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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Mühlhausen <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft Mannheim zu übernehmen sei. Herr Arnold<br />

habe über den Inhalt der Akten referiert <strong>und</strong> ihr auch mitgeteilt, dass er bereits<br />

mit dem Leiter der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach<br />

telefoniert habe. Er habe sie gebeten, die Einleitungsverfügung als Vertreterin<br />

des Dezernats 609 zu fertigen <strong>und</strong> dem Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle<br />

des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach zu schreiben. Sie habe dann die Einleitungsverfügung<br />

gefertigt <strong>und</strong> sei hierbei die Akte kursiv durchgegangen, um die<br />

Namen <strong>und</strong> Daten der Beschuldigten für die registermäßige Erfassung zusammenzustellen.<br />

Den <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Arnold handschriftlich gefertigten Vermerk<br />

habe sie so lose, wie sie ihn bekommen habe, zu den Akten gelegt, entweder<br />

mit einer Büroklammer darangeheftet oder mit einem Gummi befestigt. Die Akten<br />

habe sie in das Zimmer der Dezernentin 609, Frau Krenz, gebracht.<br />

3. Bettina Krenz<br />

Richterin am Landgericht Krenz, die 1996/97 Staatsanwältin bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft<br />

für Wirtschaftskriminalität in Mannheim war, sagte aus,<br />

dass sie nach Beendigung ihres Mutterschutzes am 1. Juli 1996 das Dezernat 609<br />

in der Abteilung für Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

übernommen habe. In diesem Dezernat habe sie unter anderem die Selbstanzeige<br />

der Angelika Neumann vorgef<strong>und</strong>en. Die Frage, ob sie die handschriftlich notierte<br />

telefonische anonyme Anzeige, die beim Finanzamt Weimar aufgenommen<br />

worden sei, gekannt habe, verneinte die Zeugin. Sie fügte an, dass sie sich nicht<br />

mehr daran erinnere, möglicherweise aber auch etwas übersehen habe. Auf die<br />

weitere Frage, ob sie 1996/97 die bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingegangene<br />

anonyme schriftliche Anzeige vom 4. Mai 1996 bekommen habe, antwortete<br />

die Zeugin, dass sie keine Erinnerung daran habe, so etwas jemals gesehen zu haben.<br />

Die Frage, ob der Sachgebietsleiter der Steuerfahndungsstelle Karlsruhe in<br />

der mit ihr geführten Besprechung etwas zu dem hinter diesen steuerlichen Dingen<br />

stehenden Komplex ausgeführt habe, verneinte die Zeugin. Im späteren Verlauf<br />

der Vernehmung führte die Zeugin aus, dass dann, wenn eine Sache brisant<br />

sei <strong>und</strong> da irgendetwas zu machen sei, dann laufe es normalerweise so, dass die<br />

Fahnder bei dem sachbearbeitenden Staatsanwalt vor der Tür stehen <strong>und</strong> sagen<br />

„Hier, da ist das. Es liegt auf dem Tisch.“. Darüber hinaus erklärte die Zeugin, sie<br />

habe keine Veranlassung gesehen, Akten der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach<br />

anzufordern.<br />

Auf den Vorhalt, dass sich in der Akte mehrere Hinweise auf die telefonisch beim<br />

Finanzamt Weimar eingegangene anonyme Anzeige bef<strong>und</strong>en haben, nämlich die<br />

Telefonnotiz über die anonyme Anzeige, ein Hinweis in einem Vermerk des sachbearbeitenden<br />

Staatsanwalts in Mühlhausen <strong>und</strong> die Erwähnung der anonymen<br />

Anzeige im Vermerk des Oberstaatsanwalts Arnold vom 21. Mai 1996, weshalb<br />

sich die Frage stelle, wie konzentriert <strong>und</strong> aufmerksam sie die Akte durchgegangen<br />

sei, sagte die Zeugin, sie könne es im Nachhinein nicht mehr sagen. Sie hoffe,<br />

dass sie nicht alles übersehen habe. Aber es sei eben eines dazu gekommen:<br />

Wenn jetzt Gespräche bei der Steuerfahndung gewesen seien. Sie haben den<br />

Fahndern ja auch vertraut. Hinsichtlich des handschriftlichen Vermerks <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt<br />

Arnold gab die Zeugin im Verlauf der Vernehmung mehrfach an, sie<br />

sei sich definitiv sicher, dieser habe sich nicht bei der Akte bef<strong>und</strong>en.<br />

4. Peter Wechsung<br />

Leitender Oberstaatsanwalt Wechsung, der bis zum 31. Juli 1996 Leiter der<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim war,<br />

sagte aus, dass er seit dem 1. August 1996 Leitender Oberstaatsanwalt bei der<br />

Staatsanwaltschaft Heidelberg sei <strong>und</strong> zum Beweisthema nach seiner Erinnerung<br />

nichts beitragen könne.<br />

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