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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1020<br />

ren Orten (u. a. bei einem baden-württembergischen Steuerberater <strong>und</strong> an Orten in<br />

Thüringen) durch, um weiteres Beweismaterial für eine Steuerhinterziehung in<br />

dem nach der Abgabe durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wieder bei der<br />

Staatsanwaltschaft Mühlhausen anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Angelika<br />

Neumann aufzufinden.<br />

Über diese Durchsuchungsaktion hatte die Steuerfahndung Erfurt die Steuerfahndung<br />

Karlsruhe-Durlach nicht vorab unterrichtet. Dass die Steuerfahndung beim<br />

Finanzamt Erfurt im Steuerstrafverfahren gegen Angelika Neumann an mehreren<br />

Orten in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Durchsuchungen durchführte, ohne die Steuerfahndung<br />

Karlsruhe-Durlach hier<strong>von</strong> zu unterrichten, ist unüblich. Der Sachgebietsleiter<br />

der Steuerfahndung Erfurt hat diese Vorgehensweise damit erklärt, dass eine<br />

Unterstützung durch baden-württembergische Fahnder wegen des geringen Umfangs<br />

der Maßnahme nicht erforderlich gewesen sei.<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass laut Einschätzung der<br />

Oberfinanzdirektion Karlsruhe nach Durchsicht der ihr zugänglichen Unterlagen<br />

die Darstellung im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ vom 13. August 2001, baden-württembergische<br />

Finanzbeamte hätten 1996 Behörden des Landes Thüringen<br />

„bekniet, die Finger <strong>von</strong> der Vorzeigefirma zu lassen“, nicht zutrifft. Zum<br />

gleichen Ergebnis gelangt auch die Oberfinanzdirektion Erfurt nach Sichtung <strong>von</strong><br />

Fallheften, insbesondere Besprechungsvermerken <strong>und</strong> Telefonnotizen in einem<br />

<strong>Bericht</strong> vom 12. September 2001 über die Zusammenarbeit baden-württembergischer<br />

<strong>und</strong> thüringischer Finanzbehörden.<br />

In diesem <strong>Bericht</strong> der Oberfinanzdirektion Erfurt ist ferner ausgeführt:<br />

„Im Hinblick auf die am 10. Mai 1996 in Erfurt stattgef<strong>und</strong>ene Besprechung<br />

ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen keine Anhaltspunkte für eine<br />

Äußerung baden-württembergischer Beamter, die Firma FlowTex habe beste<br />

Beziehungen zur Politik <strong>und</strong> es sei in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> deshalb üblich vorher<br />

das Finanzministerium zu informieren.“<br />

Am 22. November 2001 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim zwei Bedienstete<br />

der Steuerfahndung Erfurt, die Steuerfahnder Sake <strong>und</strong> Steuerfahndungs-Sachgebietsleiter<br />

Conrad, vernommen. Beide Zeugen bestätigen, in der Besprechung<br />

vom 10. Mai 1996 habe der Vertreter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

(Thüringen) mitgeteilt, dass das Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim abgegeben werde. Der Zeuge Sake fühlte sich <strong>von</strong> dieser<br />

Entscheidung des thüringischen Staatsanwalts Müller völlig überfahren, nachdem<br />

er schon viel Arbeit in den Fall investiert hatte.<br />

Zu der Frage, wie sich die baden-württembergischen Beamten verhalten haben,<br />

sagte der Zeuge Conrad aus, alle an der Besprechung vom 10. Mai 1996 Beteiligten<br />

hätten Bescheid gewusst, dass die Steuerfahndung Erfurt schon erhebliche<br />

Vorarbeit für die Durchsuchungsmaßnahmen geleistet hatte <strong>und</strong> auch Steuerfahnder<br />

aus Karlsruhe beim Vollzug der Durchsuchungsbeschlüsse benötigt würden.<br />

Es fehle lediglich noch grünes Licht <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Der<br />

Zeuge Conrad bestätigte dabei auf eine entsprechende Frage, die Karlsruher Beamten<br />

hätten keine Bedenken gegen die Durchsuchungsmaßnahmen angemeldet.<br />

Es seien vielmehr mit ihnen organisatorische Probleme bei der technischen<br />

Durchführung besprochen worden. Auf die Frage, ob die Finanzbehörden in<br />

Karlsruhe in irgendeiner Form signalisiert hätten, das „Vorzeigeunternehmen“<br />

FlowTex/KSK solle weitestgehend geschont werden, weil es sich bei den Beschuldigten<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser um lokale Persönlichkeiten handele,<br />

sagte der Zeuge Conrad aus, allen sei bewusst gewesen, dass bei diesem Ermittlungsverfahren<br />

Erhebliches auf dem Spiel stehe. Er habe dies aber alles nicht<br />

so verstanden, dass man die thüringischen Fahnder bremsen wolle. Der Zeuge bestätigte<br />

ausdrücklich, dass Presseberichte, wonach die baden-württembergischen<br />

Behörden die thüringischen Kollegen bekniet hätten, „die Finger <strong>von</strong> dem Vorzeigeunternehmen<br />

zu lassen“, nicht zutreffend seien.<br />

Der Zeuge Sake sagte aus, dass in der Besprechung am 10. Mai 1996 die Steuerfahndung<br />

in Erfurt eine Durchsuchung weiterhin für notwendig gehalten habe.<br />

Die Betriebsprüfung in Karlsruhe sei hingegen der Auffassung gewesen, dass es<br />

besser sei, damit nur zu drohen. Die Front aus Karlsruhe sei geschlossen gegen<br />

Durchsuchungsmaßnahmen gewesen. Er habe auch schon in vorhergehenden Be-

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