />

zum Gr<strong>und</strong> des Zuschusses. Der Gr<strong>und</strong> hierfür sei ihm jedoch klar gewesen,<br />

da er durch den Zeugen Bulich zuvor erfahren habe, dass diesem durch<br />

Herrn Seyfried im Rahmen der Betriebsprüfung 1996 <strong>und</strong> 1997 mitgeteilt worden<br />

sei, dass bei „FlowTex“ nicht alles mit rechten Dingen zuginge.<br />

Einen Tag später habe dann Herr Manfred Schmider Herrn Seyfried mit dem Zeugen<br />

Rolf Stoppanski bekannt gemacht. Dabei äußerte Seyfried seine Wünsche bezüglich<br />

des Wagens. Herr Stoppanski habe einen handschriftlichen Kostenvoranschlag<br />

gefertigt <strong>und</strong> dieses Dokument mit der Anschrift <strong>von</strong> Herrn Seyfried, dessen<br />

Handynummer sowie den Durchwahlnummern <strong>von</strong> Herrn Manfred Schmider<br />

<strong>und</strong> seiner Sekretärin versehen.<br />

Auf diesem Schreiben ist handschriftlich der Zusatz <strong>von</strong> Stoppanski vermerkt:<br />

„Manfred Schmider DM 21.500.“<br />

Daneben enthält es eine Kostenkalkulation <strong>und</strong> eine weitere Alternative bei Inanspruchnahme<br />

eines 15 %igen Großabnehmerrabattes. Dieser Großabnehmerrabatt<br />

kam nicht in Frage, da das Fahrzeug hierbei auf die Firma FlowTex hätte zugelassen<br />

werden müssen. Herr Seyfried habe gegenüber Herrn Stoppanski auch mit<br />

keinem Wort erwähnt, dass er in der Lage gewesen sei, einen entsprechenden<br />

Landesnachlass <strong>von</strong> 13 % zu erhalten, wie Herr Stoppanski im Rahmen seiner<br />

Vernehmung erklärte.<br />

Nach der Bestellung am 20. Mai 1998 zu einem Gesamtpreis <strong>von</strong> 51.495 DM<br />

wurde der Pkw am 13. August 1998 an Herrn Seyfried ausgeliefert <strong>und</strong> <strong>von</strong> diesem<br />

übernommen. Hierbei gab Herr Seyfried wie vereinbart seinen Altwagen für<br />

26.000 DM in Zahlung <strong>und</strong> zahlte laut des dort noch vorhandenen Einnahmebelegs,<br />

datierend vom 13. August 1998, einen Betrag in Höhe <strong>von</strong> 3.794 DM bar bei<br />

Übernahme des Fahrzeugs. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war damit entsprechend<br />

der vorherigen Absprache mit Herrn Manfred Schmider der Fahrzeugverkauf<br />

für Herrn Seyfried erledigt.<br />

Bestätigt wird dies aus der Sicht der Staatsanwaltschaft durch folgende Umstände.<br />

Zum einen gab Herr Seyfried anlässlich der bei ihm durchgeführten Durchsuchung<br />

informatorisch an, er habe die Differenz des Fahrzeugs nach Inzahlungnahme<br />

seines Altfahrzeugs „gleich in bar voll bezahlt“. Zum anderen ging der<br />

Zeuge Stoppanski offensichtlich ebenfalls da<strong>von</strong> aus, dass bezüglich seiner Restforderung<br />

Herr Manfred Schmider der zuständige Ansprechpartner sei. Nur so<br />

lasse sich die vollständige Übergabe der Fahrzeugpapiere, insbesondere auch des<br />

Kfz-Briefs an Herrn Seyfried deuten.<br />

Auch wenn die Angaben <strong>von</strong> Herrn Stoppanski wohl im Hinblick auf die langjährige<br />

Bekanntschaft zu Manfred Schmider mehr als zurückhaltend gewesen sei,<br />

so die Staatsanwaltschaft, dürfe nicht unbeachtet bleiben, dass Herr Stoppanski<br />

nicht in Abrede gestellt habe, dass er sich bezüglich des noch offenen Betrages in<br />

Höhe <strong>von</strong> ca. 21.500 DM direkt an Herrn Schmider gewandt habe. So gab Herr<br />

Stoppanski in seiner Vernehmung vom 5. Dezember 2001 an, dass er den noch offenen<br />

Betrag bei Herrn Schmider zunächst telefonisch wohl vor dem 15. Juli 1999<br />

angemahnt habe. Weiter gab der Zeuge an, dass, falls dieser Betrag <strong>von</strong> Herrn<br />

Schmider nicht beglichen worden wäre, er die 20.000 Mark für sich abgeschrieben<br />

hätte.<br />

Anhand der entsprechenden Kalendereinträge bei Manfred Schmider <strong>und</strong> Herrn<br />

Stoppanski lasse sich feststellen, dass sich Herr Stoppanski <strong>und</strong> Herr Manfred<br />

Schmider in den Firmenräumen <strong>von</strong> „FlowTex“ am 15. Juli 1999 gegen 9 Uhr getroffen<br />

haben. Anlässlich dieses Treffens müsse Herr Stoppanski einen Bargeldbetrag<br />

in Höhe <strong>von</strong> 20.000 DM erhalten haben, an das sich allerdings der Zeuge<br />

Stoppanski nicht erinnern kann.<br />

Fest steht aber, so die Staatsanwaltschaft, dass am 16. Juli 1999 in der Kasse des<br />

Autohauses Stoppanski eine Bareinzahlung in Höhe <strong>von</strong> 20.000 DM einging <strong>und</strong><br />

der entsprechende Einnahmebeleg im Original im Rahmen der Ermittlungen beim<br />

Autohaus Stoppanski noch erhoben werden konnte. Der Einnahmebeleg im Original<br />

wird jedoch laut Angaben <strong>von</strong> Herrn Stoppanski entsprechend allgemeiner<br />

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