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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

„Ist Ihnen die Telefon-Notiz des FA Erfurt vom 25. April 1996 bekannt, welche<br />

einen anonymen Hinweis enthält? Können Sie sich erinnern, diese im Rahmen<br />

Ihrer damaligen Ermittlungen gesehen oder besprochen zu haben?“<br />

beantworte ich wie folgt:<br />

„Ich schließe aus, dass diese Telefonnotiz seinerzeit Bestandteil der mir<br />

vorgelegten Steuerstraf-Akte war. Deswegen ist mir diese Telefonnotiz nicht<br />

bekannt. Auch hier kann ich mich über die aktuelle Aktenführung nur w<strong>und</strong>ern,<br />

insbesondere wenn ich mir die Paginierung betrachte.“<br />

Im Übrigen gibt mir diese Vernehmung Anlass, ihren Ablauf im Einzelnen festzuhalten<br />

wie folgt:<br />

Am 31. August 2001 fand ich mich im Dienstzimmer <strong>von</strong> Staatsanwältin Völker<br />

zu dem telefonisch abgesprochenen Vernehmungstermin ein. Sie schlug vor,<br />

<strong>von</strong> meiner Aussage ein <strong>von</strong> ihr diktiertes Tonbandprotokoll zu fertigen, das sie<br />

sodann <strong>von</strong> einer Schreibkraft zu Papier bringen lasse. Diese Niederschrift<br />

werde sie mir sodann als Vernehmungsentwurf zur Durchsicht im Hinblick auf<br />

evtl. Änderungen bzw. Ergänzungen zukommen lassen. Allein die <strong>von</strong> mir sodann<br />

überprüfte <strong>und</strong> unterschriebene Fassung werde sie sodann zu den Akten<br />

nehmen. Hiermit war ich einverstanden. Staatsanwältin Völker diktierte dann<br />

meine Aussage – mit ihren Worten – auf Tonträger. Im Hinblick auf ihre Zusage,<br />

mir diesen Entwurf sodann zuzuleiten, verzichtete ich auf das Vorspielen<br />

des Diktats nach Abschluss der Vernehmung.<br />

Am 5. September 2001 teilte mir Staatsanwältin Völker telefonisch mit, dass sie<br />

bereits das <strong>von</strong> mir handschriftlich verbesserte <strong>und</strong> ergänzte Aussagekonzept<br />

einer späteren Reinschrift des Vernehmungsprotokolls zum Nachweis des „historischen<br />

Zustandekommens der Aussage“ vorheften wolle. Damit war ich angesichts<br />

der erwähnten Absprache nicht einverstanden; dies habe ich ihr auch<br />

erklärt.<br />

Nachdem meine telefonische <strong>und</strong> schriftlich wiederholte Anfrage bei Oberstaatsanwalt<br />

Jobski, wie zu verfahren sei, bislang ohne Reaktion blieb, erhalten<br />

Sie zum Anschluss an Ihre Ermittlungsakte die <strong>von</strong> mir nunmehr handschriftlich<br />

korrigierte, ergänzte <strong>und</strong> auf jeder Seite abgezeichnete Vernehmungsniederschrift.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

Krenz<br />

(Richterin am Landgericht)“<br />

In der Vernehmungsniederschrift hatte sie ihre Antwort auf die Frage, ob sie<br />

sicher ausschließen könne, dass der Vermerk <strong>von</strong> Herrn Oberstaatsanwalt Arnold<br />

bei der Ermittlungsakte 609 Js 145/96 gewesen sei, handschriftlich wie folgt ergänzt<br />

<strong>und</strong> abgeändert:<br />

„Ja. In meiner damaligen Ermittlungsakte befand sich dieser Vermerk nicht.<br />

Deswegen kann ich ausschließen, diesen Vermerk jemals gesehen zu haben.<br />

Wenn ich mir heute meine Abschlussverfügung vom 24. Juni 1997 ansehe, dann<br />

hat diese ja auch einen rein steuerstrafrechtlichen Inhalt. Ich stelle übrigens<br />

mit Befremden fest, dass dieser Vermerk nunmehr Aktenbestandteil geworden<br />

zu sein scheint. Dies geschah jedenfalls nach meiner Bearbeitung dieser Akte<br />

Über die Gründe dieser Art <strong>von</strong> Aktenführung könnte ich allerdings nur spekulieren;<br />

dies möchte ich jedoch an dieser Stelle nicht.“<br />

Die Vernehmung <strong>von</strong> Richterin am Landgericht Krenz wurde <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim zunächst weder dem Generalstaatsanwalt noch dem Justizministerium<br />

berichtet.<br />

Nachdem in der Ausgabe der Zeitschrift „Der Spiegel“ vom 10. Dezember 2001<br />

unter der Überschrift „FlowTex“-Affäre – Akten manipuliert?“ berichtet worden<br />

war, dass Frau Richterin am Landgericht Krenz geäußert habe, ihr seien offenbar<br />

unvollständige Akten zur Bearbeitung des Vorgangs – 609 Js 145/96 – übergeben<br />

worden, forderte der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe am 11. Dezember 2001 bei<br />

der Staatsanwaltschaft Mannheim einen <strong>Bericht</strong> an. Dieser erfolgte am 13. Dezember<br />

2001 über den Generalstaatsanwalt an das Justizministerium. In dem Be-<br />

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