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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

wesen seien. Aber Beschlüsse, die angeblich vorgefertigt worden sein sollen, die<br />

seien nicht beigelegt gewesen.<br />

Auf die Frage, ob die Staatsanwaltschaft in Fällen, in denen Polizei, Betriebsprüfer,<br />

Steuerfahndung, Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle <strong>und</strong> die Staatsanwaltschaft<br />

betroffen seien, eine Clearing-Stelle sein könnte, die sozusagen als Hauptkoordinationsstelle<br />

für die Zukunft so etwas vermeiden könnte, führte der Zeuge aus, die<br />

Staatsanwaltschaft biete sich schon als so eine koordinierende Stelle an. Man sitze<br />

als Staatsanwalt da <strong>und</strong> wisse manchmal nicht, wem gebe ich denn das jetzt.<br />

Wenn man es der Polizei gebe, dann sage die, da ist ja Steuer dabei. So schiebe<br />

man die Sachen immer hin <strong>und</strong> her. Es sei sehr schwierig, eine gemeinsame Gruppe<br />

zusammenzubringen, weil die eigentlich <strong>von</strong> ihrem Naturell her unterschiedlichen<br />

Ermittlungskohorten über ihren Schatten springen müssten. Da gehe es um<br />

Kompetenzen.<br />

Man solle der Staatsanwaltschaft helfen, solche Koordinierungsarbeit zustande zu<br />

bringen.<br />

2. Bettina Krenz<br />

Richterin am Landgericht Krenz, die früher Staatsanwältin bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

für Wirtschaftskriminalität in Mannheim war, sagte aus, als sie<br />

am 1. Juli 1996 die Arbeit in der Abteilung für Wirtschaftskriminalität bei der<br />

Staatsanwaltschaft Mannheim wieder aufgenommen habe, habe sie ein neues Dezernat<br />

übernommen, in dem sie verschiedene Verfahren vorgef<strong>und</strong>en habe. Sie<br />

habe sich zunächst alle Verfahren angesehen <strong>und</strong> entschieden, was sie jetzt mal<br />

zunächst bearbeite, was am dringlichsten sei. Dabei habe sie auch das Verfahren<br />

gegen Angelika Neumann, diese Selbstanzeige, in der Hand gehabt <strong>und</strong> sich angesehen.<br />

Dabei habe sie gedacht: „Muss ich da jetzt sofort etwas machen?“. Das<br />

habe sie damals verworfen, weil da zwei andere Verfahren gewesen seien, die<br />

kurz vor der Verjährung gestanden haben. Da habe sie dringend etwas tun müssen.<br />

Diese beiden Verfahren seien ihre Hauptverfahren gewesen, die sie dann in<br />

diesem Sommer bearbeitet habe. Das Verfahren gegen Neumann sei so brisant<br />

nicht gewesen. Wenn man ein Verfahren bei der Abteilung für Wirtschaftskriminalität<br />

bekomme, was <strong>von</strong> Brisanz sei, dann sei es üblich, dass der Abteilungsleiter<br />

oder auch die Stellvertreterin auf einen zukommen <strong>und</strong> sagen: „Moment, da<br />

brennt’s. Da muss was getan werden.“ Nichts dergleichen sei aber passiert. Daran<br />

sei die Dimension zu erkennen, in der dieses Verfahren geführt worden sei. Im<br />

Nachhinein sehe das natürlich, nachdem man viel mehr Wissen habe, anders aus.<br />

Aber damals sei es eben nicht so gewesen. Auf den im späteren Verlauf der Vernehmung<br />

gemachten Vorhalt, dass als Allererstes nicht das Aufmerksam-Machen<br />

<strong>und</strong> das Hinweisen sei, sondern die Akte zu lesen sei, erwiderte die Zeugin, sie<br />

könne jetzt nicht mehr sagen, ob sie die Akte ganz kursorisch bearbeitet habe. Sie<br />

habe sie sicher durchgelesen. In erster Linie, wenn sie etwas übersehen habe,<br />

dann sei sie schuld. Das stehe fest. Wenn sie etwas übersehen habe, dann tue es<br />

ihr leid. Aber da habe niemand anderes etwas damit zu tun als sie.<br />

Sie habe dann später die Akte Neumann wieder in die Hand genommen <strong>und</strong> sich<br />

wohl gedacht: „Jetzt muss ich einmal wieder dieses Verfahren fördern.“.<br />

Sie habe dann zunächst mal geguckt: „Muss ich als Staatsanwältin der Schwerpunktabteilung<br />

Wirtschaft in Mannheim dieses Verfahren führen?“. Die Firma<br />

habe ihren Sitz ja in Erfurt gehabt. Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim für das Verfahren habe vorausgesetzt, dass Frau Neumann nur eine<br />

Strohfrau für Schmider <strong>und</strong> Kleiser gewesen sei. Das einzige Problem, mit dem<br />

sie sich damals beschäftigt habe sei gewesen: „Wer war für diese KSK in Erfurt<br />

verantwortlich?“ Sie habe versucht, diese Frage zu klären. Weder Frau Neumann<br />

noch diese ganze „FlowTex“-Problematik seien ihr bekannt gewesen. Sie habe<br />

dann in Erfurt bei der Steuerfahndung angerufen <strong>und</strong> mit einem Herrn Conrad gesprochen.<br />

Dieser habe ihr mitgeteilt, dass die Verantwortung bei Frau Neumann<br />

liege. Sie habe <strong>von</strong> Erfurt im Prinzip die Anforderung bekommen: „Frau Neumann<br />

ist für die KSK Erfurt verantwortlich. Wir machen das Verfahren“. Daraufhin<br />

habe sie im Januar das Verfahren gegen Frau Neumann abgetrennt <strong>und</strong> an die<br />

Staatsanwaltschaft Mühlhausen zurückgegeben. Dann sei da noch der Rest da gewesen<br />

<strong>und</strong> zwar gegen Schmider, Dr. Kleiser <strong>und</strong> den Rechtsanwalt S. sowie<br />

einen Herrn W., Steuerberater. Das bei der Staatsanwaltschaft Mannheim verblie-<br />

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