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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

566<br />

5. Hans-Ulrich Beust<br />

Der Zeuge Rechtsanwalt Beust, Verteidiger <strong>von</strong> Frau Angelika Neumann, führte<br />

aus, Manfred Schmider habe zwischen dem 7. <strong>und</strong> dem 21. November 2001 in<br />

einer kurzen Verhandlungspause während der Hauptverhandlung vor dem Landgericht<br />

Mannheim versucht, Frau Neumann zu beeinflussen. Zu diesem Zeitpunkt<br />

habe eine Vernehmung <strong>von</strong> Frau Neumann bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

angestanden. Herr Schmider habe zu Frau Neumann gesagt, sie solle doch aussagen,<br />

dass die kriminellen Gelder dazu gedient hätten, die marode Firma TexColor<br />

zu stützen. Frau Neumann habe dem widersprochen <strong>und</strong> gesagt, sie werde aussagen,<br />

was Sache gewesen sei. Anschließend habe Herr Schmider gesagt: „Frau<br />

Neumann, sagen Sie nichts über Seyfried, sonst platzt unsere Stuttgarter Vereinbarung“.<br />

Er (Beust) habe sich diesen Satz anschließend gleich wörtlich notiert gehabt.<br />

Weiteres habe Herr Schmider nicht gesagt. Er habe den Verteidiger <strong>von</strong><br />

Herrn Manfred Schmider, Rechtsanwalt Dr. Schiller, angesprochen <strong>und</strong> ihn gefragt,<br />

ob er Kenntnis <strong>von</strong> dieser „Stuttgarter Vereinbarung“ habe. Dieser habe<br />

ihm geantwortet, dass er eine solche Vereinbarung nicht kenne <strong>und</strong> was sein eigenes<br />

Wissen betreffe es jedenfalls eine solche Vereinbarung nicht gebe. Er habe<br />

dann später erneut mit Herrn Dr. Schiller gesprochen <strong>und</strong> die Frage <strong>von</strong> Frau<br />

Neumann weitergeleitet, was denn diese „Stuttgarter Vereinbarung“ beinhalte <strong>und</strong><br />

wieso Herr Manfred Schmider Wert darauf lege, dass der Name Seyfried aus der<br />

Hauptverhandlung draußen bleibe. Hierzu habe Herr Dr. Schiller nichts sagen<br />

können. Frau Neumann habe darüber hinaus <strong>von</strong> Herrn Dr. Schiller wissen wollen,<br />

ob Herr Schmider bereit sei, sich gr<strong>und</strong>sätzlich an seine Versprechungen ihr<br />

gegenüber zu halten, für sie da zu sein <strong>und</strong> ihr zu helfen, wenn irgendwas Schlimmes<br />

passiere. Nach Rücksprache mit seinem Mandanten habe Herr Dr. Schiller<br />

mitgeteilt, dieser habe ihm nichts <strong>von</strong> einer solchen „Stuttgarter Vereinbarung“<br />

gesagt. Er könne auch Frau Neumann nicht weiterhelfen, weil seine Möglichkeiten<br />

begrenzt seien.<br />

Er habe mit seiner Mandantin Frau Neumann in der Folge dieses Wort <strong>von</strong> der<br />

„Stuttgarter Vereinbarung“ noch des Öfteren diskutiert. Frau Neumann habe ihn<br />

ausdrücklich beauftragt <strong>und</strong> insoweit <strong>von</strong> der Schweigepflicht entb<strong>und</strong>en, diesen<br />

Umstand einzelnen Mitarbeitern der Presse weiterzugeben. Frau Neumann sei<br />

über den Versuch <strong>von</strong> Herrn Schmider sie zu beeinflussen, sehr entrüstet gewesen.<br />

Er habe dann Gespräche mit einigen Journalisten geführt, diese aber gebeten,<br />

es bis zum Abschluss des Verfahrens durch Urteil nicht zu veröffentlichen. Die<br />

Generalstaatsanwaltschaft habe dann zur Überraschung <strong>von</strong> allen gegen die Urteile<br />

Revision eingelegt <strong>und</strong> einen Teil des Gesamtverfahrens nicht eingestellt, so<br />

wie es ursprünglich in den Gesprächen, auch mit Herrn Dr. Hofmann, angeklungen<br />

sei <strong>und</strong> wo<strong>von</strong> auch das Landgericht ausgegangen sei. Er habe versucht, weil<br />

das Urteil noch nicht rechtskräftig gewesen sei, die Veröffentlichung dieses Satzes<br />

mit der „Stuttgarter Vereinbarung“ noch zu verhindern. Das sei aber nicht gelungen,<br />

weil am Mittag des 20. Dezember 2001 der Journalist Meinrad Heck <strong>von</strong><br />

der „Stuttgarter Zeitung“ mit dem Justizminister Prof. Dr. Goll schon gesprochen<br />

gehabt habe <strong>und</strong> dieses Schmider-Zitat damit in der Welt gewesen sei. Auf die<br />

Frage, welche Journalisten er eingeschaltet oder informiert gehabt habe, erklärte<br />

der Zeuge, es sei zum einen der Herr Heck <strong>von</strong> der „Stuttgarter Zeitung“ gewesen,<br />

dann eine Frau Ruth Weinkopf vom „Mannheimer Morgen“, eine Frau Saum<br />

vom Südwestr<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> ein Mitarbeiter der dpa, Herr Willenberg.<br />

Auf den Vorhalt, dass seine Aktennotiz über die Äußerung Manfred Schmiders<br />

gegenüber Frau Neumann nicht zwischen dem 7. <strong>und</strong> 21. November erfolgte, sondern<br />

mit dem Datum 20. Dezember versehen sei, erwiderte der Zeuge, das Datum<br />

20. Dezember sei zutreffend.<br />

Auf die Frage, warum er erst zwei Tage nach der Urteilsverkündung die Aktennotiz<br />

verfasst habe, antwortete der Zeuge, das habe unter anderem damit zu tun<br />

gehabt, dass er am 18. Dezember, er glaube vom Süddeutschen R<strong>und</strong>funk, gebeten<br />

worden sei, ein Radio-Interview zum Gesamtkomplex zu geben. Er habe damals<br />

ebenso wie Frau Neumann den Eindruck gehabt, diese Situation mit der<br />

„Stuttgarter Vereinbarung“, das sei ja nur ein Schlagwort. Ein solches Thema sei<br />

ja auch schon in Randgesprächen, während des Prozesses mit Pressevertretern,<br />

mit Kollegen <strong>und</strong> mit wem auch immer, mit anderen, die den Prozess verfolgt gehabt<br />

haben, immer wieder ein Thema gewesen. Und weil er geglaubt habe, dass<br />

das ein Thema bleiben könnte, habe er dann nach Beendigung des Verfahrens, als

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