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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1030<br />

über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. über das Absehen <strong>von</strong><br />

der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch nicht entschieden. Darüber ist<br />

nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Ermittlungen der Landespolizeidirektion<br />

Karlsruhe <strong>und</strong> des Finanzamts Freiburg/Land – Steuerfahndungsstelle – zu<br />

befinden.<br />

Mit Verfügung vom 1. Juni 2001 wurden im Rahmen des Verfahrens 622 (jetzt<br />

401) Js 3479/01 – gegen die Finanzbeamten Amtsrat Seyfried, Oberregierungsrat<br />

a. D. Gartner <strong>und</strong> Regierungsdirektor Blum Ermittlungen wegen des Verdachts<br />

der Strafvereitelung u. a. zugunsten Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser eingeleitet.<br />

Anlass hierzu gab der Verdacht, die genannten Finanzbeamten könnten<br />

wider besseres Wissen an dem Zustandekommen der im Rahmen der Betriebsprüfung<br />

bei der KSK GmbH 1996/1997 gemeinsam abgegebenen Erklärung <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser <strong>und</strong> Angelika Neumann zu den Gesellschafts-<br />

<strong>und</strong> Treuhandverhältnissen vom 5. Juni 1996 mitgewirkt haben. Diese<br />

gemeinsame Erklärung war Gr<strong>und</strong>lage für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens<br />

609 Js 145/96 mit Verfügung vom 24. Juni 1997, soweit es gegen Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser gerichtet war [dazu A. II. 2. a) Seite 57]. Aufgr<strong>und</strong><br />

desselben Umstands wurden mit derselben Verfügung gegen die vorgenannten<br />

Finanzbeamten Ermittlungen wegen des Verdachts der Strafvereitelung<br />

<strong>und</strong> der Begünstigung zugunsten oder der Beteiligung an Steuerverkürzungen <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser im Hinblick auf Sachverhalte eingeleitet,<br />

die nicht <strong>von</strong> der Selbstanzeige der Angelika Neumann vom 5. Februar 1996<br />

gegenüber dem Finanzamt Weimar umfasst waren. Ende November 2001 wurde<br />

der Verfahrensgegenstand bezüglich Amtsrat Seyfried auf den Verdacht der Bestechlichkeit<br />

bzw. der Vorteilsannahme ausgeweitet.<br />

Die im Jahre 2001 neu zuständigen Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle<br />

Karlsruhe-Durlach haben die beiden Vermerke über die Angaben des Amtsrats<br />

Krumes vom 2./3. Juli 1996 (vgl. dazu A. II. 1. Seite 39), die sie am 1. August<br />

2001 in den Vorermittlungsakten der Steuerfahndungsstelle entdeckt hatten, noch<br />

am gleichen Tag erstmals der Oberfinanzdirektion vorgelegt, die sie auf telefonische<br />

Weisung des Finanzministeriums am 2. August 2001 der Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe übermittelte.<br />

Aus diesen Vermerken ergab sich der Verdacht, dass namentlich nicht genannte<br />

Betriebsprüfer in strafrechtlich erheblicher Weise Zuwendungen <strong>von</strong> den Verantwortlichen<br />

der Firma FlowTex entgegengenommen hätten. Zugleich ergab sich<br />

gegen die Steuerfahnder, die jene Mitteilungen im Jahr 1996 entgegengenommen,<br />

jedoch nicht weitergeleitet hatten, der Verdacht einer möglichen Strafvereitelung<br />

im Amt u. a. Durch Verfügung des Generalstaatsanwalts in Karlsruhe vom 3. August<br />

2001 wurde wegen des Sachzusammenhangs die Überprüfung des sich gegen<br />

die Steuerfahnder richtenden Verdachts gemäß § 145 GVG der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim anstelle der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Karlsruhe übertragen.<br />

Die Staatsanwaltschaft Mannheim leitete daraufhin mit Verfügung vom<br />

3. August 2001 gegen Regierungsdirektor Markus Schmidt, Amtsrat Gaukel sowie<br />

Oberamtsrat Siebler das Ermittlungsverfahren 620 Js (zwischenzeitlich:<br />

609 Js, nunmehr: 401 Js) 22627/01 wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung<br />

im Amt ein. Das bereits gegen die Betriebsprüfer geführte Ermittlungsverfahren<br />

wurde auf die sich aus den neuen Erkenntnissen ergebenden Verdachtsmomente<br />

in Bezug auf Bestechlichkeit bzw. Vorteilsannahme erstreckt.<br />

In den genannten Verfahren gegen die Finanzbeamten Seyfried, Blum <strong>und</strong> Gartner<br />

(401 Js 3479/01) wegen des Verdachts der Strafvereitelung u. a., gegen<br />

Seyfried wegen des Verdachts der versuchten Strafvereitelung (401 Js 1009/01)<br />

sowie gegen die Steuerfahnder Schmidt, Gaukel <strong>und</strong> Siebler (401 Js 22627/01)<br />

wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung im Amt dauern die Ermittlungen<br />

derzeit noch an. So sind insbesondere noch weitere Zeugenvernehmungen im<br />

Verfahren 401 Js 3479/01 erforderlich, die evtl. Auswirkungen auf das Verfahren<br />

gegen die Steuerfahnder 401 Js 22627/01 haben können. Darüber hinaus ist die<br />

Auswertung der Steuerakten/Betriebsprüferhandakten noch nicht abgeschlossen.<br />

Zwischenzeitlich hat der gesondert verfolgte Matthias Schmider seine prinzipielle<br />

Aussagebereitschaft k<strong>und</strong> gegeben; allerdings hat er im Rahmen eines Vernehmungsversuchs<br />

am 27. Februar 2002 bek<strong>und</strong>et, dass eine solche erst nach einer<br />

Urteilsverkündung erfolgen solle, er werde diesbezüglich der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim vorab zu den besagten Themenkomplexen eine schriftliche Erklärung

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