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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

590<br />

Manfred Schmider Sachleistungen für Herrn Eidenmüller übernimmt. Es ginge<br />

dort um Werbemittel im Wahlkampf. Über welche Größenordnung gesprochen<br />

wurde, daran erinnert sich der Zeuge Dr. Morlok nicht mehr. Über die FDP sei<br />

dies aber nicht abgewickelt worden. Bei Bürgermeisterwahlkämpfen könne die<br />

eigene Partei relativ wenig helfen. Man müsse sich in diesen Fällen um die Finanzierung<br />

als Kandidat selbst kümmern. Es erscheine ihm deshalb nicht ungewöhnlich,<br />

dass ein Bürger Sachleistungen bezahlt oder übernimmt.<br />

Die weiteren Ermittlungen der Soko „FlowTex“ haben ergeben, dass aus dem Firmenkomplex<br />

„FlowTex“ im August 1998 30.000 DM an eine Werbeagentur in<br />

Karlsruhe bezahlt wurden <strong>und</strong> es sich um eine Übernahme <strong>von</strong> Kosten gehandelt<br />

hat, die bei Bürgermeister Eidenmüller im Zusammenhang mit der Kandidatur bei<br />

der OB-Wahl 1998 entstanden sind.<br />

Im Rahmen der rechtlichen Wertung kommt die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach zu dem Ergebnis, dass der objektive Tatbestand der<br />

Steuerhinterziehung erfüllt sei, weil der Bürgermeister Eidenmüller die Kostenübernahme<br />

dem Finanzamt nicht mitgeteilt hat <strong>und</strong> somit Schenkungsteuer in Höhe<br />

<strong>von</strong> ca. 1.700 DM verkürzt wurde. Allerdings sei der subjektive Tatbestand<br />

– § 370 AO verlangt Vorsatz – nicht erfüllt, da es „sich um einen schwierig zu beurteilenden<br />

Sachverhalt handele“. Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilt die Einschätzung<br />

der Steuerfahndung zum Vorsatz nicht. Letztendlich unterstelle die<br />

Steuerfahndung, ein früher als Rechtsanwalt tätiger Jurist rechne nicht damit, dass<br />

bei einer Zuwendung <strong>von</strong> 30.000 DM Schenkungsteuer anfallen könne.<br />

Bezüglich des Komplexes Abpflanzung Gr<strong>und</strong>stück Turmberg leitete die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim ein Überprüfungs- <strong>und</strong> Ermittlungsverfahren wegen des<br />

Verdachts der Vorteilnahme ein, was aber später gemäß § 170 Abs. 2 StPO wieder<br />

eingestellt wurde.<br />

Hinsichtlich der Übernahme der Wahlkampfkosten durch Herrn Manfred Schmider<br />

für Herrn Bürgermeister Eidenmüller im Rahmen der OB-Wahl in Karlsruhe<br />

wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren, diesmal wegen Verdachts der Schenkungsteuerhinterziehung<br />

gemäß § 370 AO, eingeleitet, dieses wurde aber wegen<br />

Verjährung gemäß § 170 Abs. 2 StPO wieder eingestellt.<br />

Anlässlich seiner Zeugenvernehmung vor dem Ausschuss am 3. Dezember 2003<br />

ließ sich Herr Bürgermeister Ulrich Eidenmüller zunächst dahin gehend ein, dass<br />

„... alles, was in Zusammenhang mit zwei Wahlkampfspenden durch Herrn<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> mir bei meinem OB-Wahlkampf 1998 war, ist in der Öffentlichkeit<br />

bekannt. Ich habe weder damals noch hinterher, also im Klartext:<br />

niemals, mit irgendeinem Mitglied der Landesregierung direkt oder indirekt<br />

darüber gesprochen <strong>und</strong> kann Ihnen auch nicht weiter zu diesem Beweisthema<br />

Auskunft geben.“<br />

Darüber hinaus war der Zeuge Eidenmüller unter Hinweis auf das Beweisthema<br />

„Abschnitt B“ des Untersuchungsauftrags nicht bereit, weitere Fragen zur Finanzierung<br />

seines OB-Wahlkampfes 1998 zu beantworten.<br />

Auf Nachfrage, bei dem ihm ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Mannheim vorgehalten<br />

wird, in dem es heißt, die Tatsache, dass Bürgermeister Eidenmüller <strong>von</strong><br />

dem Vorgang unterrichtet worden ist, entspricht dem normalen Geschäftsablauf<br />

beim Umweltamt der Stadt Karlsruhe <strong>und</strong> er dann gefragt wird, was dies mit dem<br />

Herrn Manfred Schmider zu tun habe, ließ sich Herr Eidenmüller dahin gehend<br />

ein, dass es in diesem Fall zunächst mit dem Namen Morlok zu tun gehabt habe,<br />

<strong>und</strong> dann mit dem Namen eines guten Steuerzahlers der Stadt Karlsruhe. Er schildert<br />

dabei ergänzend seine Wahrnehmung, dass es üblicherweise so sei, dass sich<br />

bei gewissen Steuerzahlern manchmal auch der Bürgermeister selbst um Sachen<br />

kümmern müsse, weil er <strong>von</strong> diesen darauf angesprochen werde. Bezogen auf den<br />

konkreten Fall äußerte er sich wie folgt:<br />

„Herr Dr. Morlok rief mich an <strong>und</strong> sagte mir: Die Eheleute Schmider fühlen<br />

sich belästigt, weil sie <strong>von</strong> einem gegenüber dem Hügel liegenden Hügel am<br />

Samstag <strong>von</strong> Spaziergängern möglicherweise eingesehen werden können. Das<br />

war natürlich eine bedeutende Aussage. Daraufhin – wie gesagt, ich könnte Ihnen<br />

noch ein paar andere gute Steuerzahler der Stadt nennen, wo man sagt:

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