09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Betriebsprüfung in Karlsruhe sei hingegen der Auffassung gewesen, dass es<br />

besser sei, damit nur zu drohen. Die Front aus Karlsruhe sei geschlossen gegen<br />

Durchsuchungsmaßnahmen gewesen. Er habe auch schon in den vorhergehenden<br />

Besprechungen den Eindruck gehabt, dass die Steuerfahndung in Karlsruhe<br />

sie für übereifrig hielt. Die Steuerfahndung in Karlsruhe habe geäußert,<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser seien kommunale Größen ; es hingen auch der <strong>Baden</strong>-<br />

Airport <strong>und</strong> einige Politiker in dieser Sache. Man solle daher erst den Weg der<br />

Betriebsprüfung abwarten.<br />

Auf Frage, ob er diese Aussagen voll bestätigen oder in irgendeiner Weise revidieren<br />

möchte, antwortete der Zeuge Sake, dass er dies so voll bestätigen möchte.<br />

Auf erneute Nachfrage zu der Äußerung „lassen sie die Finger <strong>von</strong> der Firma“<br />

gab der Zeuge Sake an, dass dies so direkt niemand gesagt habe. Er habe dies jedoch<br />

aus dem „konkludenten Verhalten“ der Karlsruher Kollegen geschlossen.<br />

Nach seiner Auffassung habe „Finger weglassen“ nicht bedeutet, gegen die Firma<br />

nichts zu unternehmen, sondern „Finger weglassen zunächst <strong>von</strong> einer Durchsuchung“.<br />

Es sei eigentlich nur um die bessere Maßnahme gegangen, was sinnvoller<br />

wäre, Durchsuchung oder Drohung mit der Durchsuchung.<br />

Zur Frage, warum die Steuerfahndung Erfurt am 13. März 1997 Durchsuchungen<br />

im Karlsruher Raum vorgenommen habe, ohne die Kollegen aus <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

zu informieren, antwortete der Zeuge Sake, dass ein gewisses Misstrauen da<br />

gewesen sei. Auf Nachfrage, ob eine Informationspflicht bestanden habe, antwortete<br />

er, dass man aus Gründen der Fairness den Kollegen der dortigen Steuerfahndungsstellen<br />

Bescheid sage, dass man also nicht in dem Gebiet wildere. Man habe<br />

sich im Vorfeld darüber unterhalten <strong>und</strong> sei der Meinung gewesen, die Karlsruher<br />

Kollegen nicht zu informieren. Dies sei geschehen wegen der Haltung, die ihnen<br />

entgegen gebracht worden sei, dass diese nicht so unbedingt hatten durchsuchen<br />

wollen. Deswegen habe man die Kollegen außen vorgelassen. Zwar habe man den<br />

Erfolg nicht als gefährdet gesehen, aber die Unterstützung habe doch ein bisschen<br />

gefehlt. Es sei zwar nicht offensichtlich gegen gearbeitet worden in 1996, aber<br />

durch das Verhalten bzw. auch teilweise die Äußerungen sei das Vertrauen dahin<br />

gewesen.<br />

1.3. Dr. Rainer Spaeth<br />

Regierungsdirektor Dr. Rainer Spaeth, damaliger Sachgebietsleiter der Bußgeld<strong>und</strong><br />

Strafsachenstelle des Finanzamts Erfurt, berichtet, nach Eingang der Selbstanzeige<br />

habe man sich erst einmal in Erfurt mit dem Vorsteher zusammengesetzt.<br />

Dann habe sich irgendwann jemand aus Karlsruhe gemeldet, man habe dann mit<br />

denen zusammen gesessen, weil da eine Betriebsprüfung lief. Irgendwann habe<br />

man dann diesen Brief, den man bei einer Selbstanzeige schreibe, geschrieben<br />

<strong>und</strong> habe um Überweisung des ausstehenden Betrages gebeten. Damit sei das<br />

Strafverfahren auch eingeleitet gewesen. In der Folgezeit seien im Rahmen der<br />

Betriebsprüfung weitere Beträge aufgetaucht, die nicht <strong>von</strong> der Selbstanzeige umfasst<br />

waren. Daraufhin habe man sich zusammengesetzt, sei zur Schwerpunkt-<br />

Staatsanwaltsanwaltschaft nach Mühlhausen gefahren <strong>und</strong> habe vereinbart, dass<br />

man durchsuchen wolle. Entsprechend viele Durchsuchungsbeschlüsse seien vorbereitet<br />

worden. Eine Woche später sei dann die Staatsanwaltschaft Mühlhausen<br />

zu der Erkenntnis gelangt, dass sie nicht zuständig sei <strong>und</strong> dem Finanzamt berichtet,<br />

dass sie das Verfahren abgegeben habe. Damit sei das Verfahren für ihn beendet<br />

gewesen. Er habe danach auch die Tätigkeit gewechselt <strong>und</strong> mit Steuerstrafrecht<br />

nichts mehr zu tun gehabt.<br />

An die Besprechung vom 2. April 1996 habe er keine Erinnerung. Dem Zeugen<br />

wurde auszugsweise der Vermerk des Zeugen Conrad über die Besprechung am<br />

2. April 1996 vorgehalten:<br />

Nach Diskussion der Besprechungsteilnehmer über die zur Verfügung stehenden<br />

Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung wurde sich darauf verständigt,<br />

mit den weiteren Ermittlungen die Steuerfahndung zu beauftragen. Die Verfahren<br />

werden zunächst weiterhin <strong>von</strong> der BuStra Erfurt geführt. Über eine eventuelle<br />

Abgabe der Verfahren nach Karlsruhe soll zu einem späteren Zeitpunkt<br />

entschieden werden. Durchsuchungsmaßnahmen erfolgen gemeinsam durch<br />

die Steufa-Stellen in Karlsruhe <strong>und</strong> Erfurt. Hinsichtlich der organisatorischen<br />

365

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!