09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auf Frage, dass in diesem Fall <strong>von</strong> den Vorgesetzten eine Entscheidung <strong>von</strong> ihm<br />

revidiert worden sei, sagte der Zeuge Neureuther, das könne man so sagen. Es sei<br />

eine pragmatische Entscheidung gewesen, dass da irgendein Sparbuch eines der<br />

Herren Schmider – er meine, es sei der Matthias gewesen – in Beschlag genommen<br />

worden war <strong>und</strong> Herr Schmider das Sparbuch zurückhaben wollte. Die OFD<br />

habe dann gesagt, nein, er bekomme nichts zurück.<br />

Auf Frage, warum <strong>von</strong> einer persönlichen Haftung des Matthias Schmider nach<br />

der Abgabenordnung abgesehen worden sei, gab der Zeuge Neureuther an, nach<br />

seinem Wissen sei sowohl bei den Firmen als auch privat nichts zu holen gewesen.<br />

Auf Frage, ob in irgendeiner Form das Finanzministerium in Stuttgart oder das<br />

B<strong>und</strong>esfinanzministerium beteiligt worden seien, ob es da in irgendeiner Form<br />

<strong>von</strong> oben Meldung, Weisung oder Kontakte gegeben habe, führte der Zeuge aus,<br />

dass in dieser Richtung nichts gewesen sei. Die Angelegenheit sei bei der OFD<br />

sehr tief angesiedelt gewesen, noch nicht einmal ein Vorgesetzter <strong>von</strong> ihm habe<br />

an der Vorbesprechung teilgenommen. Weder sein Gruppenleiter noch sein Abteilungsleiter<br />

noch der Präsident oder der Oberfinanzpräsident hätten da<strong>von</strong> gewusst.<br />

Für das Ablehnen solcher Anträge sei die OFD unbegrenzt zuständig. Es<br />

habe nun ein Sachverhalt vorgelegen, <strong>von</strong> dem er wusste, dass die in Bonn in<br />

Hohngelächter ausbrechen würden, wenn er da mit den Begründungen zu einem<br />

Erlass käme. Da sei nach seinen Erfahrungen überhaupt keine Chance gewesen.<br />

Deswegen habe er gesagt, er weigere sich, das auch schon nach Stuttgart vorzulegen.<br />

Auf Frage, ob sich seine Entscheidungsbefugnis auf 12 Millionen Steuerausfall<br />

beziehe, ohne die Leitungsebene einzuschalten, erklärte der Zeuge, in diesem Fall<br />

sei die Frage gewesen, aus Rechtsgründen hier Festsetzungen vorzunehmen. Und<br />

wenn eine Organschaft, wie <strong>von</strong> ihm angenommen, vorliege, dann gebe es keine<br />

Steuerschuld.<br />

Auf Frage, ob ihm die Feststellungen der Betriebsprüfer bezüglich des kriminellen<br />

Hintergr<strong>und</strong>es des Vorgangs bekannt gewesen seien, sagte der Zeuge, er wisse<br />

nicht, wann diese Dinge aufgekommen seien. Aber in Bezug auf die Firmen, mit<br />

denen er zu tun gehabt hatte, sei ihm da nichts bekannt gewesen.<br />

Auf Nachfrage, ob er die Akten nicht gekannt habe, gab der Zeuge an, er sei da<strong>von</strong><br />

ausgegangen, die umsatzsteuerliche Seite, die an ihn herangetragen war, zu<br />

behandeln.<br />

Auf Frage, wie die <strong>Bericht</strong>spflichten innerhalb der OFD geregelt seien, führte der<br />

Zeuge aus, es gebe Geschäftsordnungen innerhalb der OFD, dort seien auch bestimmte<br />

Kriterien aufgeführt, nach denen Vorgänge an die Leitungsebene des<br />

Hauses weiterzugeben seien. Zum Beispiel sei zu berichten, wenn bedeutende<br />

Leute des öffentlichen Lebens beteiligt seien, B<strong>und</strong>estagsabgeordnete oder <strong>Landtag</strong>sabgeordnete.<br />

Auf Nachfrage, ob die Höhe der Steuerschuld bei den <strong>Bericht</strong>spflichten keine<br />

Rolle spiele, entgegnete der Zeuge, die Höhe der Steuerschuld eigentlich nicht,<br />

man habe schon Einzelfälle gehabt mit über 400 Millionen Steuerschuld oder<br />

Steuererstattung.<br />

Auf Nachfrage, ob es bei 30, 35 Millionen Steuerhinterziehung keine <strong>Bericht</strong>spflicht<br />

an die Leitungsebene des Hauses gebe, ob er der Ansicht gewesen sei, dass<br />

es gar keine Steuerhinterziehung gewesen sei, entgegnete der Zeuge, wenn das<br />

eine Organschaft sei, dann falle insofern keine Steuer an, <strong>und</strong> dann sei es keine<br />

Steuerhinterziehung. Nach seiner Einschätzung habe die Oberfinanzdirektion-<br />

Leitung nicht unterrichtet werden müssen, wenn hier ein Fall gelöst werde. Vielleicht<br />

hätte sie aus Kenntnis der Zeitung ein paar Jahre später unterrichtet werden<br />

müssen, weil er da gesehen habe, dass das so bedeutende Leute des Karlsruher<br />

Lebens sind. Zum damaligen Zeitpunkt seien dies Steuerpflichtige gewesen, die<br />

steuerlich <strong>und</strong> per Rechtsanwalt stark vertreten gewesen seien. Es habe sich sozusagen<br />

um eine Diskussion zwischen Parteien <strong>und</strong> um rechtliche Aspekte zwischen<br />

Fachleuten gehandelt.<br />

169

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!