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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

460<br />

schaftsabteilung sei seines Erachtens die Abteilung, die am ehesten <strong>und</strong> am intensivsten<br />

die Sachleitungsbefugnis ausübe.<br />

4. Dr. Horst Kühner<br />

Der Zeuge Dr. Kühner, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mannheim,<br />

erklärte auf die Frage, ob er mit den Problemen zwischen Staatsanwalt Dr.<br />

Hofmann <strong>und</strong> dem Leiter der Sonderkommission Nagel konfrontiert worden sei,<br />

Dr. Hofmann habe ihn während des Verfahrens mehrfach darauf angesprochen.<br />

Ihm sei es dann darauf angekommen, die Dinge möglichst niedrig zu hängen <strong>und</strong><br />

nicht nach außen hin einen Streit zu provozieren. Er selbst habe nichts unternommen.<br />

Er habe irgendwann einmal auf einer Dienstfahrt die Frage gegenüber dem<br />

Kriminaldirektor Krauth <strong>von</strong> der LPD Karlsruhe beiläufig angesprochen. Sie<br />

seien der Meinung gewesen, dass sich beide zunächst zusammenraufen müssten.<br />

Es habe kein Anlass bestanden, qua Dienstaufsicht in irgendeiner Weise besonders<br />

tätig zu werden, zumal man eben da<strong>von</strong> ausgehen müsse, dass der Staatsanwalt<br />

Herr des Ermittlungsverfahrens sei <strong>und</strong> damit auch die Sachleitungsbefugnis<br />

habe. Das habe Herrn Nagel anscheinend gegenüber seinen früheren Tätigkeiten<br />

nicht sonderlich gefallen. Es sei vielleicht oft in einer Vielzahl kleinerer Fälle so,<br />

dass man Ermittlungsaufträge an die Polizei gebe, die das Verfahren bearbeiten<br />

lasse <strong>und</strong> nach einiger Zeit einen Schlussbericht mitgeteilt bekomme. Vielleicht<br />

habe man zwischendrin auch Besprechungen. In diesem speziellen Verfahren sei<br />

er ausgesprochen dankbar dafür gewesen, dass Herr Dr. Hofmann <strong>von</strong> Anfang an<br />

tagelang selbst Vernehmungen auch in Anwesenheit <strong>von</strong> Polizeibeamten durchgeführt<br />

habe <strong>und</strong> <strong>von</strong> vornherein das Heft in der Hand gehabt habe. Herr Dr. Hofmann<br />

habe vom ersten Tag an gewusst, die Deadline in einer Haftsache dieser<br />

Größe sei im Hinblick auf die Rechtsprechung des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts<br />

trotz allem der 4. Mai 2001 gewesen. Unter dem Zeitdruck habe er gestanden <strong>und</strong><br />

auch die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Er habe das Verfahren, wie man<br />

am Ergebnis sehe, innerhalb dieser Zeit zu einem erfolgreichen Ende geführt.<br />

Dafür habe er allein die Verantwortung gehabt. Da helfe ihm kein Polizeibeamter,<br />

wenn etwas schief laufe. Wenn man sich vorstelle, dass das Oberlandesgericht<br />

wegen Fristüberschreitung die Herren Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser vorzeitig aus der<br />

Untersuchungshaft entlassen hätte, dann wäre der erste, den man geschüttelt hätte,<br />

Herr Dr. Hofmann gewesen. Er habe mit einem enorm hohen Arbeitseinsatz hervorragende<br />

Sacharbeit auch bei der Führung des Ermittlungsverfahrens geleistet.<br />

Auf die Frage, wie er reagiert habe, wenn ihn Herr Dr. Hofmann auf das Problem<br />

angesprochen habe, erklärte der Zeuge, er habe das mit Herrn Dr. Hofmann erörtert<br />

<strong>und</strong> versucht, ihm klarzumachen, dass es wenig Sinn habe, sich aufzuregen,<br />

sondern dass er an der Sache bleiben solle. Wichtig sei gewesen, dass das Verfahren<br />

bearbeitet worden sei. Er habe ihm empfohlen, sich wieder zusammenzusetzen.<br />

Da könne man mit Weisungen oder mit großen Gesprächen nicht viel erreichen.<br />

Er habe versuchen wollen, dass das einigermaßen gut weiterlaufe <strong>und</strong><br />

Herr Dr. Hofmann sich in erster Linie der Arbeit widme <strong>und</strong> weniger Emotionen,<br />

die daraus natürlich auch entstanden seien.<br />

5. Günter Hertweck<br />

Der Zeuge Hertweck, der <strong>von</strong> Februar 2000 bis Oktober 2003 Generalstaatsanwalt<br />

in Karlsruhe war, erklärte auf die Frage, ob ihm der Konflikt zwischen Polizei<br />

<strong>und</strong> Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die gemeinsame Vernehmung der Beschuldigten<br />

bekannt gewesen sei, er erinnere sich daran, dass Staatsanwalt Dr.<br />

Hofmann in einer Dienstbesprechung des Justizministeriums mit allen Leitern der<br />

Staatsanwaltschaften im Sommer 2000 über diesen neuesten Stand berichtet habe.<br />

Es habe allgemein die Auffassung vorgeherrscht, dass es eine kreative Art der<br />

Vernehmung gewesen sei, die es ermöglicht habe, auch den M<strong>und</strong> der Beschuldigten<br />

zu öffnen. Er halte das nicht für unzulässig. Auf die Frage, ob dies nun ein<br />

Vorgehen gewesen sei, dass besondere Rücksicht auf die Prominenz der beiden<br />

Beschuldigten genommen habe oder ob es <strong>von</strong> der Sache her geboten gewesen<br />

sei, antwortete der Zeuge, es sei bestimmt nicht die Aufgabe des Generalstaatsanwalts,<br />

einem Staatsanwalt Vorschriften zu machen, wie er die Vernehmung <strong>von</strong><br />

Beschuldigten durchführen solle. Als er hinterher da<strong>von</strong> erfahren habe, habe er<br />

das durchaus für eine phantasievolle Methode gehalten. Wenn sie rechtlich unbe-

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