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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Auf Nachfrage, ob ihr Abteilungsleiter ihre Rechtsauffassung, das Verfahren einzustellen,<br />

zu irgendeinem Zeitpunkt bestätigt habe, sagte die Zeugin Scheck, das<br />

habe er, er habe nämlich die Einstellungsverfügung als Abteilungsleiter abgezeichnet.<br />

Auf Frage, bei wem sie sich wegen der Akteneinsicht durch die Polizei an Rechtsanwalt<br />

Rehm bzw. den Vertreter der Allianz beschwert habe, sagte die Zeugin<br />

Scheck, sie habe sich bei überhaupt niemandem beschwert, sondern man habe<br />

darüber geredet, wie es unter Kollegen in der Abteilung üblich ist. Sie habe keine<br />

„Beschwerden“ geführt.<br />

Im Nachhinein habe sie erfahren, dass der Leitende Oberstaatsanwalt beim Leiter<br />

der Kriminalpolizei interveniert hat. Da<strong>von</strong> habe sie vorher nichts gewusst <strong>und</strong><br />

das habe sie auch nicht veranlasst.<br />

Auf Frage, ob sie während des laufenden Ermittlungsverfahrens Anrufe erhalten<br />

habe <strong>von</strong> den Medien oder aus dem Unternehmen des Herrn Schmider, sagte die<br />

Zeugin Scheck, es habe niemand, der außerhalb des Verfahrens stand, angerufen.<br />

Auf Nachfrage, ob <strong>von</strong> der Stadt Karlsruhe nachgefragt worden sei, „wie lange<br />

geht denn das jetzt noch“, erklärte die Zeugin, <strong>von</strong> der Stadt Karlsruhe habe es bei<br />

ihr mit Sicherheit keinen Anruf gegeben.<br />

Auf Frage, ob sie in diesem Verfahren einen Druck der Anwälte empf<strong>und</strong>en habe,<br />

sei es <strong>von</strong> den Namen, <strong>von</strong> der Intensität, <strong>von</strong> dem Umfang der Ausführungen,<br />

vielleicht auch einen allgemeinen Druck, gab die Zeugin an, da sei überhaupt kein<br />

Druck gewesen, schon gar nicht durch die Anwälte. Die Anwälte seien ihr bis zu<br />

dieser Fallbearbeitung völlig unbekannt gewesen. Diese hätten eine Stellungnahme<br />

für Schmider als Beschuldigten vorgelegt, der nach ihrer Erinnerung etwa<br />

zwei bis drei Zentimeter dick an Papier gewesen sei. Vom Gehalt her sei die Stellungnahme<br />

jetzt nicht so gewesen, das sie besonders entlastend für Schmider gewirkt<br />

hätte, das sie überzeugt hätte. Sie habe sich mit dieser Stellungnahme auseinander<br />

gesetzt, aber einen Druck habe es aus dieser Richtung genauso wenig gegeben<br />

wie aus einer anderen.<br />

Auf Frage, ob es angesichts einer solchen Fülle <strong>von</strong> Indizien nicht sinnvoller gewesen<br />

wäre, Anklage zu erheben, sodass das Gericht nach Durchführung der Beweisaufnahme<br />

zu einem Urteil gelangt wäre, als diese Entscheidung per Einstellungsverfügung<br />

sozusagen vorweg zu nehmen, führte die Zeugin aus, sie sehe<br />

sich nicht als jemanden, der einen Fall sozusagen aus seinem Zuständigkeitsbereich<br />

wegkippe, weil es bequemer wäre, andere entscheiden zu lassen. Sie habe<br />

alle Beweise <strong>und</strong> auch Indizien abgewogen, <strong>und</strong> sei zu dem Ergebnis gekommen<br />

in ihrer Bewertung, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht vorliegt.<br />

Auf Frage, ob auf ihrer Entschließung über den Generalstaatsanwalt oder auch<br />

direkt über das Ministerium Einfluss genommen worden sei, ob sie Anweisungen<br />

erhalten habe, sagte die Zeugin, dies sei zu keinem Zeitpunkt geschehen. Sie habe<br />

dieses Ermittlungsverfahren vom Frühjahr 1995 an bis zur letzten Einstellung im<br />

August 2002 völlig eigenständig, ohne Weisung ihres Abteilungsleiters, ihres<br />

Behördenleiters, des Generalstaatsanwalts oder gar des Ministeriums bearbeitet<br />

<strong>und</strong> abgeschlossen.<br />

Auf Frage, ob sie bei ihrer Beweiswürdigung in irgendeiner Weise absichtlich<br />

oder unabsichtlich oder durch die Umstände beeinflusst worden sei, ob sie eher<br />

angenommen habe oder es zumindest für wahrscheinlich gehalten habe, dass es<br />

möglicherweise ein fingierter Raubüberfall gewesen sei, erläuterte die Zeugin<br />

Scheck, sie habe wie gesagt Schmider dies zugetraut, so wie sie jedem so etwas<br />

zutrauen würde. Das habe sie in ihrer staatsanwaltschaftlichen Praxis gelernt, dass<br />

man gr<strong>und</strong>sätzlich jedem alles zutrauen müsse.<br />

2.13. Siegfried Hauer<br />

Oberstaatsanwalt a. D. Siegfried Hauer, Abteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft<br />

Karlsruhe, führte zur Einstellungsverfügung betreffend Manfred Schmider<br />

aus dem Jahr 1996 aus, dass man zu prüfen gehabt habe, ob ein hinreichender Tatverdacht,<br />

also genügend Anlass zur Klage gegeben war. Er sage hier sehr deutlich,<br />

das sei die alleinige, in der Verantwortung des bearbeitenden Staatsanwalts<br />

liegende Entscheidung. Diese Entscheidung sei verneint worden.<br />

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