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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

nicht zustimmen zu wollen, versuchte ich noch, die Veröffentlichung zu unterbinden.<br />

Dies war aber nicht mehr möglich, da der Journalist Meinrad Heck am<br />

Mittag des 20. Dezember 2001 (aber nach der Entscheidung der Staatsanwaltschaft)<br />

ein Interview mit dem Justizminister Goll führte <strong>und</strong> diesen mit dem<br />

„Schmider-Zitat“ konfrontierte.<br />

Goll, so Meinrad Heck, nehme die Sache sehr ernst <strong>und</strong> sei an einer Aufklärung<br />

sehr interessiert.<br />

gez. Beust“<br />

Frau Angelika Neumann sagte in ihrer Zeugenvernehmung am 28. Januar 2002<br />

gegenüber der Staatsanwaltschaft Mannheim aus, sie sei in einer Verhandlungspause<br />

<strong>von</strong> Herrn Schmider angesprochen worden, sie solle bei einer etwaigen<br />

Vernehmung in Sachen Seyfried zurückhaltend sein, sonst würde die „Stuttgarter<br />

Vereinbarung“ platzen. Ansonsten sei der Sachverhalt so, wie er <strong>von</strong> Herrn<br />

Rechtsanwalt Beust in seiner Aktennotiz geschildert worden sei. Eine solche Vereinbarung<br />

sei ihr nicht bekannt.<br />

Die ebenfalls zu der so genannten „Stuttgarter Vereinbarung“ befragten Zeugen<br />

Matthias Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser gaben jeweils am 29. Mai 2002 unabhängig<br />

<strong>von</strong>einander an, ihnen sei eine solche Vereinbarung nicht bekannt.<br />

Dr. Kleiser ergänzte, dass er <strong>von</strong> einer irgendwie gearteten Vereinbarung, an der<br />

Manfred Schmider beteiligt sein könnte, nichts wisse. Manfred Schmider machte<br />

keine Angaben <strong>und</strong> berief sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55<br />

StPO. Vor dem Untersuchungsausschuss führte er am 24. September 2003 aus, es<br />

habe keine so genannte „Stuttgarter Vereinbarung“ gegeben <strong>und</strong> er habe so etwas<br />

auch nie gesagt.<br />

b) Wie ist der Vorwurf der „Außensteuerung“ zu verstehen?<br />

In einem Pressebericht vom 23. Januar 2002 zur Hauptverhandlung gegen Matthias<br />

Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari wird berichtet, dass der Vorsitzende Richter<br />

der für dieses Verfahren zuständigen 22. Strafkammer des Landgerichts Mannheim,<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer, geäußert habe: „Ich habe den<br />

Eindruck gewonnen, dass eine Außensteuerung stattfindet“. Des Weiteren wurde<br />

berichtet, dass Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer vermute, dass die Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe hinter der Beschwerde gegen die Außervollzugsetzung<br />

des Haftbefehls gegen Massimo Corbari stehe.<br />

Aus den Akten ist nicht ersichtlich, ob der Begriff „Außensteuerung“ vom Vorsitzenden<br />

der Strafkammer tatsächlich verwandt wurde. In seiner Zeugenvernehmung<br />

vor dem Untersuchungsausschuss führte Vorsitzender Richter am Landgericht<br />

a. D. Meyer aus, der Begriff „Außensteuerung“ gehöre nicht zu seinem<br />

Wortschatz. Er verwies auf seine Äußerungen in der Urteilsbegründung in der<br />

Strafsache gegen Matthias Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari, nämlich dass der Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe auf das Verfahren in einer Weise Einfluss genommen<br />

habe, die diesem nicht gedient habe.<br />

Am 13. März 2002 berichtete die Staatsanwaltschaft Mannheim an das Justizministerium,<br />

der Vorsitzende der 22. Strafkammer des Landgerichts Mannheim,<br />

Vorsitzender Richter am Landgericht Meyer habe in der mündlichen Begründung<br />

des Urteils gegen Matthias Schmider <strong>und</strong> Massimo Corbari ausgeführt, der Generalstaatsanwalt<br />

habe das vorliegende Verfahren durch Weisungen erschwert, indem<br />

er einer Einstellung des Verfahrens gegen Manfred Schmider, Dr. Klaus<br />

Kleiser <strong>und</strong> Angelika Neumann im Komplex „PowerDrill“ nicht zugestimmt habe.<br />

Dadurch sei deren Vernehmung als Zeugen verhindert worden.<br />

Aus den Akten ergibt sich folgende Vorgeschichte zu den Äußerungen des ehemaligen<br />

Vorsitzenden der 22. Strafkammer des Landgerichts Mannheim:<br />

Nach der Verurteilung Manfred Schmiders, Dr. Klaus Kleisers u. a. am 18. Dezember<br />

2001 war für den 20. Dezember 2001 ein Gespräch zwischen dem Vorsitzenden<br />

Richter der 22. Strafkammer des Landgerichts Mannheim, Meyer, den<br />

Verteidigern <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft vorgesehen, in dem es insbesondere um<br />

die Frage gehen sollte, ob die <strong>von</strong> der ursprünglichen Anklage gegen Manfred<br />

Schmider u. a. abgetrennten Komplexe „Romonta“ <strong>und</strong> „PowerDrill“ im Hinblick<br />

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