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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

294<br />

A. II. 2.<br />

Ob die Landesregierung, die Ministerien, die Strafverfolgungsbehörden,<br />

Steuerbehörden <strong>und</strong> sonstige Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen, Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Steuerverfahren sowie<br />

sonstigem Verwaltungshandeln, im Zusammenhang mit den Personen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider sowie deren Unternehmungen<br />

ihre Pflichten beachtet haben;<br />

Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden gegenüber den Beschuldigten<br />

des FlowTex-Verfahrens ab dem Zeitpunkt der ersten Ermittlungen<br />

gegen die FlowTex-Firmengruppe im Jahr 1996 bis zur Betriebsprüfung<br />

im Oktober 1999, insbesondere<br />

2. was welche Behörden des Landes <strong>und</strong> die Landesregierung nach Kenntnis<br />

der Anzeigen im FlowTex-Komplex im Einzelnen unternommen, mit wem<br />

sie ihre Aktivitäten abgestimmt <strong>und</strong> wen sie jeweils da<strong>von</strong> unterrichtet<br />

haben, insbesondere<br />

– welche Sachverhalte dazu geführt haben, dass die damals in der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim für den FlowTex-Komplex zuständige Staatsanwältin<br />

heute den Vorwurf der Aktenmanipulation erhebt.<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim 609 Js 145/96, 401 Js 22627/01<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Js 15/01, MA 4/00<br />

– Akten des Justizministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 410 E-27/00<br />

Auf das Verzeichnis der beigezogenen Akten (Allgemeine Anlage 2) wird verwiesen.<br />

Aus den Akten ergibt sich Folgendes:<br />

Am 15. Mai 1996 ging das <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mühlhausen an die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim abgegebene Verfahren gegen Manfred Schmider, Dr. Klaus<br />

Kleiser, Angelika Neumann u. a. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bei<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim ein. Das Verfahren wurde bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim unter dem Aktenzeichen 609 Js 145/96 geführt. Als Vertreter des<br />

zu diesem Zeitpunkt abwesenden Abteilungsleiters der Abteilung Wirtschaftskriminalität<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim war Oberstaatsanwalt Arnold für die Zuteilung<br />

des Verfahrens an ein Dezernat der Abteilung zuständig. In diesem Zusammenhang<br />

informierte er sich telefonisch bei dem Leiter der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach, Regierungsdirektor Markus Schmidt, über<br />

Stand <strong>und</strong> Hintergründe des Verfahrens. Das Ergebnis dieser Besprechung hielt er<br />

in einem handschriftlichen Vermerk vom 21. Mai 1996 fest. In diesem Vermerk<br />

nimmt Oberstaatsanwalt Arnold auf bestimmte Bände <strong>und</strong> Aktenseiten Bezug:<br />

„... Vermerk: Tel. Rspr. mit Herrn Schmidt, Leiter der Steufa beim FA. K’he-Durlach:<br />

...<br />

...<br />

3. Die USt-VAen der Fa. KSK guided microtunneling GmbH für 1-3/96 wurden<br />

auf Anforderung der Prüfer zwischenzeitlich nachgereicht (Bd. I, 136)<br />

4. Laut einer anonymen Anzeige v. 25. April 1996 (vgl. Vermerk Bd. II Bl. 21) sollen<br />

in den Büchern der KSK-GmbH 1.000 Bohreinheiten als Bestand erfasst<br />

sein; tatsächlich existieren aber nur 129 Bohreinheiten. Die BP ersucht derzeit<br />

die Lieferfirmen dieser Geräte,<br />

Fa. Daimler-Benz<br />

Fa. Doll<br />

Fa. Wackerhut

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