09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

ZWEITER TEIL<br />

FESTSTELLUNG DES SACHVERHALTS<br />

1. Vorbemerkung<br />

Der Untersuchungsauftrag umfasst einen Geschehensablauf <strong>von</strong> ca. 15 Jahren.<br />

Die zahllosen Aktivitäten des Herrn Schmider führten letztendlich in dieser Zeit<br />

zu einer Vielzahl <strong>von</strong> Verwaltungs-, Ermittlungs- <strong>und</strong> Gerichtsverfahren. Um den<br />

r<strong>und</strong> 30 Beweisthemen des Untersuchungsauftrags nachgehen zu können, wurden<br />

insgesamt über 1.800 Akten – <strong>und</strong> Aktenteile beigezogen. Aufgr<strong>und</strong> dieses Volumens<br />

ist eine lückenlose, chronologische Darstellung des Handels <strong>von</strong> Regierung<br />

<strong>und</strong> Behörden des Landes zu jedem der im Untersuchungsauftrag genannten Verfahren<br />

nicht möglich. Solch eine umfangreiche Sachverhaltdarstellung wäre im<br />

Hinblick auf die Übersichtlichkeit <strong>und</strong> den daraus resultierenden Umfang nicht<br />

mehr lesbar.<br />

Die relativ lange Dauer des Untersuchungsausschusses <strong>von</strong> über 3 ½ Jahren resultiert<br />

zum einen daraus, dass ab der 13. Sitzung am 4. Dezember 2002 vereinbart<br />

wurde, dass der Untersuchungsausschuss nur einmal im Monat zu einer Beweisaufnahme<br />

zusammentritt, <strong>und</strong> ferner aus der Tatsache, dass der Untersuchungsausschuss<br />

bestrebt war, die Beendigung anhängiger Ermittlungs- <strong>und</strong> Gerichtsverfahren<br />

im Regelfall abzuwarten, was jedoch nicht immer <strong>von</strong> Erfolg geprägt war.<br />

2. Besonderheiten zu Teil A des Untersuchungsauftrags<br />

Die nachfolgende Darstellung des Sachverhalts orientiert sich chronologisch an<br />

den einzelnen Ziffern des Untersuchungsauftrags. Im Rahmen der Beweisaufnahme<br />

war jedoch ein chronologisches Abarbeiten der einzelnen Punkte des Untersuchungsauftrags<br />

nicht möglich, da zu Beginn des Ausschusses noch nicht alle<br />

wesentlichen Aktenteile vorlagen. Begonnen wurde im Frühjahr 2002 mit dem<br />

Komplex der Zusammenarbeit der Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> mit<br />

den Behörden des Landes Thüringen in der Sache „FlowTex“. Nach der Sommerpause,<br />

im Herbst 2002, untersuchte der Untersuchungsausschuss umfassend den<br />

Komplex des Raubüberfalls (Untersuchungsauftrag A. I. 1.) <strong>und</strong> insbesondere die<br />

Frage, warum dieses Ermittlungsverfahren mehrfach eingestellt <strong>und</strong> dann wieder<br />

aufgenommen wurde. Zu Beginn des Jahres 2003 waren dann die Scheingeschäfte<br />

vor 1996 (Untersuchungsauftrag A. I. 3. <strong>und</strong> 4.) Gegenstand der Beweisaufnahme.<br />

Nach der Sommerpause wurde dann im Herbst 2003 das Verhalten der Ermittlungsbehörden<br />

<strong>und</strong> der Justiz bezüglich der betrügerischen Geschäfte <strong>von</strong> Herrn<br />

Schmider durch den Untersuchungsausschuss untersucht. Als letzten Punkt im<br />

Bereich des Untersuchungsauftrags Teil A wurde seitens des Untersuchungsausschusses<br />

im November <strong>und</strong> Dezember 2003 der Frage nachgegangen, ob es im<br />

Strafverfahren gegen die FlowTex-Verantwortlichen die so genannte „Stuttgarter<br />

Vereinbarung“ gegeben hat?<br />

Der Untersuchungsauftragspunkt A. III. 6., gegen welche Steuerbeamte des Landes<br />

im Zusammenhang mit den kriminellen Machenschaften <strong>von</strong> Manfred Schmider<br />

<strong>und</strong> mit welchem Ergebnis ermittelt wurde, beschäftigte den Ausschuss bis<br />

zum Schluss, da die einschlägigen Gerichtsverfahren immer noch anhängig sind.<br />

Die nachfolgende Feststellung des Sachverhalts zum Untersuchungsauftrag<br />

Teil A beschränkt sich aus Gründen der Übersichtlichkeit bei den einzelnen Ziffern<br />

des Untersuchungsauftrags regelmäßig auf folgende Punkte:<br />

– Beigezogene Akten<br />

– Regierungsbericht vom 31. Mai 2002<br />

– Zeugenaussagen<br />

3. Besonderheiten zu Teil B des Untersuchungsauftrags<br />

Mit diesem Teil des Untersuchungsauftrags beschäftigte sich der Untersuchungsausschuss<br />

ab dem Zeitraum Dezember 2003 bis zum Schluss.<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!