09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Notwendigkeit besteht, einen solchen Betrag – weder damals bestand noch<br />

heute besteht – in irgendeiner Weise – um das Wort zu gebrauchen – zu vertuschen,<br />

umwegzufinanzieren oder was weiß ich, was.<br />

Herr Vorsitzender, meine Damen <strong>und</strong> Herren, Sie wissen, dass die Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe beabsichtigt, gegen mich ein Ermittlungsverfahren zu<br />

führen. Die Staatsanwaltschaft ist schon kritisiert worden, dass sie so spät erst<br />

anfängt. Man weiß, dass bei Ermittlungsverfahren man den dringenden Rat bekommt,<br />

keine Ausführungen zu machen, weil die gesamte Angelegenheit Angelegenheit<br />

des Ermittlungsverfahrens ist.<br />

Ich schließe mich der Meinung auch des Herrn Ministerpräsidenten an, der<br />

dieser Tage Medienberichten zufolge geäußert haben soll, dass die Staatsanwaltschaft<br />

der richtige Ort für die Aufklärung der Vorwürfe sei. Das heißt <strong>und</strong><br />

bedeutet, dass ich gegenüber der Staatsanwaltschaft Karlsruhe selbstverständlich<br />

ausführlich, offen <strong>und</strong> vorbehaltlos mich zu allen eventuell noch im Raume<br />

stehenden Vorwürfen äußern werde.<br />

Und daraus abgeleitet – vor allen Dingen natürlich schon auch an die, die es<br />

gar nicht schnell genug haben konnten, dass die Ermittlung kommt – bitte ich<br />

um Verständnis dafür, dass ich nach dieser Stellungnahme <strong>von</strong> meinem verfassungsmäßigen<br />

Recht Gebrauch mache <strong>und</strong> die Aussage auf diese Stellungnahme<br />

beschränke.“<br />

Die weiteren Ereignisse im Jahr 2004 stellen sich wie folgt dar.<br />

Mit Schreiben vom 30. April 2004 wurde Herrn Dr. Döring seitens der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe mitgeteilt, dass, nachdem die immunitätsrechtlichen Voraussetzungen<br />

gegeben waren, nunmehr gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen<br />

des Verdachts der Vorteilsnahme eingeleitet worden sei.<br />

Am 5. Mai 2004 fand im Rahmen einer aktuellen St<strong>und</strong>e eine Plenardebatte zu<br />

dem Thema „FlowTex“ statt, wobei der damalige Wirtschaftsminister Dr. Döring<br />

alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe erneut zurückgewiesen hatte.<br />

Am 12. Mai 2004 stand Herr Dr. Döring dem Untersuchungsausschuss als Zeuge<br />

Rede <strong>und</strong> Antwort <strong>und</strong> beantwortete zu diesem Zeitpunkt auch voll umfänglich<br />

alle Fragen, die an ihn gestellt wurden. Gleichzeitig leitete an diesem Tag die<br />

Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der<br />

uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss gegen die Herren<br />

Hunzinger (PR-Berater) <strong>und</strong> Smid (Geschäftsführer der infas GmbH) ein, nachdem<br />

ihr auf Bitte des Justizministeriums die Protokolle der Aussagen der beiden<br />

Herren am 22. April 2004 vor dem Untersuchungsausschuss vorgelegt wurden. In<br />

Verbindung mit dem <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim vorgelegten Aktenmaterial<br />

sah die Staatsanwaltschaft Stuttgart den dringenden Tatverdacht der uneidlichen<br />

Falschaussage <strong>von</strong> Herrn Hunzinger <strong>und</strong> Herrn Smid vor dem Untersuchungsausschuss<br />

am 22. April 2004 für gegeben an.<br />

Am 18. Mai 2004 wurden u. a. die Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsräume <strong>von</strong> Herrn Hunzinger,<br />

Herrn Smid <strong>und</strong> der Firma infas aufgr<strong>und</strong> richterlichen Durchsuchungsbeschlusses<br />

vom Vortag durchsucht, wobei umfängliches Beweismaterial zur<br />

eigentlichen „Umfrageaffäre“ sichergestellt werden konnte. Ferner fanden die Ermittler<br />

in der Küche <strong>von</strong> Herrn Hunzinger noch das vertrauliche Protokoll der<br />

31. Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 22. April 2004, abgelegt in einem<br />

Umschlag adressiert an Herrn Hunzinger mit dem Absender: Laubfrosch AG, Im<br />

Grünen 6, 70176 Stuttgart.<br />

Nach Auswertung der im Rahmen der Durchsuchung am 18. Mai 2004 vorgef<strong>und</strong>enen<br />

Beweismittel erfolgte am 16. Juni 2004 eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens<br />

gegen Frau Dr. Margot Haussmann wegen des Verdachts der uneidlichen<br />

Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss am 22. April 2004.<br />

Am 17. Juni 2004 fand gegen 19:00 Uhr eine kurzfristig einberaumte Sitzung des<br />

FDP-Präsidiums <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im Hotel Schlossgarten in Stuttgart<br />

statt. Aus der Zeugenaussage des Verteidigers <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring, Herrn<br />

Rechtsanwalt Prasser, die er im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen die damalige<br />

Justizministerin Werwigk-Hertneck wegen des Verdachts der Verletzung<br />

eines Dienstgeheimnisses machte, lässt sich die politische Bedeutung der „Umfrageaffäre“<br />

im Juni 2004 für die FDP erkennen.<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!