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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

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so intensiv geprüft habe. Man war mehr getragen <strong>von</strong> der Vorstellung, den Fall in<br />

einer Gesamtvereinbarung abschließen zu wollen. Das sei die Erwägung gewesen,<br />

warum man nun gesagt habe, jetzt wolle man es aber genau wissen, wie denn<br />

eigentlich die Beteiligungsverhältnisse seien. Auf Frage, ob an die faktische Geschäftsführerstellung<br />

des Manfred Schmider nicht erhebliche, auch strafrechtliche<br />

Folgen zu knüpfen gewesen wären, ob das deshalb nicht im Mittelpunkt der Betrachtung<br />

habe stehen müssen, erklärte der Zeuge Schutter, das sei nicht so gewesen.<br />

Er wolle jetzt nicht die Verantwortung wegschieben, aber er müsse natürlich<br />

sagen, dass diese Frage mit der Wirksamkeit der Selbstanzeige zusammenhänge,<br />

das habe nicht in ihrer Kompetenz gelegen. Die Frage der Wirksamkeit der<br />

Selbstanzeige sei eine Entscheidung gewesen, die in Erfurt die dortigen Stellen zu<br />

treffen gehabt hätten.<br />

Der Zeuge führte weiter aus, dass ihm die im Oktober 1996 bei der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamts Karlsruhe-Durlach eingegangenen IZA-Auskünfte<br />

nicht bekannt gewesen seien.<br />

Auf Frage, ob er über die Besprechung am 20. Mai 1996 die Spitze der OFD unterrichtet<br />

habe, sagte der Zeuge, dafür habe er keinen Anlass gesehen, da der Fall<br />

für ihn noch ein Fall der Sachverhaltsaufklärung gewesen sei. Wäre er damit zum<br />

Oberfinanzpräsidenten gegangen <strong>und</strong> hätte berichtet, dass der Sachverhalt noch<br />

aufgeklärt werden müsse, dann hätte man ihm gesagt, gut, klären Sie den Sachverhalt<br />

auf <strong>und</strong> kommen Sie dann wieder. Auf Nachfrage ergänzte der Zeuge,<br />

dass er umfassend mit dem damaligen Oberfinanzpräsidenten, Herrn Grub, nach<br />

seiner Erinnerung niemals über den Fall gesprochen habe. Herr Grub sei ganz<br />

punktuell einmal mit dem Problem der Freigabe der Sicherheit befasst worden. Im<br />

späteren Verlauf, als es um St<strong>und</strong>ung der Steuern gegangen sei, habe er einmal<br />

eine ablehnende Entscheidung Herrn Grub zur Kenntnis vor Abgang zugeleitet.<br />

Dabei habe er handschriftlich vermerkt „Engagement beim <strong>Baden</strong>-Airpark“.<br />

Auf Frage, ob daraus zu schließen sei, dass die Einordnung schon so gewesen sei,<br />

die OFD-Spitze müsste eingeschaltet werden, führte der Zeuge aus, es sei gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

abgesprochen gewesen, Einzelfälle nicht an Herrn Grub heranzutragen.<br />

Er habe dieses Schreiben Herrn Grub deshalb zugeleitet, weil dieser im Jahre<br />

1995 oder 1996 angeschrieben worden sei wegen der Freigabe der Sicherheit.<br />

Ohne diesen Anlass hätte er die Ablehnung der St<strong>und</strong>ung dem Oberfinanzpräsidenten<br />

nicht zugeleitet.<br />

Auf Frage nach dem Hinweis mit dem Engagement beim <strong>Baden</strong>-Airpark sagte der<br />

Zeuge, das mache er generell so, dass er bei Vorlage an den Oberfinanzpräsidenten<br />

eine kurze Information gebe, was der Hintergr<strong>und</strong> sei.<br />

Der Zeuge verneinte die Frage, ob sich die Presse vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>Baden</strong>-<br />

Airpark für den Fall interessiert habe. Das sei ihm nicht erinnerlich.<br />

Dem Zeugen wurde die Aussage des Zeugen Vetter vorgehalten, nachdem dieser<br />

in der Besprechung darauf hingewiesen habe, dass er – Vetter – mit Dr. Kleiser<br />

bekannt sei, sich mit ihm duze, dass die Kinder gemeinsam in eine Klasse gingen.<br />

Auf Frage, ob er Konsequenzen aus dieser persönlichen Beziehung gezogen habe,<br />

legte der Zeuge dar, er könne sich nicht erinnern, ob die Aussage des Herrn Vetter<br />

in dieser Besprechung gefallen sei. Er habe Herrn Vetter wie in allen diesen Fällen<br />

gesagt, dass dieser sich zurückhalten möge, das heiße keine einsamen Entscheidungen<br />

treffen. Weiter habe er ihn gebeten, keine Auftritte nach außen, also<br />

keine unmittelbaren Besprechungen mit der Firma wahrzunehmen. Dies sei das<br />

Verfahren, das er generell in seiner Abteilung praktiziere, wenn irgendwelche<br />

Kontakte zu Eingaben-Eingebern bestehen. Er habe es nicht für notwendig gehalten,<br />

dass Herr Vetter sich völlig aus der Bearbeitung dieser Angelegenheit heraushalte.<br />

5. Manfred Hörth<br />

Steueramtmann Manfred Hörth, Betriebsprüfer beim Finanzamt Rastatt, erklärte<br />

vor dem Untersuchungsausschuss, dass er bei der zweiten Betriebsprüfung mit<br />

der Prüfung bei Matthias Schmider, Rastatt, Powerdrill, befasst gewesen sei. Zirka<br />

seit August 1996 habe er sich mit der Aktenvorbereitung auf die Prüfung befasst,<br />

am 23. September 1996 habe die Prüfung im Betrieb dann begonnen. Innerhalb<br />

eines Monats seien verschiedene Feststellungen getroffen worden, insbeson-

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