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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

In einer jüngsten Vernehmung v. 13. Mai 2004 muss Dr. Klaus Kleiser gegenüber<br />

dem LG MA seine Angaben v. 29. Mai 2002 nochmals bekräftigt haben. Dies<br />

geht aus dem Beschluss des LG MA v. 22. Juni 2004 über die Eröffnung des<br />

Hauptverfahrens gegen Manfred Seyfried hervor; auf S. 20 des Beschlusses geht<br />

das LG MA auf die Aussage des Dr. Klaus Kleiser wie folgt ein: „Er hat unmissverständlich<br />

erklärt, dass der Angeschuldigte bei der zweiten Betriebsprüfung bezüglich<br />

der dritten Betriebsprüfung keine Zusage erteilt habe, dass er ‚die Augen<br />

zudrücken würde‘. Er – Dr. Kleiser – habe zwar einmal gesagt, dass darüber gesprochen<br />

worden sei, das sei aber nicht richtig gewesen. Er hat bek<strong>und</strong>et, ‚dass<br />

die Belastung des Herrn Seyfried durch mich objektiv unrichtig ist <strong>und</strong> war‘.<br />

Auch Manfred Schmider habe ihm nie <strong>von</strong> einer Zusage des Angeschuldigten erzählt“<br />

(S. 20). Die Glaubwürdigkeit dieser Angaben des Zeugen Dr. Kleiser begründet<br />

das LG MA in dem Beschluss v. 22. Juni 2004 mit einer weitgehenden<br />

Übereinstimmung der Aussage mit dem sonstigen Beweisergebnis, wodurch die<br />

„eklatanten Widersprüche <strong>und</strong> Ungereimtheiten in den früheren Beschuldigtenvernehmungen<br />

der Haupttäter“ aufgelöst würden, sowie mit der erteilten Belehrung,<br />

er könnte sich im Hinblick auf seine früheren Angaben zu AR Seyfried wegen<br />

falscher Verdächtigung strafbar gemacht haben. Hingegen spreche „ganz erheblich<br />

gegen die Glaubwürdigkeit“ der früheren Angaben der Beschuldigten<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser, dass <strong>von</strong> diesen „wesentliche Tatsachen“<br />

verschwiegen worden seien, insbesondere dass die anhand der Listen<br />

festgestellten Diskrepanzen <strong>von</strong> Einkauf <strong>und</strong> Verkauf mit dem „Flow-Mole-Prozess“<br />

gegenüber AR Seyfried begründet wurden (S. 21, 22 des Beschlusses). Die<br />

Kammer macht in den Gründen weiter deutlich, dass die früheren Angaben <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser <strong>von</strong> „Belastungstendenzen (...) gegenüber<br />

dem Angeschuldigten“ AR Seyfried getragen gewesen seien <strong>und</strong> „eine Vielzahl<br />

pauschaler Behauptungen <strong>und</strong> Schlussfolgerungen“ enthielten (S. 22 des Beschlusses).<br />

Als Erklärung für das Aussageverhalten insbesondere des Manfred Schmider erscheint<br />

das Argument nicht tragfähig, dass zur Vermeidung einer Strafschärfung,<br />

wie diese vom LG MA in dem Gespräch v. 26. Juni 2001 (s. o. II. 3.) angedeutet<br />

wurde, <strong>von</strong> einer (anscheinend nicht beweisbaren) Belastung der Betriebsprüfung<br />

abgesehen wurde. Angesichts der Höhe des hier eingetretenen Vermögensschadens<br />

im Milliardenbereich war für alle Verfahrensbeteiligten ersichtlich, dass eine Strafe<br />

nahe der Höchststrafe <strong>von</strong> 15 Jahren Freiheitsstrafe im Raum stand. Strafschärfungsgründe<br />

konnten mithin nur rein theoretische Bedeutung haben. Maßgeblich<br />

waren allein mögliche Strafmilderungsgründe. In diesem Sinne äußerte sich auch<br />

R’inLG Theune-Fuchs, seinerzeit <strong>Bericht</strong>erstatterin der 22. Strafkammer des LG<br />

MA in dem Verfahren gegen Manfred Schmider, in der 25. Sitzung des UA Flow-<br />

Tex: „Wenn sie in einer Größenordnung im zweistelligen Bereich liegen, dann<br />

macht es für die Verteidigung keinen Sinn, eine Absprache zu treffen. [...] Was<br />

wollen sie denn da absprechen? Ob es 12 Jahre, 11 ½ oder 11 ¾ werden? Da trifft<br />

man keine Absprachen mehr“ (vgl. APr. 25. UA-Sitzung S. 69, 70).<br />

Letztlich konnte der UA FlowTex nicht aufklären, welche Gründe es für die widersprüchlichen<br />

Angaben des Manfred Schmider als Beschuldigten bzw. Angeklagten<br />

gab <strong>und</strong> welche der dargestellten Erklärungen zur Rolle der Finanzbehörde<br />

(aus Sicht des Manfred Schmider) die zutreffende ist. Doch äußerte sich zuletzt<br />

– nach gesonderter Entbindung <strong>von</strong> der Schweigepflicht – der seinerzeitige Verteidiger<br />

des Manfred Schmider, RA Dr. Schiller, in der 25. UA-Sitzung am<br />

12. November 2003 zu den Anschuldigungen des Manfred Schmider gegenüber<br />

einem Betriebsprüfer <strong>von</strong> sich aus wie folgt (vgl. Apr. 25. UA-Sitzung S. 51 ff.):<br />

„Ungeachtet dieser Überlegungen (...) habe ich mit Herrn Schmider sehr intensiv<br />

die Frage diskutiert: Wer <strong>von</strong> der Finanzverwaltung, <strong>von</strong> den Behörden oder wem<br />

auch immer hatte Kenntnis <strong>von</strong> diesem Sachverhalt? [...] Ich habe (...) nach Ross<br />

<strong>und</strong> Reiter gefragt: Wann ist mit wem, worüber, mit welcher Erkenntnis gesprochen<br />

worden? Und wann ist die Entscheidung getroffen worden: ‚Das ignorieren<br />

wir, das geben wir unter den Tisch.‘ Und dann kommt diese Theorie mit,<br />

nicht nachbauen die Maschinen, sondern Assets kaufen <strong>und</strong> dergleichen. Ich habe<br />

gefragt: Wann, wo <strong>und</strong> mit wem sind solche Gespräche geführt worden? Und ich<br />

habe keine belastenden Informationen bekommen. Mir hat Herr Schmider nie sagen<br />

können: ‚Mit Herrn Seyfried habe ich das <strong>und</strong> das an dem <strong>und</strong> dem Tag besprochen.‘<br />

Auch meine intensiven Fragen: ‚Haben sie Herrn Seyfried in diesem<br />

Zusammenhang geschmiert?‘ sind immer eindeutig mit ‚Nein‘ beantwortet wor-<br />

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