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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

lasst wurde, dass Dr. Döring eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt<br />

wurde.<br />

Die Fraktionen der SPD <strong>und</strong> GRÜNE sind in der Gesamtschau des Geschehensablaufs<br />

der Auffassung, dass Dr. Döring den an ihn gerichteten Scheck unter Verschweigen<br />

der tatsächlichen Herkunft <strong>von</strong> Moritz Hunzinger als eigene Spende<br />

beim FDP-Kreisverband Schwäbisch Hall eingereicht hat, darüber hinaus muss<br />

<strong>von</strong> einer inhaltlichen Verknüpfung der Zuwendung <strong>von</strong> Herrn Hunzinger an<br />

Dr. Döring mit der Verleihung der Wirtschaftsmedaille durch Herrn Dr. Döring<br />

an Herrn Dr. Grassmann als besonders guter Fre<strong>und</strong> <strong>von</strong> Herrn Hunzinger ausgegangen<br />

werden.<br />

Für die Fraktionen der SPD <strong>und</strong> der GRÜNEN ist daher im Einklang mit der<br />

Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht für eine Vorteilsannahme nach<br />

§ 331 StGB gegeben, wobei eine Strafverfolgung jedoch wegen Verfolgungsverjährung<br />

gem. § 78 StGB nicht mehr möglich ist.<br />

In diesem Zusammenhang ist noch zu bemerken, dass die Verjährung mit der Beendigung<br />

der Tat beginnt, somit mit der Gutschrift des Schecks in Höhe <strong>von</strong><br />

10.000 DM am 6. Dezember 1999. Die Verfolgungsverjährung trat deshalb am<br />

6. Dezember 2004 ein. Es verw<strong>und</strong>ert nicht, dass genau einen Tag später vom<br />

Verteidiger <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring Herrn Rechtsanwalt Prasser, der entsprechenden<br />

Sachverhalt näher erläutert wurde in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft<br />

Stuttgart, dort per Fax eingegangen am 7. Dezember 2004.<br />

e) Gesamtbewertung des Verhaltens des Herrn Dr. Döring<br />

Bei einer Gesamtbetrachtung dieser Vorgänge muss festgehalten werden, dass<br />

Dr. Döring in seinem Amt als Wirtschaftsminister oftmals nicht ausreichend zwischen<br />

seinem Engagement als Wirtschaftsminister <strong>und</strong> der Erlangung persönlicher<br />

Vorteile oder Vorteilen für die FDP trennen konnte. Vielmehr wurde bei<br />

der Betrachtung aller im Untersuchungsausschuss behandelten Sachverhalte im<br />

Zusammenhang mit Herrn Dr. Döring der Eindruck vermittelt, dass Zuwendungen<br />

jedweder Art an Herrn Dr. Döring für dessen Aktivitäten zugunsten der Spender<br />

zumindest förderlich waren.<br />

Der Rücktritt <strong>von</strong> Herrn Dr. Döring als Wirtschaftsminister war deshalb mehr als<br />

überfällig.<br />

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