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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

948<br />

Exemplarisch sei die Selbstanzeige <strong>von</strong> Frau Angelika Neumann genannt:<br />

Im Rahmen der Aufarbeitung dieser Anzeige war die Betriebsprüfung ganz wesentlich<br />

damit beschäftigt festzustellen, ob zwischen den Gesellschaftern der KSK<br />

<strong>und</strong> der Firma Flowtex ein Treuhandverhältnis bestand. Nachdem Frau Angelika<br />

Neumann zur Sachverhaltsaufklärung wenig beigetragen hat, lediglich erklärte,<br />

sie sei Gesellschafterin der KSK, jedoch gewichtige Gesichtspunkte hiergegen<br />

sprachen, war nach der Auffassung der Fraktionen der SPD <strong>und</strong> GRÜNEN in diesem<br />

Punkt der vom Finanzamt Erfurt vorgeschlagene Weg <strong>von</strong> prozessualen<br />

Zwangsmaßnahmen, d. h. Durchsuchungen angezeigt.<br />

Zumindest wäre es nahe liegend gewesen, die Rolle <strong>von</strong> Neumann, Schmider <strong>und</strong><br />

Dr. Kleiser bei der Firma KSK zum einen im Hinblick auf die Selbstanzeige <strong>und</strong><br />

zum anderen im Hinblick auf den am 25. April 1996 durch die Betriebsprüfung<br />

Karlsruhe-Stadt aufgekommenen Verdacht einer weiteren Steuerhinterziehung<br />

zugunsten Flowtex oder KSK im Zusammenhang mit Rechnungen über 15,9 Mio.<br />

DM durch staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen, somit nicht allein durch<br />

steuerrechtliche Anfragen der BP, abzusichern. Die Betriebsprüfungsstelle handelte<br />

dabei allerdings im Auftrag der OFD, die damit die Hauptverantwortung<br />

dafür trägt, dass bei der Aufgabenverteilung zur Sachverhaltsermittlung <strong>von</strong> Anfang<br />

an eine falsche Weichenstellung vorgenommen wurde.<br />

Soweit <strong>von</strong> den Fraktionen der CDU <strong>und</strong> FDP in ihrem Mehrheitsvotum argumentiert<br />

wird, dass die Betriebsprüfung im Hinblick auf die §§ 2, 6 Betriebsprüfungsordnung<br />

in der damals geltenden Fassung <strong>von</strong> 1987 den Tätigkeitskreis auf<br />

die Ermittlung <strong>und</strong> Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte reduziert<br />

habe <strong>und</strong> in diesem Zusammenhang auf das wesentliche abzustellen sei, so überzeugen<br />

die daraus getroffenen Schlussfolgerungen <strong>und</strong> Exkulpierungsversuche<br />

nicht.<br />

Zu beachten ist, dass Betriebsprüfer nicht zur Ermittlung <strong>von</strong> Straftaten berufen<br />

sind, jedoch gleichwohl bei Verdacht einer Steuerstraftat die zuständige Strabu-<br />

Stelle unverzüglich zu unterrichten haben, was jedoch nicht geschah.<br />

Zu diesen Ermittlungsfehlern der Steuerbehörden kamen bei der Bearbeitung der<br />

Anzeigen durch die Justiz weitere eindeutige Fehler hinzu. In diesem Zusammenhang<br />

ist die Tatsache zu erwähnen, dass beispielsweise bei Abgabe des Ermittlungsverfahrens<br />

der Staatsanwaltschaft Mühlhausen an die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim trotz weiterer Ermittlungsansätze <strong>und</strong> Gesichtspunkte zum Komplex<br />

Kreditbetrug <strong>und</strong> Luftgeschäfte keinerlei weitere Ermittlungen getätigt wurden.<br />

Vielmehr wurden diese Fakten schlichtweg übergangen <strong>und</strong> fanden auch keinen irgendwie<br />

gearteten Niederschlag in der Einstellungsverfügung vom 24. Juni 1997.<br />

Soweit unter A. II. Nr. 2 zweiter Spiegelstrich vom Untersuchungsausschuss geprüft<br />

wurde, weshalb <strong>von</strong> der damaligen Dezernentin der Staatsanwaltschaft, Frau<br />

Krenz der Vorwurf der Aktenmanipulation erhoben wurde, so wurde dieser Vorwurf<br />

anlässlich der Zeugenvernehmung <strong>von</strong> Frau Krenz relativiert; sie räumte<br />

nunmehr ein, dass sie den Vermerk ihres Kollegen Arnold über dessen Telefonat<br />

mit der Steuerfahndung Karlsruhe auch einfach übersehen haben könne.<br />

Darüber hinaus wird <strong>von</strong> den Fraktionen der SPD <strong>und</strong> der GRÜNEN der Vorwurf<br />

erhoben, dass die Sachbehandlung durch Frau Staatsanwältin Krenz schlichtweg<br />

unvollständig <strong>und</strong> falsch war. Es gab auch in den Aktenteilen, die sie unstreitig<br />

gesehen hat, Hinweise auf noch anhängige weitere Verfahren bzw. eine weitere<br />

anonyme Anzeige, die sie ignoriert hat. Diese Kritik teilt im Übrigen auch das<br />

Justizministerium in einem Aktenvermerk vom 27. Februar 2002.<br />

c) Überprüfung der Systeme im Ausland<br />

Nachdem bisherige Prüfungshandlungen nach wie vor Zweifel an der Existenz<br />

der Bohrsysteme aufwarfen, insbesondere die vorgelegten Unterlagen keinerlei<br />

Fremdnachweis beinhalteten, die Bescheinigungen der Mieter über das Vorhandensein<br />

der Systeme Gefälligkeitsbescheinigungen darstellen konnten <strong>und</strong> die<br />

Mietverträge erst in der jüngsten Vergangenheit datiert wurden, die Systeme jedoch<br />

angeblich im Zeitraum 1991 bis 1993 gefertigt wurden <strong>und</strong> die LKW-Systeme<br />

mit LKW-Kauf in den Jahren 1990/1991 im Jahr 1996 erst zwischen 500 bis<br />

3.500 km gefahren worden waren, versuchte Herr Seyfried in Abstimmung mit

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