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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

534<br />

Justizvollzugsanstalt Stuttgart durchzuführen. Hiergegen erhob Herr Schmider<br />

Verfassungsbeschwerde. Zunächst wurde er aber am 30. August 2001 in die Justizvollzugsanstalt<br />

Stuttgart verlegt <strong>und</strong> in einer Drei-Mann-Zelle untergebracht.<br />

Die Dritte Kammer des Zweiten Senats des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts setzte<br />

dann mit Beschluss vom 10. September 2001 die weitere Vollziehung der Beobachtung<br />

Herrn Schmiders in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart außer Kraft. Mit<br />

Beschluss vom 9. Oktober 2001 stellte das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht fest, der Beschluss<br />

des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 2001 verletze Herrn<br />

Schmider in seinen Gr<strong>und</strong>rechten aus Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 des<br />

Gr<strong>und</strong>gesetzes.<br />

II. Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

Insoweit wird auf den <strong>Bericht</strong> des Justizministeriums, Seiten 1032 bis 1034 (Allgemeine<br />

Anlage 1), verwiesen.<br />

III. Zeugenaussagen<br />

Peter Fluck<br />

Leitender Oberstaatsanwalt Fluck, Behördenleiter der Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Baden</strong>, führte aus, dass das Beweisthema ein Verfahren der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> betreffe, welches gegen zwei Polizeibeamte aus Mannheim <strong>und</strong> den<br />

Verteidiger <strong>von</strong> Manfred Schmider geführt worden sei. Dem Verfahren habe folgender<br />

Vorgang zugr<strong>und</strong>e gelegen:<br />

Manfred Schmider sei am 4. August 2000 in die Anwaltskanzlei Braun in Achern,<br />

die die Insolvenzverwaltung gehabt habe, gebracht worden. Eine entsprechende<br />

Genehmigung des Staatsanwalts habe vorgelegen. Sinn der Ausführung Manfred<br />

Schmiders sei gewesen, dass dieser gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter habe<br />

Akten durchsehen sollen. Um die Mittagszeit habe der Insolvenzverwalter vorgeschlagen,<br />

Brötchen kommen zu lassen <strong>und</strong> diese in der Kanzlei einzunehmen. Das<br />

habe der Verteidiger des Herrn Schmider abgelehnt. Der habe vorgeschlagen, in<br />

ein Restaurant zu gehen. Die beiden Polizeibeamten, die Herrn Schmider begleitet<br />

haben, haben dem zugestimmt. Man sei dann in ein einige h<strong>und</strong>ert Meter weiter<br />

entferntes Restaurant in Achern gegangen. Vor dem Lokal seien Herrn Schmider<br />

die Handfesseln abgenommen worden, die er bis zu diesem Zeitpunkt getragen<br />

habe. Im Lokal habe man in einem separaten Nebenzimmer das Mittagessen <strong>und</strong><br />

Getränke zu sich genommen. Am Ende habe der Verteidiger des Herrn Schmider<br />

die Gesamtrechnung, auch das, was die beiden Polizeibeamten verzehrt haben,<br />

bezahlt. Der Verzehr der Polizeibeamten habe r<strong>und</strong> 38 DM <strong>und</strong> r<strong>und</strong> 46 DM betragen.<br />

Anschließend sei man wieder in die Kanzlei zurückgegangen.<br />

Dies sei der Sachverhalt gewesen, mit dem die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

dann einige Zeit später konfrontiert worden sei. Die Sache sei zufällig herausgekommen.<br />

Den ganzen Vorgang habe ein Mann beobachtet, dessen Namen er nicht<br />

kenne, der aber wohl Anfang Oktober 2000 den Insolvenzrichter in Karlsruhe angerufen<br />

<strong>und</strong> sich darüber beschwert habe, dass Herr Schmider in Achern frei herumgelaufen<br />

sei <strong>und</strong> in einem Restaurant gegessen habe. Der Insolvenzverwalter<br />

habe den zuständigen Staatsanwalt in Mannheim unterrichtet, der das verifiziert<br />

<strong>und</strong> bestätigt gef<strong>und</strong>en habe. Der Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

habe ihn unterrichtet, da die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> für das Verfahren<br />

zuständig gewesen sei. Anfang November 2000 sei der Vorgang bei der<br />

Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> eingegangen. Die wenig später aufgenommenen<br />

Ermittlungen seien im Juni 2001 abgeschlossen worden. Sie haben den Vorgang<br />

bestätigt. Dann habe allerdings ein Prozedere begonnen, das man getrost als<br />

Odyssee im juristischen Bereich bezeichnen könne. Die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong><br />

habe die Akten dem zuständigen Richter in Achern mit der Bitte vorgelegt,<br />

die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a StPO wegen<br />

geringer Schuld gegen Zahlung einer Geldauflage bezüglich aller drei Beschuldigten<br />

zu erteilen. Das habe der Amtsrichter abgelehnt, weil er der Auffassung<br />

gewesen sei, eine Straftat liege nicht vor. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> Strafbefehlsanträge gestellt, die erwartungsgemäß abgelehnt<br />

worden seien. Gegen diese Entscheidung habe die Staatsanwaltschaft sofortige

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