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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

976<br />

Soweit Herr Dr. Döring sich mehrfach dahin gehend einließ, dass es seiner alltäglichen<br />

Aufgabe entsprach, für Firmen in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> zu werben, so ist<br />

die <strong>von</strong> ihm getroffene Einschätzung in vollem Umfang zuzustimmen, allerdings<br />

mit der maßgeblichen Einschränkung, dass im inhaltlichen Kontext keine Zahlungen<br />

entgegengenommen werden dürfen.<br />

Im Ergebnis sind die Fraktionen der SPD <strong>und</strong> GRÜNE der Auffassung, dass allein<br />

das Engagement des Herrn Dr. Döring im Zusammenhang mit der Zahlung<br />

der Umfrage die Konsequenz haben musste, <strong>von</strong> seinem Amt zurückzutreten,<br />

nachdem seine wiederholten Einlassungen, er habe nur im Rahmen seiner üblichen<br />

Tätigkeit als Wirtschaftsminister gehandelt, widerlegt wurden.<br />

Dies belegen insbesondere die im Verlaufe des Untersuchungsausschuss wechselseitig<br />

zwischen Herrn Moritz Hunzinger <strong>und</strong> Herrn Dr. Döring vorgelegten<br />

Schreiben vom 17. März 2004 <strong>und</strong> 22. März 2004, welche gegenseitige Zusicherungen<br />

<strong>und</strong> Beteuerungen zum Inhalt hatten, dass es zu keinem Zeitpunkt Gespräche<br />

über eine Umfrage im Zusammenhang mit Flowtex gegeben habe.<br />

Der vorgelegte Schriftwechsel belegt vielmehr eindeutig, dass mit diesen Schreiben<br />

versucht wurde, den Wahrheitsgehalt der zu diesem Zeitpunkt angefallenen<br />

Beweismittel zu entkräften. An dieser Stelle ist der Staatsanwaltschaft Stuttgart<br />

ausdrücklich ein Lob auszusprechen, welche trotz fortwährenden Unschuldsbeteuerungen<br />

<strong>von</strong> namhaften Persönlichkeiten, wie dem damaligen Wirtschaftsminister<br />

Dr. Walter Döring, den Sachenverhalt umfassend gewürdigt <strong>und</strong> auch die<br />

erforderlichen <strong>und</strong> angemessenen Ermittlungen eingeleitet hat, welche letztendlich<br />

zum Auffinden der relevanten Dokumente bei Frau Dr. Haussmann geführt<br />

haben.<br />

bb) 10.000-DM-Spende <strong>von</strong> Herrn Hunzinger <strong>und</strong> Herrn Dr. Döring<br />

Am 18. Juni 2004 anlässlich der Durchsuchung bei Frau Dr. Haussmann in ihren<br />

Privaträumen wurde ein Schriftstück gef<strong>und</strong>en, aus welchem sich ergab, dass<br />

Herr Hunzinger im Dezember 1999 10.000 DM an Herrn Dr. Döring bzw. an die<br />

FDP bezahlt hatte.<br />

Somit stand die Frage im Raum, ob es sich bei der Zahlung um eine Rückzahlung<br />

der 10.000 DM gehandelt hat, welche <strong>von</strong> Frau Morlok für die Umfrage zur Wirtschaftspolitik<br />

in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im Juni 1999 bezahlt wurde.<br />

Auffallend ist in diesem Zusammenhang die zeitliche Nähe des Schreibens <strong>von</strong><br />

Dr. Döring vom 20. November 1999 an Herrn Moritz Hunzinger zu dem großem<br />

geschäftlichen Erfolg im dritten Quartal 1999 der Hunzinger Informations AG.<br />

Eine konkrete Beziehung zu der darauf folgenden Spende wurde vom Untersuchungsausschuss<br />

nicht festgestellt.<br />

Erstaunlich war in diesem Zusammenhang aber die Tatsache, dass der Verrechnungsscheck<br />

<strong>von</strong> Herrn Hunzinger auf die Privatadresse <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring<br />

adressiert <strong>und</strong> ausgestellt war. Diesen Scheck in Höhe <strong>von</strong> 10.000 DM hat Herr<br />

Dr. Döring dann zur Gutschrift sodann auf das Konto des FDP-Kreisverbandes<br />

Schwäbisch Hall eingelöst, obwohl es eine FDP-interne Regelung gab, dass<br />

Schecks ab 1.000 DM direkt beim Kassierer abzugeben sind. Weiter wurde festgestellt,<br />

dass Herr Dr. Döring diese Spende nicht als Spende <strong>von</strong> Herrn Hunzinger<br />

deklarierte, sondern am 20. Dezember 1999 eine Spendenempfangsbestätigung<br />

auf seinen Namen über den betreffenden Betrag bekam.<br />

Herr Hunzinger hat, zu diesem Sachverhalt befragt, vor dem Untersuchungsausschuss<br />

angegeben, dass es eine Spende an die FDP, nicht etwa eine persönliche<br />

Zuwendung an Dr. Döring gewesen sei.<br />

Ein Zusammenhang mit der Pressemitteilung bezüglich der MBB wurde ausdrücklich<br />

verneint.<br />

Auch wurde ein Zusammenhang <strong>von</strong> Herrn Hunzinger dahin gehend verneint,<br />

dass sich Herr Dr. Döring für ein B<strong>und</strong>esverdienstkreuz für Herrn Dr. Grassmann<br />

stark gemacht habe. Festgestellt wurde jedoch zweifelsfrei, dass<br />

Dr. Döring bei der Scheckeinreichung gegenüber dem Kreiskassierer des FDP-<br />

Kreisverbandes Schwäbisch Hall, Herrn Günther Franke, nicht darauf hingewiesen<br />

hat, dass es ein Scheck <strong>von</strong> einem Dritten sei, weshalb <strong>von</strong> ihm auch veran-

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