09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

122<br />

betroffen gemacht, dass die Zusammenarbeit ab einem gewissen Zeitpunkt zumindest<br />

nicht so verlaufen sei, wie man sich das wünsche, wie sie ansonsten verlaufe.<br />

In diese Diskussion habe er sich aber nie eingeschaltet.<br />

Auf Vorhalt, Polizeibeamte hätten vor dem Ausschuss übereinstimmend ausgesagt,<br />

dass es ihnen in ihrer Laufbahn noch nicht passiert sei, dass so ein Verfahren<br />

eingestellt werde, führte der Zeuge aus, zu dieser Aussage könne er zum einen<br />

nichts sagen. Er habe sie nur gelesen. Es w<strong>und</strong>ere ihn, denn er sei sehr häufig mit<br />

der Polizei zusammen <strong>und</strong> habe in der ganzen Zeit seiner Tätigkeit nie erlebt, dass<br />

so etwas überhaupt gesagt werde. Es sei noch nie ein Aufschrei gekommen über<br />

eine Einstellung, über ein Urteil oder was auch immer. Ob die Polizei sich damals<br />

wirklich so aufgeregt habe, könne er nicht beurteilen. Die Polizei habe ihre Ermittlungen<br />

getätigt, abgeschlossen <strong>und</strong> den Abschluss der Ermittlungen anders<br />

bewertet als die Staatsanwaltschaft. Das akzeptiere er. Nur habe die Verantwortung<br />

für den hinreichenden Tatverdacht die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei.<br />

Auf Vorhalt, dass sich der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Klass beim Leiter der Kriminalpolizei<br />

über den Beamten Petzold beklagt hat, sagte der Zeuge Hauer, da<strong>von</strong><br />

habe er überhaupt nichts gewusst. Er wisse auch nicht, was daraus geworden sei.<br />

Auf Frage, ob ihm die anonymen Anzeigen bekannt gewesen seien, die im Mai<br />

1996 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangen seien, führte der Zeuge<br />

aus, er habe da<strong>von</strong> in der Zeitung gelesen, dass bei der Staatsanwaltschaft etwas<br />

eingegangen sein soll, selber gewusst habe er das nicht, er habe auch nie etwas<br />

damit zu tun gehabt. Auf weiteren Vorhalt, dass es bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe Ermittlungen gegen Schmider <strong>und</strong> anonyme Anzeigen gegeben habe,<br />

die er nicht zur Kenntnis bekommen habe, erklärte der Zeuge Hauer, dass es aufgr<strong>und</strong><br />

dieser anonymen Anzeige gar keine Ermittlungen gegeben habe. Wenn er<br />

es der Presse richtig entnommen habe, sei die Anzeige damals an die Finanzverwaltung<br />

zur Ermittlung weitergeleitet worden. Mehr wisse er nicht.<br />

Zur Frage, dass Staatsanwältin Scheck veranlasst habe, dass Schmider der Meldeauflage<br />

bei ihr persönlich nachkommen müsse, erläuterte der Zeuge Hauer, das<br />

sei ein relativ ungewöhnliches Verfahren. Warum man dies gemacht habe – die<br />

Meldeauflage sei ja durch das Gericht festgelegt worden – könne er nicht sagen.<br />

Auf weitere Frage, ob ihm bekannt gewesen sei, dass Schmider, der sich ja im<br />

Ausland aufgehalten habe, zunächst nicht die Absicht hatte, zurückzukehren, sondern<br />

erst dann, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werde, sagte der Zeuge<br />

Hauer, da<strong>von</strong> wisse er nichts. Der Haftbefehl sei außer Vollzug gesetzt worden.<br />

Mehr wisse er nicht.<br />

2.14. Dr. Gerhard Klass<br />

Leitender Oberstaatsanwalt a. D. Dr. Gerhard Klass, <strong>von</strong> 1. Dezember 1986 bis<br />

31. März 1996 Leiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, führte aus, als Leiter der<br />

Staatsanwaltschaft habe er natürlich nur sporadisch <strong>von</strong> dem Verfahren Kenntnis<br />

erlangt, immer nur aus einem bestimmten Anlass, dieser Anlass seien etwa die<br />

<strong>Bericht</strong>e über dieses Verfahren an den Generalstaatsanwalt gewesen. So habe er<br />

auch erfahren, dass bei der Vernehmung Schöntags der ermittelnde Polizeibeamte<br />

Petzold in rechtswidriger Weise Akteneinsicht gewährt hatte. Petzold habe dem<br />

Verteidiger die komplette Aussage <strong>von</strong> Schenk ausgehändigt – die Vernehmung<br />

wurde unterbrochen –, der Verteidiger habe sie dann mit seinem Mandanten,<br />

Schöntag, besprochen.<br />

Auf Vorhalt, dass die Aussage des Schenk nicht ausgehändigt worden sei in dem<br />

Sinne, dass Rechtsanwalt Rehm sie mitgenommen hätte als Gr<strong>und</strong>lage seines Gesprächs<br />

mit dem Beschuldigten Schöntag, sondern dass Rehm sie gelesen habe,<br />

erwiderte der Zeuge Dr. Klass, ihm sei berichtet worden, dass sie ausgehändigt<br />

worden sei, natürlich auf Zeit, <strong>und</strong> der Verteidiger sich mit seinem Mandanten in<br />

ein Nebenzimmer verzogen habe, wo sie das besprochen hätten. Er sei nicht dabei<br />

gewesen, er könne also nicht sagen, wie es wirklich gewesen sei. Aber letzten Endes<br />

spiele es keine Rolle, ob sie ihm nur zum Lesen gegeben wurde oder ob sie<br />

ihm in ein Nebenzimmer mitgegeben wurde, Akteneinsicht sei Akteneinsicht.<br />

Darüber entscheide der Staatsanwalt.<br />

Zur Person des Beamten Petzold erklärte der Zeuge, er habe Petzold auf der einen<br />

Seite durchaus geschätzt, weil dieser ein sehr hartnäckiger, sehr zielstrebiger Be-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!