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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

amter gewesen sei, was man natürlich als Staatsanwalt gern habe. Petzold sei, wie<br />

man bei der Staatsanwaltschaft sagt, ein bissiger H<strong>und</strong> gewesen.<br />

Auf der anderen Seite sei es Herrn Petzold schwer gefallen, sogar teilweise unmöglich<br />

gewesen, die Leitungskompetenz der Staatsanwaltschaft anzuerkennen.<br />

Petzold sei ein Mann gewesen, der derartig <strong>von</strong> sich eingenommen war, dass er<br />

meinte, er müsse alles allein entscheiden <strong>und</strong> alles müsse nach seiner Pfeife tanzen,<br />

<strong>und</strong> wenn er zum Staatsanwalt sagt, „das <strong>und</strong> das wird gemacht“, muss der<br />

Staatsanwalt das tun.<br />

Herr Petzold habe sich in seiner Rolle nicht bescheiden können, sondern habe den<br />

Staatsanwalt unbedingt dazu bewegen wollen, das zu machen, was er wollte, was<br />

insbesondere dann gegolten habe, wenn der Staatsanwalt eine Frau gewesen sei.<br />

Das wisse er nicht nur aus diesem einen Fall.<br />

Auf Frage, ob sich Staatsanwältin Scheck bei ihm über Herrn Petzold beschwert<br />

habe oder wie die Sache mit der Akteneinsicht zu ihm gekommen sei, sagte der<br />

Zeuge Dr. Klass, er habe sich den Kopf zerbrochen, er wisse nicht mehr, <strong>von</strong> wem<br />

er das erfahren habe. Es sei keine Beschwerde gewesen, der Sachverhalt sei ihm<br />

lediglich mitgeteilt worden, er wisse aber nicht mehr, <strong>von</strong> wem.<br />

Er habe dies nicht zum Anlass genommen, ein Fachaufsichtsverfahren gegen Petzold<br />

einzuleiten, sondern er habe sich damit begnügt, bei der nächsten Dienstbesprechung<br />

das dem Leiter der Kriminalpolizei mitzuteilen, nicht einmal mit dem<br />

Ziel, gegen Herrn Petzold etwas zu unternehmen oder ihn zu maßregeln. Er habe<br />

sich damit begnügt, dies dem Leiter der Kriminalpolizei mitzuteilen <strong>und</strong> ihn zu<br />

bitten, bei der nächsten Dienstbesprechung mit den Dezernatsleitern noch einmal<br />

darauf hinzuweisen, dass die Gewährung <strong>von</strong> Akteneinsicht der Genehmigung<br />

bzw. Zustimmung der Staatsanwaltschaft bedarf.<br />

Auf Frage nach Kenntnis der anonymen Anzeige, welche im Mai 1996 bei der<br />

Staatsanwaltschaft Karlsruhe einging, erklärte der Zeuge Dr. Klass, diesen Vorgang<br />

kenne er nur aus der Presse. Zu der Zeit sei er schon in Pension gewesen.<br />

Auch die Abschlussverfügung sei in einer Zeit ergangen, als er bereits ausgeschieden<br />

gewesen war.<br />

Auf Frage, dass bei Eingang der anonymen Anzeige doch wahrscheinlich irgendeine<br />

Karteikarte angelegt worden sei, erklärte der Zeuge, das gehe jetzt über<br />

Computer auch schon 1996. Wenn ein Verfahren gegen eine Person eingehe, werde<br />

natürlich in der Datei nachgesehen, ob bereits ein Verfahren gegen diesen anhängig<br />

sei oder anhängig gewesen sei, <strong>und</strong> dies mit Aktenzeichen <strong>und</strong> Deliktbezeichnung<br />

<strong>und</strong> angeblicher oder wirklicher Tatzeit ausgedruckt. Das komme so<br />

mit diesem Ausdruck dem zuständigen Dezernenten auf den Tisch. Auf Nachfrage,<br />

ob der Staatsanwalt, der das erste Verfahren führe, auch eine Nachricht erhalte,<br />

erklärte der Zeuge, der erste Staatsanwalt bekomme keine Nachricht, aber<br />

der zweite Staatsanwalt <strong>von</strong> dem würde man natürlich in einem solchem Falle erwarten,<br />

dass er sich mit dem ersten in Verbindung setze <strong>und</strong> abstimme, ob dieser<br />

das übernehme. Wenn ein Sachzusammenhang bestehe, würde man sicherlich<br />

übernehmen. Wenn kein Sachzusammenhang bestehe, wenn es also etwas ganz<br />

anderes sei, dann nicht. Auf weitere Nachfrage sagte der Zeuge, dies würde natürlich<br />

geschehen, bevor man das erste Verfahren einstelle. Im Fall Schmider sei die<br />

Einstellungsverfügung datiert vom 15. Mai. Das sei natürlich nicht das Datum, zu<br />

dem sie diktiert wurde, sondern das Datum, nehme er an, an dem sie unterschrieben<br />

worden ist. Möglicherweise sei die Einstellungsverfügung längst diktiert gewesen.<br />

Das könnte sein. Das wisse er aber nicht.<br />

Die Frage, ob ihm die Entrüstung der Polizei über die Einstellung des Verfahrens<br />

mitgeteilt worden sei, verneinte der Zeuge. (Anmerkung: Zu dieser Zeit war<br />

Dr. Klass nicht mehr im Amt.)<br />

Auf Nachfrage, ob aus der besonderen Situation des Ermittlers Petzold, aus dessen<br />

Sicht heraus natürlich ein Aufschrei gekommen sei des Inhalts „die haben ja<br />

alles falsch gemacht“, führte der Zeuge aus, das sei die Einstellung Petzolds. Er<br />

möchte dazu sagen, dass das Selbstbewusstsein <strong>und</strong> die Selbstherrlichkeit <strong>von</strong><br />

Petzold in umgekehrtem Verhältnis zu seiner mindestens rechtlichen Kompetenz<br />

stehe. Im Übrigen möchte er anführen, dass das Verhältnis zwischen Staatsanwaltschaft<br />

<strong>und</strong> Polizei insgesamt in Karlsruhe vorbildlich gewesen sei.<br />

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