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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Mit dem Verfahren sei er dann noch einmal, dann auch intensiver befasst gewesen.<br />

Er habe als Stellvertretender Abteilungsleiter die Akten mit der Abschlussverfügung,<br />

der Einstellungsverfügung vorgelegt bekommen. Der damalige Abteilungsleiter,<br />

Oberstaatsanwalt Hauer, habe zu dieser Zeit auch die Dienstgeschäfte<br />

des Leitenden Oberstaatsanwalts, also des Behördenleiters wahrgenommen. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> habe er, Klaiber, den Großteil der Abteilungsleitertätigkeit in dieser<br />

Zeit Mai 1996 wahrgenommen. Deshalb seien die Akten mit der Einstellungsverfügung<br />

zuerst zu ihm gelangt. Er habe sie gelesen, geprüft, dann gegengezeichnet<br />

<strong>und</strong> dann die Akten an den Behördenleiter weitergeleitet, weil der als<br />

nächster Gegenzeichner in der Einstellungsverfügung vorgesehen gewesen sei.<br />

Oberstaatsanwalt Hauer habe in seiner damaligen Tätigkeit als Leitender Oberstaatsanwalt<br />

die Einstellungsverfügung dann gegengezeichnet.<br />

Zur Frage, ob er die Einstellung des Verfahrens inhaltlich für richtig gehalten habe<br />

oder seine Prüfung darauf beschränkt gewesen sei, ob die Grenzen des Vertretbaren<br />

überschritten gewesen seien, führte der Zeuge Klaiber aus, Gegenzeichnung<br />

bedeute unter dem Strich Mitverantwortung für diese Entscheidung. Was die Einstellung<br />

des Verfahrens gegen Manfred Schmider 1996 angehe, hätte es ihn selber<br />

eigentlich immer leidenschaftlich <strong>und</strong> brennend interessiert, wie es denn nun<br />

wirklich gewesen sei, er wisse es bis heute nicht. Damals wie heute habe er es so<br />

empf<strong>und</strong>en, es habe Verdachtsmomente gegeben, die durchaus ein gewisses Gewicht<br />

gehabt hätten. Aus seiner persönlichen Überzeugung hätte er diese Entscheidung,<br />

wenn er sie als Sachbearbeiter hätte treffen müssen, genauso getroffen,<br />

weil er einen hinreichenden Verdacht in dem Sinne einer Verurteilungswahrscheinlichkeit<br />

nicht bejaht hätte.<br />

Dies sei jedoch nicht der maßgebliche Gesichtspunkt. Die Staatsanwältin, die die<br />

Sachentscheidung trifft, die habe diese Prognoseentscheidung zu treffen. Und<br />

wenn diese aus sachlichen Gründen für ihn plausibel nachvollziehbar sei, dann<br />

würde er die Gegenzeichnung vornehmen. In diesem Fall hätte er die Entscheidung<br />

auch selber nicht anders getroffen. Auf Frage, mit wem er bei der Gegenzeichnung<br />

über den Sachverhalt gesprochen habe, sagte der Zeuge Klaiber, mit<br />

niemandem, auch nicht mit Frau Scheck.<br />

Auf weitere Frage, betreffend die Hauptmotive der Einstellung teilte der Zeuge<br />

Klaiber mit, es habe eine Fülle <strong>von</strong> Einzelindizien gegeben, die man teils tatverdachtsbegründend<br />

<strong>und</strong> -belastend sehen, die man aber auch teilweise durchaus<br />

ganz anders habe sehen können. Die Indizien, die durchaus einen gewissen belastenden<br />

Charakter gehabt hätten, seien in diesem Fall einfach nicht ausreichend gewesen<br />

zu sagen, man hat eine Kette, die ist geschlossen. Deswegen seien die beiden<br />

Aussagen Schenk <strong>und</strong> Schöntag die maßgeblichen, die entscheidenden Dinge<br />

gewesen. Diese Aussagen habe man auf den Prüfstand stellen müssen. Knapp zusammengefasst<br />

sei es so gewesen, Schenk, der habe Hafterleichterung wollen,<br />

<strong>und</strong> als er die nicht bekommen habe, habe er alles widerrufen <strong>und</strong> nichts mehr gesagt.<br />

Dann habe es einen Herrn Schöntag gegeben, der soweit er, Klaiber, es<br />

nachvollzogen habe, ein sehr unzuverlässiger, in seinem Aussageverhalten, insbesondere<br />

was die Frage der Kontakte, Beteiligung des Herrn Schmider angehen,<br />

sehr widersprüchliches Aussageverhalten an den Tag gelegt habe.<br />

Dem Zeugen wurde die Aussage des Zeugen Wintermantel vorgehalten, nach der<br />

die Einstellung des Verfahrens damals zu einem Aufschrei in den Reihen der ermittelnden<br />

Polizei geführt habe. Der Zeuge Klaiber führte dazu aus, dass ihm niemals<br />

<strong>von</strong> irgendwelchen Personen aus dem Bereich der Polizei ein Echo auf die<br />

Verfahrenseinstellung bekannt geworden sei. Von einem Aufschrei habe er nichts<br />

vernommen. Auch seien die Personen Schmider, Kleiser <strong>und</strong> dieses Verfahren sowie<br />

alles, was damit zu tun gehabt habe, einschließlich der Einstellungsverfügung,<br />

niemals Gegenstand eines Gesprächs zwischen ihm <strong>und</strong> Herrn Wintermantel<br />

gewesen.<br />

Der Zeuge verneinte die Frage, ob es seitens der Generalstaatsanwaltschaft eine<br />

Rückmeldung gegeben habe auf die <strong>Bericht</strong>e, welche nach § 12 OrgStA an die<br />

Generalstaatsanwaltschaft gegangen sind. Auch habe er niemals irgendwelche<br />

Weisungen persönlich erhalten oder wahrgenommen im Zusammenhang mit dem<br />

Komplex Schmider, Kleiser, noch auch sonst während seiner bisherigen staatsanwaltschaftlichen<br />

Zeit. Auch habe es keine Anrufe gegeben <strong>von</strong> einem Bürgermeister<br />

der Stadt Karlsruhe noch Betroffenen, die sich nach dem Stand des Verfahrens<br />

erk<strong>und</strong>igt hätten.<br />

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