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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1002<br />

ter, die ihrerseits die Teilnehmer (u. a. die Staatsanwaltschaft Mühlhausen) der<br />

am 10. Mai 1996 in Erfurt stattgef<strong>und</strong>enen Besprechung unterrichtete.<br />

– Am 4. Mai 1996 ging bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine schriftliche<br />

anonyme Anzeige gegen Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser mit dem<br />

Vorwurf ein, die Genannten würden mit nichtexistierenden Horizontalbohrmaschinen<br />

Leasinggeschäfte tätigen. Der Anzeigeerstatter behauptet, die Firma<br />

FlowTex habe <strong>von</strong> der KSK weit über 700 Bohrsysteme geleast, die jedoch nie<br />

produziert worden seien. Der anonyme Anzeiger schlägt vor, alle Leasingverträge<br />

der Firma KSK zu erfassen, bei den Produzenten der Firma KSK nachzufragen,<br />

wie viele Systeme gebaut worden sind, bei der Firma FlowTex die Aufstellorte<br />

zu ermitteln <strong>und</strong> die Geräte dort zu besichtigen.<br />

– Am 2. Juli/3. Juli 1996 teilte ein Beamter des Innendienstes des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach, Amtsrat Krumes, der mit der Angelegenheit FlowTex<br />

keinen dienstlichen Bezug hatte, der Steuerfahndungsstelle des gleichen Amtes<br />

mit, ein Bekannter, der vor kurzem aus der Firma FlowTex ausgeschieden sei<br />

<strong>und</strong> den er nicht nennen wolle, habe ihm erzählt, dass nicht existierende Bohrsysteme<br />

verkauft <strong>und</strong> zurückgeleast worden seien. Über diese mündlichen Anzeigen<br />

haben die Steuerfahnder Oberamtsrat Siebler <strong>und</strong> Amtsrat Gaukel des<br />

Finanzamts Karlsruhe-Durlach Aktenvermerke gefertigt. Sie kommen darin zu<br />

dem Ergebnis, im Wesentlichen sei dasselbe Modell wie bei der bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe zuvor eingegangenen anonymen Anzeige beschrieben.<br />

Der frühere FlowTex-Mitarbeiter soll auch darauf hingewiesen haben, einer der<br />

Betriebsprüfer sei nach Behauptungen Manfred Schmiders sechs Wochen in<br />

der Karibik gewesen; der namentlich nicht genannte Informant gehe da<strong>von</strong> aus,<br />

dass Manfred Schmider mindestens einen der Betriebsprüfer „in der Hand habe“.<br />

Auf beiden Vermerken befindet sich der Sichtvermerk des zuständigen<br />

Sachgebietsleiters, Regierungsdirektor Markus Schmidt, auf dem Vermerk vom<br />

2. Juli 1996 zusätzlich der Hinweis „Ablage vertraulich“. Den Akten der Steuerfahndungsstelle<br />

Karlsruhe-Durlach ist nicht zu entnehmen, dass diese beiden<br />

Vermerke weitergeleitet wurden. Der Verteidiger <strong>von</strong> Regierungsdirektor<br />

Schmidt hat in einem Schreiben vom 22. November 2001 an die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim in dem dort gegen diesen geführten Ermittlungsverfahren (vgl.<br />

dazu S. 100) ausgeführt, Herr Schmidt habe diese Aktenvermerke nicht in Ablichtung<br />

an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe weiter übersandt. Gegenüber Oberstaatsanwalt<br />

Zimmermann sei „im Zuge der kontinuierlichen Information jedoch<br />

darüber berichtet“ worden. Oberstaatsanwalt Zimmermann, dem dieses Schreiben<br />

in einer Vernehmung am 7. März 2002 durch die Generalstaatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe im Rahmen des Verfahrens Js 15/01 [vgl. dazu A. II. 1. b) (2) (c),<br />

S. 49] vorgehalten wurde, hat demgegenüber angegeben, er schließe mit absoluter<br />

Sicherheit aus, dass er über die Angaben des Amtsrats Krumes mündlich oder<br />

schriftlich informiert worden sei.<br />

Hier<strong>von</strong> haben Behörden <strong>und</strong> Landesregierung im erfragten Bezugszeitraum<br />

(1996 bis Oktober 1999) wie nachstehend geschildert Kenntnis erlangt.<br />

a) Finanzverwaltung<br />

Das Finanzministerium erlangte <strong>von</strong> den aufgeführten Anzeigen erst nach der<br />

Verhaftung <strong>von</strong> Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser am 4. Februar 2000 im Rahmen<br />

der Beantwortung der verschieden <strong>Landtag</strong>santräge im Zusammenhang mit<br />

dem Fall FlowTex Kenntnis (vgl. Vorbemerkung Seite 3).<br />

In den nachfolgenden Aufstellungen sind die Personen der nachgeordneten baden-württembergischen<br />

Finanzbehörden aufgelistet, die vor der Verhaftung <strong>von</strong><br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser, am 4. Februar 2000, Kenntnis <strong>von</strong> den Anzeigen<br />

hatten. Aufgeführt sind nur die Beamten, die nach Aktenlage Kenntnis hatten.<br />

Bedienstete, deren Kenntniserlangung aus den Akten nicht ersichtlich ist, sowie<br />

Büro- <strong>und</strong> Hilfskräfte sind nicht erwähnt. Einige der unten Genannten wussten<br />

zwar, dass eine Anzeige eingegangen war, kannten jedoch nicht den genauen<br />

Inhalt. Die genauen Zeitpunkte der Kenntniserlangung sind heute überwiegend<br />

nicht mehr feststellbar.

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