09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

92<br />

Sachverhalt. Somit war Frau Knopf informiert, dass die Akteneinsicht beim<br />

Dezernat B/OK lediglich nach Zustimmung durch die StA Karlsruhe (StA Klaiber)<br />

erfolgte.“<br />

Frau Scheck habe sich in der Folge über den Leiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

über ihn beschwert. Durch die Akteneinsicht der Allianz sowie die Aushändigung<br />

der Akten an Schöntag <strong>und</strong> dessen Anwalt Rehm hätte er die Ermittlungen<br />

auf das Höchste gefährdet. Der Allianz seien jedoch nicht Akten, sondern die Kopien<br />

der Vernehmungen Schenk <strong>und</strong> Schöntag ausgehändigt worden. Zu dem<br />

Komplex Akteneinsicht wurde der Zeuge Petzold gefragt, ob ihm bekannt sei,<br />

dass normal nur die Staatsanwaltschaft Akteneinsicht gewähre. Daraufhin führte<br />

der Zeuge aus, dass dies keine Akteneinsicht im Sinne der Prozessordnung gewesen<br />

sei. Akteneinsicht sei, wenn ein Anwalt die Akten anfordere gegen Hinterlegung<br />

<strong>von</strong> Gebührenmarken. Er bekomme die Leitz Ordner, lasse sie ein- oder<br />

mehrfach kopieren <strong>und</strong> schicke sie dann zurück. Dann habe er die Möglichkeit<br />

auf jede Aktenseite eine Stellungnahme zu geben. Auf weiteren Vorhalt, ob er ein<br />

Vernehmungsprotokoll der entscheidenden Vernehmung, nämlich Aussage<br />

Schenk, die der Verteidiger, der in der Funktion auch tätig sei lese, für ihn, Petzold,<br />

kein Aktenbestandteil sei, wo der Anwalt Einsicht bekomme, sagte der Zeuge<br />

Petzold, Aktenbestandteil sei richtig. Auf weitere Frage, ob er nach seinem<br />

Verständnis zwischen Aktenbestandteilen <strong>und</strong> Akten unterscheide, antwortete der<br />

Zeuge, das sei nicht das Problem gewesen. Ihm sei es darum gegangen, dass es<br />

eine Alternative gegeben habe, dem Schöntag die Möglichkeit zu geben, Angaben<br />

zu machen oder keine zu machen.<br />

Auf weitere Frage, wie lange Rechtsanwalt Rehm Gelegenheit hatte, die Vernehmung<br />

Schenk zu lesen, gab der Zeuge Petzold an, es könne eine Viertelst<strong>und</strong>e gedauert<br />

haben, vielleicht auch 10 oder 20 Minuten.<br />

Nach den Vorwürfen der Frau Scheck betreffend die Akteneinsicht sei das Verhältnis<br />

nicht mehr das Beste gewesen, wenn es überhaupt noch eins gewesen sei.<br />

Es habe darin gegipfelt, dass Frau Scheck wider jegliche Erfahrung, wider jegliche<br />

Praxis die Akten angefordert habe. Dann habe er erfahren, dass Frau Scheck<br />

jetzt selbst ermitteln werde. Sie habe dann Schenk ohne Ergebnis vernommen, sie<br />

habe auch Schöntag vernommen, wobei dieser die Äußerung betreffend Dr. Kleiser<br />

gemacht habe, dass nämlich Dr. Kleiser <strong>von</strong> dem vorgetäuschten Überfall gewusst<br />

habe. Am Tag darauf habe Schöntag dann bei Frau Scheck angerufen <strong>und</strong><br />

gesagt, dass alles vielleicht doch nicht so gewesen sei.<br />

Damit habe die Staatsanwältin im Prinzip die gesamte Vernehmung, die Person<br />

<strong>und</strong> damit die Vernehmung unglaubwürdig gemacht. Schließlich habe sie auch<br />

Schmider vernommen, der bestritten habe, dass alles getürkt gewesen sei. Letztlich<br />

habe sie auch noch Dr. Kleiser gefragt, der ausgesagt habe, dass er nichts gewusst<br />

habe.<br />

Damit habe die Staatsanwältin soviel Beweismaterial gehabt, dass sie das Verfahren<br />

gegen Herrn Schmider einstellen konnte, aber immer soviel Material in der<br />

Hand, dass es zur Verurteilung des Herrn Schöntag vor dem Amtsgericht Karlsruhe<br />

gelangt habe.<br />

Der Zeuge Petzold gab weiter an, dass er im Nachhinein da<strong>von</strong> ausgehe, dass die<br />

Staatsanwältin ihn aus diesen Ermittlungen rausdrängen wollte, weil ihr das Endergebnis<br />

nicht gepasst habe. Mit dem Zwischenergebnis sei sie anscheinend noch<br />

einverstanden gewesen. Schenk gehe in Ordnung. Schöntag allenfalls als Täter,<br />

aber in Abstimmung mit Schmider das sei zu viel gewesen. Deswegen habe sie<br />

die Vernehmungen dann selber gemacht, hätte auch bei Vernehmungen, die er<br />

dann geführt habe, auch dabei sein sollen oder wollen. Schließlich habe Frau<br />

Scheck vom Kollegen Mayer verlangt, er solle keinen Schlussbericht machen.<br />

Der Zeuge verneinte die Frage, ob er Kenntnis hatte <strong>von</strong> den anonymen Anzeigen<br />

gegen die Firma FlowTex welche im Mai 1996 u. a. bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe eingingen. Auf weitere Frage zu Kenntnissen über die Ermittlungen gegen<br />

Rechtsanwalt Schmalfuß führte der Zeuge Petzold aus, offiziell sei er nie informiert<br />

worden. Es wäre gut gewesen, wenn man 1996 oder noch besser vorher<br />

<strong>von</strong> Finanzmanipulationen gewusst hätte, was auf fingierte Bohrsysteme hätte<br />

schließen lassen oder Bohrsysteme die nicht vorhanden waren <strong>und</strong> die er finanziert<br />

hätte. Man hätte sich dann Fachleute besorgt <strong>und</strong> es wäre – ohne überheblich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!