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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

374<br />

gen sei es für sie nicht auffallend oder erkennbar gewesen. Ob sie 1996 in irgendeiner<br />

Form den Eindruck gehabt habe, dass jemand durch Schweigen oder Nichthandeln<br />

die Herren Schmider, Kleiser, Neumann etc. im jetzt als kriminell erwiesenen<br />

Umfeld begünstigen wolle, etwa im Sinne eines solidarischen Schweigens<br />

oder solidarischen Nichthandelns, erklärte die Zeugin Gräber, dass könne sie<br />

für sich vollkommen ausschließen <strong>und</strong> sie habe auch bei ihren Kollegen nicht diesen<br />

Eindruck gehabt.<br />

4.2. Herbert Meisel<br />

Amtmann a. D. Herbert Meisel, Sachbearbeiter bei der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach, gab an, dass er an der Besprechung am<br />

10. Mai 1996 in Erfurt beteiligt gewesen sei. An die Besprechung könne er sich<br />

eigentlich nicht mehr erinnern. Soviel wisse er noch, dass man aus dienstlichen<br />

Gründen dahin gefahren sei, dass es sich um Zuständigkeitsfragen gedreht habe,<br />

<strong>und</strong> dass man mit dem Ergebnis zurückgekommen sei, dass die Sache an die<br />

Staatsanwaltschaft abgegeben werde.<br />

Dem Zeugen wurde der Aktenvermerk der Steufa des Finanzamts Karlsruhe-Durlach<br />

vom 30. April 1996 (Anlage 5) vorgehalten. Der Zeuge Meisel erklärte, auch<br />

nach Lektüre <strong>und</strong> Vorhalt des Vermerks könne er sich nicht an die darin genannte<br />

Besprechung der StraBu mit der Steuerfahndung, Sachgebietsleiter Schmidt <strong>und</strong><br />

Prüfer Siebler erinnern. Er vermute lediglich, dass die Vermerke korrekt seien.<br />

Auf Frage, was er noch über den Verlauf in Erfurt wisse, sagte der Zeuge Meisel,<br />

er wisse über den Verlauf nichts mehr, er habe es sich wieder angelesen. Ohne<br />

den Aktenvermerk zu lesen, habe er nur gewusst, dass der Fall abgegeben werde.<br />

Auf Frage, ob man in der Besprechung auf Staatsanwalt Müller Einfluss genommen<br />

habe, oder ob dieser über die Abgabe nach Mannheim unabhängig entschieden<br />

habe, gab der Zeuge Meisel an, dass wisse er nicht. Er nehme jedoch an, dass<br />

der Staatsanwalt das selbst entschieden habe. Nach den Stellungnahmen der OFD<br />

Karlsruhe an das Ministerium, welche er gelesen habe, habe der Staatsanwalt<br />

schon vor der Besprechung am 10. Mai den Entschluss gefasst, die Sache nach<br />

Mannheim abzugeben. Auf weitere Frage, ob er Kenntnis habe, dass die Kollegen<br />

aus dem Südwesten davor gewarnt hätten, eine harte Gangart einzuschlagen, erklärte<br />

der Zeuge Meisel, er selbst habe davor nicht gewarnt. Er wisse nicht, was<br />

die anderen Kollegen gemacht haben.

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