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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Firma, erstattete die Beschuldigte am 6. Februar 1996 beim Finanzamt Erfurt<br />

Selbstanzeige. Darin führte sie u. a. aus, dass sie die Gesellschaftsanteile nur<br />

treuhänderisch für die weiteren Beschuldigten Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser halte.<br />

Weiter, dass sie Geldbeträge in Millionenhöhe, bei denen es sich wahrscheinlich<br />

um verdeckte Gewinnausschüttungen an die Konzerninhaber, die oben genannten<br />

weiteren Beschuldigten, handelt, gewinnmindernd in der Buchhaltung<br />

verbucht wurden. Zusätzlich wurden aus den Beträgen die Vorsteuern zu Unrecht<br />

geltend gemacht. Die Geldbeträge wurden zunächst auf ein Anderkonto<br />

des weiter Beschuldigten, Rechtsanwalt Schmalfuß, verbracht <strong>und</strong> dann teilweise<br />

nach Liechtenstein weitergeleitet bzw. in bar abgehoben.<br />

Anlässlich der Betriebsprüfung bei der vorgenannten Firma KSK am 25. April<br />

1996 wurden weitere steuerstrafrechtliche Feststellungen getroffen. So wurden<br />

über den durch die Selbstanzeige mitgeteilten Sachverhalt hinaus Rechnungen<br />

in Höhe <strong>von</strong> insgesamt 15,9 Mio. DM als Aufwand verbucht, obwohl diesem<br />

tatsächlich keine Leistungen zugr<strong>und</strong>e lagen.<br />

Gegen den weiteren Steuerberater Wawra wurde vom Finanzamt Karlsruhe-<br />

Stadt ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Beihilfe der Steuerhinterziehung<br />

eingeleitet.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Selbstanzeige der Beschuldigten Neumann wurde das vorliegende<br />

Ermittlungsverfahren gegen die Vorgenannten eingeleitet. Den Beschuldigten<br />

ist anzulasten, <strong>von</strong> 1991 bis 1993, durch Abgabe unrichtiger Einkommen-, Körperschaft-,<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Umsatzsteuererklärungen tatmehrheitlich den Finanzbehörden<br />

über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige bzw. unvollständige<br />

Angaben gemacht <strong>und</strong> dadurch zugunsten der KSK <strong>und</strong> zu ihren Gunsten<br />

Steuern hinterzogen zu haben. Bezüglich der Umsatzsteuer gilt es auch für den<br />

Zeitraum Januar 1994 bis März 1996.<br />

Gegen den Beschuldigten Rechtsanwalt Schmalfuß, besteht Verdacht der Tatbeteiligung.<br />

Darüber hinaus besteht aber auch aufgr<strong>und</strong> der Feststellungen hinsichtlich der<br />

Kontenbewegungen bei Rechtsanwalt Schmalfuß Anfangsverdacht, dass die Beschuldigten<br />

ggf. noch weitere zu ermittelnde Beschuldigte der Firma der Konzerngruppe<br />

eine gleiche Vorgehensweise praktiziert <strong>und</strong> somit weitere Steuerhinterziehungen<br />

begangen haben. Das Verfahren ist insoweit auszudehnen.“<br />

Die Vertretung des abwesenden Abteilungsleiters der Abteilung Wirtschaftskriminalität<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim oblag zu jener Zeit Oberstaatsanwalt<br />

Arnold. Oberstaatsanwalt Arnold führte mit dem Leiter der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach,<br />

Markus Schmidt, nach Eingang der Akten ein Telefongespräch<br />

zum Fall <strong>und</strong> las sich die Unterlagen durch. Hierüber fertigte er unter dem Datum<br />

des 21. Mai 1996 einen handschriftlichen Vermerk.<br />

Das Dezernat 609 der Staatsanwaltschaft Mannheim, dem das Verfahren zugeteilt<br />

wurde, war zu jener Zeit unbesetzt. Die Akten ließ Oberstaatsanwalt Arnold darum<br />

der Dezernatsvertreterin, Staatsanwältin Smid, zukommen. Staatsanwältin<br />

Smid fertigte unter dem Datum vom 5. Juni 1996 den formalen Übernahmevermerk.<br />

Zur Eintragung gelangten die fünf Beschuldigten sowie die Firma KSK zur<br />

Firmenkartei. Die Übernahme wurde der Staatsanwaltschaft Mühlhausen mitgeteilt.<br />

Die Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach – Markus Schmidt – wurde zudem<br />

darüber informiert, dass das Dezernat erst zum 1. Juli 1996 wieder regulär besetzt<br />

<strong>und</strong> bis dahin <strong>von</strong> Staatsanwältin Smid vertretungshalber geführt werde.<br />

Anfang Juli 1996 trat Richterin am Landgericht Krenz, damals noch Staatsanwältin,<br />

ihren Dienst als Dezernentin 609 bei der Staatsanwaltschaft Mannheim wieder<br />

an. Am 13. Januar 1997 übersandte die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Erfurt – unter Bezugnahme auf ein Telefongespräch mit Richterin am Landgericht<br />

Krenz vom 10. Januar 1997 – einen Vermerk an die Staatsanwaltschaft Mannheim,<br />

in dem angeregt wurde, das Verfahren gegen Frau Neumann abzutrennen<br />

<strong>und</strong> an die für Wirtschaftskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

abzugeben. Auf Basis dieses Vermerks verfügte Frau Krenz unter dem 16. Januar<br />

1997 die Abtrennung des Verfahrens gegen die Beschuldigte Angelika Neumann<br />

<strong>und</strong> Abgabe insoweit an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Sie hat im Rahmen<br />

eines Vermerks Nachfolgendes festgehalten:<br />

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