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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

80<br />

stimmten Person, <strong>von</strong> der ich wüsste, wer es ist, erhalten würde. Mir war klar,<br />

dass er hiermit Schmider meinte. Ich habe dann Schmider angerufen. Wir haben<br />

uns dann im Fahrzeug des Schmider getroffen, wo ich ihm den Brief zeigte.<br />

Schmider war entrüstet <strong>und</strong> sagte, dies könne er nicht machen, dies sei unmöglich.<br />

Er sagte, er könne nicht zahlen, dies ginge nicht. Damit war für ihn die<br />

Sache erledigt. Ich habe ihm auch geraten, nicht zu zahlen, da dies im Prinzip<br />

eine Schraube ohne Ende wäre. Den Brief habe ich verbrannt. Ich nehme an,<br />

dass ich dies zuhause getan habe.<br />

Ich habe mich mit Schmider noch ein paar Mal getroffen. Bei einem dieser<br />

Treffen sagte er mir, dass die Teppiche <strong>von</strong> ihm, die sich noch in meinem Besitz<br />

befanden, verschwinden müssten. Er meinte, ich sollte sie verbrennen. Ich versicherte<br />

ihm, dass ich die Teppiche verschwinden lasse <strong>und</strong> habe dafür <strong>von</strong><br />

Schmider noch einmal 25.000 DM erhalten. Die Teppiche habe ich dann zusammengefaltet<br />

(jedoch unverschnürt) in den Rhein <strong>von</strong> der Brücke, bei Karlsruhe<br />

in Richtung Pfalz, geworfen. Hierzu habe ich auf der Brücke gehalten <strong>und</strong><br />

gewartet, bis kein Verkehr war. Dann habe ich die Teppiche nacheinander in<br />

den Rhein geworfen.<br />

Auf die Waffe angesprochen, kann ich sagen, dass ich keine Waffe besorgt oder<br />

mitgeführt habe. Ich habe aber, nachdem wir das Haus betreten hatten <strong>und</strong> die<br />

Haushälterin ausgeschaltet war, am Boden eine Waffe gesehen. Dies war im<br />

Eingangsbereich. Meiner Meinung nach war es eine Pistole Kaliber 7,65, Farbe<br />

schwarz. Ob die Waffe echt war, kann ich nicht eindeutig sagen. Da sie<br />

nicht <strong>von</strong> mir stammte, muss sie <strong>von</strong> Schenk stammen. Da ich nicht gesehen habe,<br />

wie die Waffe auf den Boden kam, kann ich auch nicht ausschließen, dass<br />

Schmider sie dorthin gelegt hatte.<br />

Mir wurde vorgehalten, dass Schmider <strong>und</strong> Schenk angaben, dass Schmider<br />

ans Lenkrad mit einer Handfessel befestigt wurde, als wir im Hof seines Anwesens<br />

ankamen. Danach soll Schenk das Haus betreten <strong>und</strong> die Haushälterin<br />

ausgeschaltet haben. Sodann sei ich mit Schmider in das Haus gegangen. Jetzt,<br />

wo Sie mir dies sagen, kann ich dies bestätigen. Ob Schenk <strong>von</strong> Schmider die<br />

Hausschlüssel bekommen hatte, um die Türe zu öffnen, weiß ich nicht, ich habe<br />

dies nicht gesehen. Jetzt kann ich mich auch daran erinnern, dass das Hausmädchen<br />

schon am Geländer gefesselt war <strong>und</strong> gebetet hat. Erst dann habe ich<br />

<strong>von</strong> der Garderobe die Jacke genommen <strong>und</strong> es ihm über den Kopf gestülpt.<br />

An die Bekleidung des Mädchens kann ich mich heute nicht mehr erinnern. Ich<br />

meine, sie hatte ein Kleid an.<br />

Ich hab soeben wahrheitsgemäße Angaben gemacht. Während der ganzen Zeit<br />

war mein Rechtsanwalt, Herr Rehm, zugegen. Meine Angaben entsprechen der<br />

Wahrheit. Sollte ich mich in Details getäuscht haben, so ist es auf die lang<br />

zurückliegende Zeit zurückzuführen. Dies ist jedoch keine Absicht. Sollten noch<br />

weitere Fragen beantwortet werden müssen, bin ich hierzu jederzeit bereit. Ich<br />

bitte, dass hierbei jeweils mein Anwalt zugegen ist.<br />

Auf entsprechende Frage kann ich mir nicht erklären, wie das Hausmädchen<br />

den Gerhard Schenk beschrieben haben kann. Er hatte bereits beim Betreten<br />

des Hauses diese Motorradunterziehmütze <strong>und</strong> die Sonnenbrille auf, ebenso<br />

wie ich.<br />

Herr Schmider sagte mir bei einem späteren Treffen, dass sich das Hausmädchen<br />

<strong>von</strong> der Angelegenheit wieder erholt habe. Ich meine er sagte auch,<br />

dass sie Birgitt oder Brigitte hieß.“<br />

Am 18. März 1996 wurde Karl Hermann Schöntag erneut durch die Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe vernommen. Dabei erklärte er sich wie folgt:<br />

„Schmider habe ich ca. 1980 kennen gelernt, meiner Erinnerung sogar noch<br />

früher. Anlass für diese Bekanntschaft war der Auftrag, den mir Schmider erteilt<br />

hat. Inhalt des Auftrags war die Überwachung seines Mitarbeiters Hans-<br />

Peter Konieczny, der „krank gespielt“ haben soll. Wenn in meiner Vernehmung<br />

vom 15. August 1995 angegeben ist, ich hätte Schmider 1 oder 1½ Jahre<br />

vor dem Raubüberfall im Mai 1986 kennen gelernt, so ist dies verkehrt. Kennen<br />

gelernt habe ich ihn viel früher. Ich glaube sogar, dass unsere Bekanntschaft<br />

noch vor der Kindesrückführung Bühlertal liegt. Ich glaube, dass in meiner

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