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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1024<br />

Der Zeuge Frank Sake, Steuerfahndung Erfurt, hat auf Vorhalt der Verfügung der<br />

Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 9. Mai 1996, erklärt:<br />

„Es kann natürlich sein, daß wir letztlich die vorbereiteten Durchsuchungsbeschlüsse<br />

doch an die Staatsanwaltschaft gegeben haben. Ich weiß jedoch, daß<br />

wir sie vorher eine ganze Weile bei uns zurückgehalten haben. Ich kann letztlich<br />

den Verbleib der Durchsuchungsbeschlüsse nicht nachvollziehen.“<br />

Der Zeuge Johannes Conrad, ebenfalls Steuerfahndung Erfurt, hat hingegen auf<br />

Vorhalt der Verfügung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 9. Mai 1996 ausgesagt:<br />

„Ausweislich dieser Verfügung wurden die Durchsuchungsanträge ja bereits an<br />

Herrn Staatsanwalt Müller übergeben. Das habe ich auch so in Erinnerung.“<br />

Nach der Erinnerung <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Arnold, der in Mannheim als erster<br />

die Unterlagen aus Mühlhausen erhielt, befanden sich Durchsuchungsanträge bei<br />

Eingang der Akten nicht darin, wohl aber eine Liste mit möglichen Durchsuchungsorten.<br />

c) Polizeiliche Zusammenarbeit<br />

Die polizeiliche Zusammenarbeit mit thüringischen Behörden im Fall FlowTex<br />

beschränkte sich auf 2 Kontakte der GFG Karlsruhe mit dort ansässigen Dienststellen<br />

der B<strong>und</strong>eszollverwaltung. Im Rahmen der Ermittlungen gegen Rechtsanwalt<br />

Schmalfuß wegen Verdachts der Geldwäsche [vgl. dazu A. I. 5. a) Seite 27]<br />

wurde die Zollfahndungszweigstelle Halle 1995 um Amtshilfe gebeten, beim Registergericht<br />

Halle Auszüge aus dem Handelsregister zur FlowTex-Servicegesellschaft<br />

Horizontalbohrsysteme GmbH einzuholen. Daneben wurde ebenfalls im<br />

Wege der Amtshilfe das Zollfahndungsamt Erfurt gebeten, beim Registergericht<br />

Erfurt Auszüge aus dem Handelsregister zur Firma Texcote GmbH & Co. KG<br />

einzuholen. Während die Unterlagen aus Halle im Jahre 1995 an die GFG Karlsruhe<br />

übersandt wurden, waren nach Auskunft des Zollfahndungsamtes Erfurt die<br />

registergerichtlichen Unterlagen beim AG Erfurt auf dem Postweg in anderer<br />

Sache in Verstoß geraten.<br />

5. ob, wann <strong>und</strong> mit welchem Ergebnis bei den Ermittlungen die Informationszentrale<br />

Ausland des B<strong>und</strong>esamtes für Finanzen, das B<strong>und</strong>eskriminalamt <strong>und</strong><br />

das Zollkriminalamt beteiligt waren <strong>und</strong> wer zu welchem Zeitpunkt da<strong>von</strong><br />

Kenntnis hatte;<br />

a) Kontakte mit der Justiz<br />

Die Antwort auf diese Frage kann nur vorläufig <strong>und</strong> unter dem Vorbehalt erteilt<br />

werden, dass hierzu momentan weitere Ermittlungen stattfinden.<br />

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat in dem <strong>von</strong> ihr geführten Verfahren 52 Js<br />

13493/96 die Informationszentrale Ausland des B<strong>und</strong>esamtes für Finanzen, das<br />

B<strong>und</strong>eskriminalamt oder das Zollkriminalamt nicht in die Ermittlungen eingeschaltet.<br />

Oberstaatsanwalt Zimmermann hat im Februar 2002 aufgr<strong>und</strong> einer Nachfrage<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim im Verfahren 401 Js 22627/01 Kenntnis <strong>von</strong><br />

einem Aktenvermerk der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach<br />

vom 6. Juli 1999 [vgl. dazu A. II. 5. b) Seite 89] erlangt, wonach der Steuerfahnder<br />

Siebler einen Herrn Kriegeskorte vom BKA Wiesbaden an Oberstaatsanwalt<br />

Zimmermann verwiesen habe.<br />

Hinweise auf ein Telefonat mit dem B<strong>und</strong>eskriminalamt lassen sich den Ermittlungsakten<br />

52 Js 13493/96 nicht entnehmen. Sonstige Aufzeichnungen konnten<br />

nicht festgestellt werden. Oberstaatsanwalt Zimmermann erinnert sich jedoch<br />

sicher an den außergewöhnlichen Namen Kriegeskorte, nicht aber an den Zusammenhang.<br />

Persönliche oder schriftliche Kontakte mit dem BKA im vorliegenden<br />

Verfahren schließt Oberstaatsanwalt Zimmermann aus. An einen persönlichen

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