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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Überprüfbarkeit <strong>von</strong> KSK vom Finanzamt Ettlingen zu entziehen <strong>und</strong> zur Abschöpfung<br />

<strong>von</strong> Ost Zulagen wurde der Firmensitz am 25. September 1995 nach<br />

Weimar verlegt. Die Produktion <strong>und</strong> Vertrieb ist nach wie vor in Ettlingen. Das<br />

passierte kurz vor der Steuerüberprüfung bei FlowTex. [...] Weitere [...] Dokumentationen<br />

werden wir ihnen nach Aufnahme des Verfahrens [...] Zustellen. Wir<br />

glauben jedoch nicht, dass dieses notwendig ist, weil die Sachlage eindeutig ist.<br />

A) Abfrage aller Leasingverträge bei KSK. (ca. 700) B) Abfrage bei den Produzenten<br />

bei KSK wie viele Systeme gebaut wurden. Es wird produziert bei Fa. Doll<br />

in Oppenau. <strong>und</strong> seit mitte 95 in Parma Italien. (siehe Beispiel der 100 Leasingsyteme)<br />

C) Abfrage bei FlowTex wo diese Systeme alle stehen <strong>und</strong> deren Besichtigung<br />

im Einzelnen. Das ist nach Schneider der Größte betrug, ohne dass es den<br />

Behörden auffällt. Wenn Sie diesem Fall nicht nachgehen <strong>und</strong> die Betrüger bestrafen,<br />

haben wir unser Vertrauen in das Rechtssystem verloren. [...].“<br />

Während die Selbstanzeige v. 6. Februar 1996 <strong>und</strong> die anonyme Anzeige v.<br />

25. April 1996 zusammen in einem Verfahren zunächst bei der Strabu Erfurt,<br />

dann bei der StA Mühlhausen <strong>und</strong> StA Mannheim bearbeitet wurden, ist im Hinblick<br />

auf die Anzeige v. 4. Mai 1996 ein gesondertes Vorermittlungsverfahren bei<br />

der StA KA geführt worden.<br />

Den am 2./3. Juli 1996 <strong>von</strong> dem Finanzbeamten Krumes bei der Steufa KA-Durlach<br />

mündlich erstatteten weiteren Anzeigen (vgl. den darüber <strong>von</strong> der Steufa gefertigten<br />

Aktenvermerk in LO L2-015), die nicht nur fehlende Bohrsysteme, sondern<br />

auch angebliche Bestechungen <strong>von</strong> Finanzbeamten beinhalteten, folgte kein<br />

(staatsanwaltschaftliches) Ermittlungsverfahren.<br />

2. Ermittlungen<br />

a) Chronologie der Verfahrensabläufe<br />

Nach Eingang der oben genannten Selbstanzeige beim Finanzamt Weimar am<br />

6. Februar 1996 wurde am 5. März 1996 <strong>von</strong> der Bußgeld- <strong>und</strong> Strafsachenstelle<br />

(= Bustra) des Finanzamts Erfurt ein Steuerstrafverfahren gegen Manfred Schmider,<br />

Dr. Klaus Kleiser, Angelika Neumann <strong>und</strong> RA Armin Schmalfuß eingeleitet,<br />

um im Strafverfahren die Wirksamkeit der Selbstanzeige überprüfen zu können.<br />

Die strafprozessuale Verfahrensherrschaft lag somit anfänglich bei der Bustra des<br />

Finanzamts Erfurt, sie ging dann am 14. März 1996 für kurze Zeit an die StA Erfurt<br />

über, die das Verfahren gem. § 386 IV AO evozierte, es dann aber am<br />

26. März 1996 wieder an die Bustra Erfurt zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit<br />

trotz der angezeigten Höhe der hinterzogenen Steuern zurückgab.<br />

Erst am 30. April 1996 wurde das Steuerstrafverfahren endgültig der Zuständigkeit<br />

der Finanzbehörde entzogen <strong>und</strong> <strong>von</strong> der StA Mühlhausen (Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

für Wirtschaftsstrafsachen) übernommen. Zwischenzeitlich,<br />

am 25. April 1996, war zum einen durch die Betriebsprüfung beim Finanzamt<br />

Karlsruhe-Stadt ein weiterer steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalt aufgedeckt<br />

worden, zum anderen im Finanzamt Weimar eine anonyme Anzeige telefonisch<br />

eingegangen. Beide Vorgänge fanden Eingang in die steuerstrafrechtliche<br />

Sachakte der Bustra Erfurt bzw. der StA Mühlhausen (vgl. die Sachakte der StA<br />

Mühlhausen, Az. 360 Js 47452/96, Bl. 21, 22 sowie den Vermerk des Dezernenten<br />

StA Müller v. 9. Mai 1996, a. a. O., Bl. 23, 24, in welchem auf die weiteren<br />

steuerstrafrechtlichen Feststellungen der Betriebsprüfung ausdrücklich Bezug genommen<br />

wird). Der <strong>von</strong> der Betriebsprüfung festgestellte Sachverhalt betraf<br />

Rechnungen aus dem Jahr 1993 in Höhe <strong>von</strong> 15,9 Mio. DM (enthaltene USt =<br />

über 2 Mio. DM), ausgestellt <strong>von</strong> der FlowTex Service GmbH & Co KG (Geschäftführer:<br />

Dr. Kleiser) an die KSK GmbH, die zwar bei der KSK GmbH Aufwandsbuchungen<br />

(= Betriebsausgaben), bei der FlowTex Service GmbH & Co<br />

KG aber nicht entsprechende Erlösbuchungen zur Folge gehabt haben sollen, da<br />

es sich nach Einlassungen <strong>von</strong> Verantwortlichen der FlowTex Service GmbH &<br />

Co KG bei den Rechungen lediglich um sog. Pro-Forma Rechnungen, ausgestellt<br />

zu Schulungszwecken, gehandelt habe (vgl. zum Sachverhalt neben den Einleitungsvermerken<br />

der BP in der Akte der StA Mühlhausen auch den BP-<strong>Bericht</strong> v.<br />

19. Dezember 1997 über die Außenprüfung bei der FlowTex Service GmbH & Co<br />

KG mit dem sog. Rotbogen in LO LI-023). Demgegenüber hatte die sehr knappe<br />

anonyme Anzeige v. 25. April 1996 zum Inhalt, dass <strong>von</strong> der KSK GmbH „ca.<br />

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