09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

„I. Vorbemerkungen/Beginn der Ermittlungen:<br />

Im Zuge der Ermittlungen zum Ermittlungsverfahren FlowTex wurde auch das<br />

am 15. Mai 1996 eingestellte Ermittlungsverfahren i. S. Verdacht des fingierten<br />

Raubüberfalles, Tatzeit 12. Mai 1986, durch die StA Karlsruhe wieder aufgenommen.<br />

Ausgangspunkt der hier begonnenen Ermittlungen bzw. anfänglichen Überprüfungen<br />

war ein in den sichergestellten Unterlagen der Beschuldigten Schmider/Dr.<br />

Kleiser aufgef<strong>und</strong>ener Schriftsatz des Verteidigers des Beschuldigten<br />

Schmider, RA Ziegler, datierend vom 12. März 1996 zum Zivilrechtsstreit Allianz-Vers/Schmider,<br />

der nach Studium des darin dargelegten Sachverhalts Anhaltspunkte<br />

deutlich werden ließen, dass zu den in 1995/96 erhobenen Vorwürfen,<br />

Manfred Schmider habe den Raubüberfall auf ihn am 12. Mai 1986 selbst<br />

veranlasst, im Zuge der Aufarbeitung des Sachverhaltes FlowTex möglicherweise<br />

neue Erkenntnisse gewonnen werden könnten. Es waren Anhaltspunkte,<br />

die als Beweise zur Entlastung des Beschuldigten Schmider durch seinen Verteidiger<br />

in diesem oben genannten Schriftsatz vorgetragen waren.<br />

Um diese gewonnenen Erkenntnisse richtig einordnen zu können <strong>und</strong> auch um<br />

Hintergr<strong>und</strong>informationen für das Ermittlungsverfahren FlowTex bzw. die in<br />

das Verfahren involvierten Personen zu gewinnen, habe ich zunächst ein Gespräch<br />

mit dem damaligen kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter, KHK Petzold<br />

vom Polizei-Präsidium Karlsruhe geführt. Danach habe ich mir die Ermittlungsakten<br />

des PP Karlsruhe beigezogen <strong>und</strong> ausgewertet. Dabei wurde deutlich,<br />

dass es an dem Ablauf des Tatherganges zu dem Raubüberfall 1986 nichts<br />

mehr zu ermitteln gab. An dem Ablauf selbst traten auch keine Zweifel auf. Die<br />

Frage, ob der Raubüberfall auf Schmider damals <strong>von</strong> diesem selbst veranlasst<br />

wurde, also zu Versicherungszwecken fingiert war, musste also im Vorfeld der<br />

Tat geklärt werden. Dazu hatten die angeblich angestifteten Täter Karl Schöntag<br />

<strong>und</strong> Gerhard Schenk entsprechende Aussagen in ihren Vernehmungen gemacht,<br />

die der Verteidiger des Beschuldigten Schmider in seiner Stellungnahme<br />

vom 22. Januar 1996 an die StA Karlsruhe versuchte, beweiserheblich zu<br />

widerlegen. Diese Stellungnahme korrespondiert auch in den wesentlichen Teilen<br />

mit dem oben genannten Schriftsatz des Verteidigers zum Zivilrechtsstreit.<br />

Es war also die Frage zu klären, ob sich heute noch Sachverhalte klären lassen,<br />

die auf ein Zusammentreffen der Täter vor der Tat mit dem Beschuldigten<br />

Schmider beweiserheblich hinweisen, also dessen Aussagen, er habe die Täter<br />

vor der Tat nie gesehen <strong>und</strong> auch keinen der Täter gekannt, widerlegen können.<br />

In diesem Zusammenhang kann auch nicht unerwähnt bleiben, dass bereits zu<br />

Beginn des Ermittlungsverfahrens FlowTex anonyme Schreiben sowohl hier<br />

als auch bei der StA sowie bei der örtlichen Presse eintrafen, die den damaligen<br />

Raubüberfall auf Schmider als fingiert nannten.<br />

Ich habe deshalb nach Auswertung der Vernehmungen sowohl der Täter<br />

Schöntag <strong>und</strong> Schenk als auch des Beschuldigten Schmider – dessen Aussagen<br />

liegen nur aus 1986, also kurz nach dem Tatzeitpunkt, vor – ein Informationsgespräch<br />

mit dem Täter Karl Schöntag geführt um mir einmal einen Eindruck<br />

<strong>von</strong> dessen Person zu verschaffen <strong>und</strong> um mir andererseits nochmals den gesamten<br />

Tatsachverhalt aus 1986 schildern zu lassen, wobei mir – wie bereits<br />

oben erwähnt – der Zeitraum vor der Tat am wesentlichsten erschien. Der andere<br />

Täter – Gerhard Schenk – war zwar erreichbar <strong>und</strong> auch auf den Sachverhalt<br />

ansprechbar, doch nicht bereit hierzu nochmals Aussagen zu machen.<br />

Seine damals gemachten Erfahrungen mit den Ermittlungsbehörden nach seinen<br />

Aussagen, dass der Raubüberfall fingiert gewesen sei – so seine Aussagen – hätten<br />

bei ihm diese Verweigerungshaltung bewirkt, sagte er bei einem Telefongespräch.<br />

Gerhard Schenk ist seit 1994 (im Vollzug) verheiratet <strong>und</strong> wohnt bzw. wohnte<br />

seit seiner Entlassung aus dem Vollzug Mitte 1999, in 22880 Wedel, Feldstr. 6.<br />

Trotz dieser Verweigerungshaltung wurde versucht, durch einen Ad-hoc-Besuch<br />

bei Schenk anlässlich einer Dienstreise i. S. FlowTex nach Hamburg am<br />

7. August 2000, diesen umzustimmen, zu einer nochmaligen Aussage zu bewegen.<br />

Der damit beauftragte Soko-Mitarbeiter, KHK Schimmel traf jedoch dort<br />

125

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!