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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

734<br />

sollte insbesondere das Wirtschaftsministerium nicht als Auftraggeber in Erscheinung<br />

treten <strong>und</strong> 30.000 DM der Kosten sollten <strong>von</strong> Herrn Hunzinger <strong>und</strong><br />

10.000 DM <strong>von</strong> der Firma FlowWaste übernommen werden. Zu diesem Zeitpunkt<br />

ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass Dr. Döring <strong>und</strong> Dr. Haussmann bereits bekannt<br />

war, dass für dieses Projekt keine Gelder aus der Parteikasse zur Verfügung<br />

standen. Das Zusammenwirken zwischen Hunzinger <strong>und</strong> Döring sollte auf<br />

dem B<strong>und</strong>esparteitag nicht publik werden. Darauf lassen die Notizen schließen.<br />

Darüber hinaus war geplant, dass diese Umfragen als Flugblätter verteilt werden,<br />

was meines Wissens auch später erfolgt ist. Die Partei hätte damit sicher<br />

kein Interesse gehabt, diese Umfrage zu finanzieren, nachdem es um eine parteiinterne<br />

Wahl oder eine <strong>von</strong> vielen Wahlen ging. Allen Beteiligten musste daher<br />

klar gewesen sein, dass für eine Zahlung der Firma FlowWaste an infas eine<br />

Rechnung erforderlich war, die steuerlich geltend gemacht werden konnte. Dr.<br />

Haussmann rief daraufhin auf Anweisung Dr. Dörings Herrn Hunzinger an, um<br />

die Finanzierung der restlichen 10.000 DM über die Firma FlowWaste zu erläutern.<br />

Wir gehen da<strong>von</strong> aus, dass Herr Hunzinger hierbei zusagte, dass die<br />

Firma FlowWaste über den zu zahlenden Betrag <strong>von</strong> 10.000 DM eine Rechnung<br />

der Firma infas mit Umsatzsteuerausweis erhalten würde. Einen Tag später<br />

wurde auf Anweisung <strong>von</strong> Dr. Döring Frau Morlok per Telefax die Telefondurchwahl<br />

<strong>von</strong> Herrn Hunzinger mitgeteilt. Daraufhin kam es zum direkten<br />

fernmündlichen Gespräch zwischen Frau Morlok <strong>und</strong> Herrn Hunzinger sowie<br />

anschließend zwischen Frau Morlok <strong>und</strong> Herrn Smid, wobei wir da<strong>von</strong> ausgehen,<br />

dass bei diesen Gesprächen die Einzelheiten der Rechnungsstellung abgesprochen<br />

worden sind. Auch die Tatsache, dass Dr. Döring die Verbindung zwischen<br />

Bettina Morlok <strong>und</strong> Moritz Hunzinger herstellte, die schließlich zur Herstellung<br />

der Scheinrechnung führte, ist ein weiterer Hinweis, dass eine reguläre<br />

Parteispende seitens FlowWaste nicht vorgesehen war. Dies hätte problemlos<br />

<strong>und</strong> ohne Einbeziehung Hunzingers <strong>und</strong> Smid an die FDP erfolgen können. Ein<br />

Vorsteuerabzug wäre allerdings ausgeschlossen gewesen. Der Geschäftsführer<br />

<strong>von</strong> infas, Herr Smid hat sodann, wie <strong>von</strong> Herrn Hunzinger vorgegeben, den<br />

Teilbetrag <strong>von</strong> brutto 30.194 DM mit Rechnung vom 10. Juni der Firma Moritz<br />

Hunzinger PR in Rechnung gestellt <strong>und</strong> den weiter gehenden Betrag <strong>von</strong> 10.000<br />

DM, in dem Fall brutto, im Einvernehmen mit Bettina Morlok an Dr. Haussmann<br />

gestellt <strong>und</strong> zur Kenntnisnahme übersandt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Erkenntnisse gehen wir da<strong>von</strong> aus, dass ein Anfangsverdacht<br />

gegen Herrn Dr. Döring gegeben ist <strong>und</strong> dass er billigend in Kauf nahm, dass<br />

es sich bei dieser Scheinrechnung um eine Rechnung handelte, um auch einen<br />

Vorsteuerabzug zu ermöglichen.“<br />

Auf Nachfrage erklärte der Zeuge weiter, dass diese Ermittlungen den Stand vom<br />

27. September 2004 haben. Bis zum Tag seiner Vernehmung vor dem Ausschuss,<br />

am 27. Oktober 2004, habe sich nichts mehr ergeben. Die Staatsanwaltschaft habe<br />

keine neuen Unterlagen bekommen, keine Zeugen vernommen <strong>und</strong> auch keine<br />

neuen Einlassungen erhalten, die diesen Verdacht erhärtet oder entkräftet haben.<br />

Auf weitere Nachfrage, ob dieser Anfangsverdacht nun auch zur Anklageerhebung<br />

führen würde, entgegnete der Zeuge, dass ein Anfangsverdacht etwas wesentlich<br />

anderes als ein hinreichender Tatverdacht sei. Die Bewertung, ob ein hinreichender<br />

Tatverdacht vorliege, werde er erst noch vornehmen.<br />

Anlässlich seiner zweiten Zeugenaussage vor dem Untersuchungsausschuss am<br />

9. März 2005 erklärte der Staatsanwalt, Herr Dr. Kollmar, nach Abschluss der Ermittlungen<br />

seitens der Staatsanwaltschaft Mannheim:<br />

„Seit der letzten Aussage bei Ihnen haben wir relativ wenig ermittelt, im Prinzip<br />

gar nicht mehr sehr viel. Das hat verschiedene Gründe: Andere Verfahren,<br />

die vorrangig waren <strong>und</strong> insbesondere das Abwarten, was die Stuttgarter Kollegen<br />

machen, ermitteln bzw. rauskriegen werden in ihrem Verfahren. Denn<br />

für uns war ja auch das Ergebnis dann klar, was gefällt werden musste, dass<br />

wir zu einem Ergebnis kommen müssen. Wir haben – um das Ergebnis vorwegzunehmen<br />

– oder ich habe mit Verfügung vom 10. Februar 2005 das Verfahren<br />

bei mir gegen alle fünf Personen insgesamt abgeschlossen mit unterschiedlichem<br />

Ausgang. Ich habe beim Amtsgericht <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> einen Strafbefehl<br />

gegen Frau Morlok beantragt <strong>und</strong> gegen die vier weiteren Personen habe ich<br />

das Verfahren nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt, wobei im Einzelnen das un-

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