09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

890<br />

XII. Bewertung des Untersuchungsgegenstandes A. III. 9.: „Außergewöhnliche<br />

Vorgänge während der U-Haft des Manfred Schmider <strong>und</strong><br />

während des Strafprozesses gegen Manfred Schmider“<br />

1. Gaststättenbesuch des Untersuchungsgefangenen Manfred Schmider<br />

Am 4. August 2000 kam es mittags zu einem Gaststättenbesuch des Untersuchungsgefangenen<br />

Manfred Schmider in Achern. Zuvor am 31. Juli 2000 hatte<br />

der in dem Verfahren 628 Js 3693/00 zuständige Dezernent der StA MA, StA<br />

(GL) Dr. Hofmann, dem Gefangenen Manfred Schmider eine sog. Ausführungsgenehmigung<br />

erteilt (vgl. Nr. 41 Abs. 2 UVollzO). Manfred Schmider sollte in<br />

Begleitung seines Verteidigers RA Ziegler am 4. August 2000 in die Kanzleiräume<br />

des Insolvenzverwalters der Fa. FlowTex in Achern ausgeführt werden. In<br />

dem diesbezüglichen schriftlichen Ersuchen der StA MA an die JVA MA vom<br />

31. Juli 2000 wurde daher um die Ausantwortung des Manfred Schmider am<br />

4. August 2000 an zwei Beamte des PP MA gebeten <strong>und</strong> die Notwendigkeit der<br />

Ausführung wie folgt begründet: „... im Hinblick auf das [...] beigefügte Schreiben<br />

der Insolvenzverwalter [...] ist es erforderlich, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen des Untersuchungsgefangenen Manfred<br />

Schmider noch vor dem Forderungsprüfungstermin [...] durch den Insolvenzverwalter<br />

entsprechende Prüfungsfeststellungen <strong>und</strong> Anmerkungen vorgenommen<br />

werden können. Hierzu wird der Untersuchungsgefangene Manfred Schmider<br />

persönlich im Hinblick auf den Umfang der eingegangenen Forderungsanmeldungen<br />

(10 Leitzordner) vor Ort der Anwaltskanzlei Schultze & Braun [...] benötigt“<br />

(vgl. Bd. 1 Cs 201 Js 12386/00 Bl. 45). Mit der Ausführung wurden die Polizeibeamten<br />

PHK Hildenbrand <strong>und</strong> PHM Burger des PP MA betraut. Entsprechend dem<br />

Antrag der StA MA verfügte die JVA MA die Ausantwortung des U-Gefangenen<br />

Manfred Schmider an den Polizeibeamten Hildenbrand, wobei sie als Sicherungsmaßnahme<br />

„Fesselung, <strong>und</strong> zwar Fesselung an einen Bediensteten“ wegen<br />

„Fluchtgefahr“ anordnete (vgl. Bd. 1 Cs 201 Js 12386/00 Bl. 49).<br />

Im Verlaufe dieser Ausführung in die Kanzlei Schultze & Braun in Achern wurde<br />

auf Vorschlag <strong>von</strong> Rechtsanwalt Ziegler, Verteidiger des Manfred Schmider, in<br />

dem einige h<strong>und</strong>ert Meter <strong>von</strong> den Kanzleiräumen entfernten Restaurant<br />

„Schwarzwälder Hof“ schließlich eine Mittagspause eingelegt, dabei wurden<br />

Manfred Schmider vor dem Restaurant die Handfesseln abgenommen. Das<br />

Mittagessen selbst fand in einem Nebenraum des Restaurants statt. Die gesamte<br />

Gaststättenrechnung in Höhe <strong>von</strong> 202,90 DM wurde <strong>von</strong> RA Ziegler beglichen,<br />

wobei die Polizeibeamten Speisen <strong>und</strong> Getränke im Wert <strong>von</strong> 46,70 DM <strong>und</strong><br />

38,70 DM konsumierten.<br />

Im Einzelnen stellt sich anhand eines Vermerks des StA (GL) Dr. Hofmann v.<br />

20. Oktober 2000 der Ablauf des 4. August 2000 wie folgt dar: „Die Ausantwortung<br />

des Untersuchungsgefangenen Manfred Schmider nach Achern in die Kanzleiräume<br />

des Insolvenzverwalters war für den 4. August 2000 vom Dezernent 628<br />

veranlasst worden, da Manfred Schmider sechs Leitzordner mit einer Vielzahl<br />

<strong>von</strong> Gläubigerforderungen sichten <strong>und</strong> mit dem Insolvenzverwalter besprechen<br />

sollte, ob diese Forderungen berechtigt seien. Die Ausantwortung war angezeigt<br />

im Hinblick auf den Umfang des Aktenmaterials sowie wegen der Beiziehung<br />

eventueller weiterer Unterlagen, die für die Berechtigung der Forderungen <strong>von</strong><br />

Erheblichkeit sein konnten. Noch am 12. Oktober 2000 telefonierte ich mit dem<br />

verantwortlichen Insolvenzverwalter, RA Thomas Kind. Herr Kind bestätigte,<br />

dass Manfred Schmider zum Mittagessen in den Schwarzwälder Hof, wenige<br />

100 Meter <strong>von</strong> der Kanzlei, verbracht worden sei. Als die Mittagpause anstand,<br />

habe er vorgeschlagen, Brötchen in die Kanzlei kommen zu lassen <strong>und</strong> dort einen<br />

Imbiss einzunehmen. Herr RA Ziegler, Verteidiger <strong>von</strong> Manfred Schmider, habe<br />

jedoch vorgeschlagen, in ein Lokal zu gehen. Die ausführenden Polizeibeamten<br />

des PP MA seien dem gefolgt <strong>und</strong> gemeinsam sei man dann in den Schwarzwälder<br />

Hof gefahren. Während RA Kind <strong>und</strong> weitere Kollegen aus der Anwaltskanzlei<br />

Schultze & Braun auf der Terrasse des Gasthauses zu Mittag gegessen hätten,<br />

seien die beiden Polizeibeamten mit RA Ziegler <strong>und</strong> Manfred Schmider in das<br />

Gasthaus gegangen <strong>und</strong> hätten dort einen kleinen Nebenraum aufgesucht, um kein<br />

Aufsehen zu erregen. [...] Auf meine Frage teilte Herr Hildebrand mit, dass er <strong>und</strong><br />

ein weiterer Polizeibeamter, Herr Burger [...], tatsächlich dem Vorschlag <strong>von</strong> RA<br />

Ziegler gefolgt seien <strong>und</strong> zusammen in eine Gaststätte mit Manfred Schmider ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!