09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

286<br />

wesen. Wenn schon im Ausland an verschiedenen Standorten 43 Bohrsysteme gewesen<br />

seien, dann reiche das. Das sei ja nach dem Zufallsprinzip ausgewählt gewesen,<br />

also wohl ohne große Ankündigung vorher.<br />

Auf die Bitte, ein sachverständiges Zeugnis über die Bearbeitungsqualität abzugeben,<br />

erklärte der Zeuge, im Nachhinein sei man immer schlauer <strong>und</strong> es lasse sich<br />

aus dem Abstand <strong>und</strong> vor allem den Erkenntnissen, die man jetzt habe, natürlich<br />

trefflich eine Bewertung abgeben. Wenn man <strong>von</strong> der damaligen Zeit ausgehe,<br />

dann habe er jedenfalls in seinem Ermittlungsverfahren keinen Anhaltspunkt für<br />

irgendein vorsätzliches Verhalten gef<strong>und</strong>en. Man könnte Oberstaatsanwalt Zimmermann<br />

natürlich eventuell einen Vorwurf machen, er hätte vielleicht anderen<br />

Dingen nachgehen müssen, er hätte etwas anderes machen müssen, andere Ermittlungswege<br />

beschreiten müssen <strong>und</strong> können. Er habe das nicht zu bewerten, er habe<br />

es auch nicht disziplinarrechtlich zu bewerten, nur strafrechtlich. Dabei würde<br />

er auch gerne bleiben.<br />

Auf die im späteren Verlauf der Vernehmung gestellte Frage, ob er nicht doch<br />

eine Bewertung der Bearbeitung der Verfahren vornehmen wolle, antwortete der<br />

Zeuge, es sei damals sehr viel aneinander vorbeigelaufen. Das sei heute sein Eindruck.<br />

Denn wenn er überlege, wie viele Stellen damit auch beim Staatsanwalt<br />

befasst gewesen seien – <strong>und</strong> dennoch seien die Informationen nicht bei den<br />

Staatsanwaltschaften zusammengelaufen, sie seien bei einer einzigen Stelle zusammengelaufen,<br />

aber eben nicht bei der Staatsanwaltschaft – dann sei da viel aneinander<br />

vorbeigelaufen. Dann könne man sagen, wenn jemand so den einzelnen<br />

Aspekt vor sich liegen gehabt habe, dann habe er vielleicht nicht mehr gemacht<br />

als er vielleicht gemeint habe, machen zu müssen. Wenn er alle Informationen gehabt<br />

hätte, hätte es eventuell anders laufen können. Soweit wolle er eine Bewertung<br />

abgeben. Aber er könne jetzt hier nicht sagen, er hätte aber alles viel besser<br />

gemacht.<br />

Auf die Nachfrage, an welcher Stelle denn nach seiner Meinung alle Informationen<br />

zusammengelaufen seien, erklärte der Zeuge, bei der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach<br />

auf jeden Fall. Die seien im Thüringer Verfahren eingeschaltet gewesen.<br />

Es sei aus der Akte ersichtlich, dass es Besprechungen gegeben habe. Das<br />

seien diejenigen, an die Herr Zimmermann die anonyme Anzeige <strong>und</strong> den Ermittlungsauftrag<br />

gegeben habe. Das seien diejenigen gewesen, die mit Frau Krenz<br />

den Kontakt gehabt haben. Da liefen die Dinge, sowie er das beurteile <strong>und</strong> jedenfalls<br />

auch aktenmäßig nachvollzogen habe, zusammen.<br />

Der Zeuge bestätigte, dass Herr Zimmermann in seiner Vernehmung auf Vorhalt<br />

der Angaben des Leiters der Steuerfahndungsstelle, Schmidt, er habe Herrn Zimmermann<br />

über andere Verfahren umfassend in Kenntnis gesetzt, ausgesagt habe,<br />

das sei unwahr.<br />

Auf die Frage, welche Schlussfolgerungen er daraus gezogen habe, dass entweder<br />

der Herr Schmidt <strong>von</strong> der Steuerfahndung oder der Herr Zimmermann dann die<br />

Unwahrheit gesagt habe, führte der Zeuge aus, er habe <strong>von</strong> seinem Ermittlungsansatz<br />

zu prüfen gehabt, ob er die Einlassung <strong>von</strong> Herrn Zimmermann irgendwie habe<br />

widerlegen können, um daraus dann den Schluss zu ziehen, dass er eventuell<br />

vorsätzlich gehandelt habe. Er habe sich die Frage gestellt, ob er das eine oder das<br />

andere objektivieren könne. Wenn Zeugenaussagen da seien, könne es ja auch<br />

sein, dass es schriftliche Unterlagen gebe oder Ähnliches. Da sei die Tischvorlage<br />

vom 10. April 1997 gewesen. Wenn er sich richtig erinnere, stehe da kein Wort<br />

zum Beispiel über die Vorsprache des Amtsrats Krumes. Herr Krumes habe im<br />

Juli 1996 bei den Steuerfahndern Gaukel <strong>und</strong> Siebler Angaben zum möglichen<br />

Betrugssystem <strong>und</strong> zu einer möglichen Bestechlichkeit eines Betriebsprüfers gemacht.<br />

Dies sei in diesem Vermerk nicht enthalten, habe er also nicht objektivieren<br />

können.<br />

Er habe dann versucht, das Ganze anhand der Steuerfahndungsakten zu objektivieren.<br />

In keinem Aktenstück – <strong>und</strong> er habe sie Blatt für Blatt durchgesehen–<br />

habe es irgendeinen Hinweis insbesondere auf die Vorsprache des Herrn Krumes<br />

gegeben, die ja noch ein zusätzliches Gewicht beinhalte, weil sie Dinge aus der<br />

anonymen Anzeige in Weimar <strong>und</strong> insbesondere der bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe eingegangenen beinhaltet <strong>und</strong> bestätigt habe <strong>und</strong> weitere Informationen<br />

gegeben habe. Dies sei augenfällig gewesen. Ansonsten, nach seinem persönlichen<br />

Eindruck, seien die Akten der Steuerfahndung immer dadurch gekenn-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!