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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

440<br />

... Zurück zu dem Ursprung Ihrer Misstrauensanfrage:<br />

Ich versichere Ihnen – so die Anweisung an meine Kollegen <strong>und</strong> an mich –,<br />

dass keine Vernehmung mehr anberaumt <strong>und</strong> terminiert wird, ohne Sie vorher<br />

zu unterrichten, es sei denn, der Auftrag nach § 163 StPO lässt das Einhalten<br />

Ihrer Anordnung nicht zu. Dann wird dieser Sachverhalt jedoch ausreichend<br />

begründet nachgemeldet <strong>und</strong> aktenmäßig vermerkt.<br />

Nagel,<br />

Erster Kriminalhauptkommissar“<br />

Nach Erhebung der Anklage gegen Manfred Schmider im April 2001 schied EKHK<br />

Nagel aus der Sonderkommission FlowTex aus.<br />

In einem Vermerk des Justizministeriums vom 1. Juni 2001 ist festgehalten, dass<br />

Herr Oberstaatsanwalt Jobski mitgeteilt habe, es sei seit Beginn der Zusammenarbeit<br />

zwischen EKHK Nagel <strong>und</strong> OStA Dr. Hofmann im FlowTex-Verfahren zu<br />

Spannungen gekommen. Diese haben sich nach seiner Auffassung daraus ergeben,<br />

dass Dr. Hofmann in für die Polizei ungewohnt dichter Weise <strong>von</strong> seiner<br />

Sachleitungsbefugnis Gebrauch gemacht <strong>und</strong> den Gang der Ermittlungen bestimmt<br />

habe. So habe Herr Dr. Hofmann die Vernehmungen der Hauptbeschuldigten<br />

selbst durchgeführt, habe Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser zusammen<br />

<strong>und</strong> im Beisein der Verteidiger vernommen. Dies sei sicher nicht auf beliebige<br />

Fälle übertragbar, aber durch die Besonderheit des in seiner Komplexität einmaligen<br />

Falles gerechtfertigt gewesen. Beim Leiter der Sonderkommission sei<br />

das aber auf Ablehnung gestoßen. Dieser hätte lieber „klassisch“ gearbeitet, nämlich<br />

erst die Sachbeweise erhoben <strong>und</strong> danach die Beschuldigten – einzeln <strong>und</strong><br />

ohne Verteidiger – vernommen. Dann wäre aber innerhalb des vom Oberlandesgericht<br />

in Haftsachen auch umfangreicher Art abgesteckten Zeitrahmens eine Anklage<br />

mit Sicherheit nicht möglich gewesen. Aus dem Vermerk ergibt sich des<br />

Weiteren, dass Herr Oberstaatsanwalt Jobski berichtete, er habe zwei Gespräche<br />

mit den Beteiligten gemeinsam geführt, um die Dissonanzen zu beheben. In diesen<br />

Gesprächen sei es zu harten Auseinandersetzungen gekommen, die zu keinem<br />

Ausgleich, aber doch zu einer Zusammenarbeit geführt haben, die eine Anklage<br />

im vorgegebenen Zeitrahmen ermöglicht habe. Aus dem Vermerk ergibt sich zudem,<br />

dass Oberstaatsanwalt Jobski zu der <strong>Bericht</strong>erstattung über das Ausscheiden<br />

des Leiters der Sonderkommission die Auffassung vertrat, es werde der falsche<br />

Eindruck erweckt, es seien wesentliche Vorwürfe gegen Schmider <strong>und</strong> Kleiser<br />

nicht weiterverfolgt worden. Falsch sei die Behauptung, diese hätten in den Vernehmungen<br />

jeweils nur das zugegeben, was ihnen durch die Sonderkommission<br />

bereits nachgewiesen gewesen sei. Der Leiter der Sonderkommission habe auch<br />

nicht überraschend diese Position aufgegeben. Bereits im April 2001 nach Fertigstellung<br />

der Anklage sei klar gewesen, dass Herr Nagel aus der Sonderkommission<br />

ausscheide, weil diese umstrukturiert werden müsse.<br />

Aus einem <strong>Bericht</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim an den Herrn Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe vom 30. Juli 2001 ist ersichtlich, dass zwischen EKHK Nagel<br />

<strong>und</strong> OStA Dr. Hofmann hinsichtlich der Einschätzung der Tatbeiträge des Beschuldigten<br />

Dogmoch unterschiedliche Auffassungen bestanden. In dem <strong>Bericht</strong><br />

ist hierzu ausgeführt:<br />

„Die eigentliche kriminalistische Sachbearbeitung in Sachen Dogmoch oblag<br />

dem ehemaligen SoKo-Leiter, Herrn EKHK Nagel. Dieser hat mit dem staatsanwaltschaftlichen<br />

Dezernenten kein umfassendes, die Ermittlungen absteckendes<br />

Gespräch geführt, sondern lediglich hin <strong>und</strong> wieder einzelne Punkte mit dem<br />

staatsanwaltschaftlichen Sachbearbeiter erörtert. Die Sachermittlungen vorangetrieben<br />

hat Herr EKHK Nagel nur ansatzweise. Von Anfang an gingen die<br />

Einschätzungen über die Tatbeiträge, die Dogmoch zugunsten der Hauptbeschuldigten<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser geleistet hat, weit auseinander.“<br />

Am 17. Oktober 2001 erhob der Leitende Oberstaatsanwalt in Mannheim wegen<br />

Äußerungen, die in einem Pressebericht der „Badischen Neuesten Nachrichten“<br />

vom selben Tag zitiert worden waren, gegen EKHK Nagel Dienstaufsichtsbeschwerde.<br />

Herrn EKHK Nagel wurde vorgeworfen, er habe zum wiederholten<br />

Male unter Überschreitung seiner Befugnisse Erklärungen gegenüber der Presse<br />

abgegeben.

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