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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

958<br />

Bereits zu Beginn seiner Tätigkeit als Betriebsprüfer wusste Manfred Seyfried<br />

nach eigenen Angaben <strong>von</strong> vielen Ungereimtheiten im FlowTex-Konzern <strong>und</strong><br />

<strong>von</strong> Verdachtsmomenten gegen Manfred Schmider (vgl. Vernehmung im Amtshaftungsprozess<br />

Braun u. a. gegen das Land <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, LG Karlsruhe<br />

Az. 2 O 60/03, vom 9. Juni 2005):<br />

„Als ich in die Prüfung eingestiegen bin habe ich mich zunächst über die bisherige<br />

Prüfungstätigkeit unterrichtet. Dabei war insbesondere <strong>von</strong> Bedeutung, dass<br />

sich schon einige Probleme gezeigt hatten. Das eine Problem betraf die Rolle der<br />

Finakant, nämlich die Frage, wem die Servicegesellschaften zuzurechnen waren.<br />

Die Finakant erschien als Briefkastenfirma, <strong>und</strong> das Finanzamt Ettlingen hatte<br />

die Servicegesellschaft Ettlingen bereits der FTI steuerlich zugeschlagen.<br />

Das andere Problem war die Geldwäscheverdachtsanzeige, durch die die an<br />

Herrn Rechtsanwalt Schmalfuß überwiesenen <strong>und</strong> <strong>von</strong> ihm weitergeleiteten Gelder<br />

bekannt geworden waren.<br />

Natürlich waren mir als Zeitungsleser auch die Presseberichte einerseits über die<br />

Firmengruppe einschließlich des <strong>Baden</strong>-Airparks bekannt, andererseits auch die<br />

Geschichte mit dem möglichen Raubüberfall, sodass ich durchaus neugierig war,<br />

diese Firma <strong>und</strong> Herrn Schmider kennen zu lernen“.<br />

Spätestens seit der Besprechung in der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom<br />

20. Mai 1996 war er über die Vorgeschichte der steuer- <strong>und</strong> strafrechtlichen Prüfungen<br />

<strong>und</strong> Ermittlungen gegen Manfred Schmider informiert <strong>und</strong> über die Tatsache,<br />

dass die Existenz der Horizontalbohrsysteme für alle Teilnehmer an dieser<br />

Besprechung, d. h. für die OFD, für die Steuerfahndung <strong>und</strong> für die Betriebsprüfung<br />

einschließlich der Prüfer der Vorbetriebsprüfung offen <strong>und</strong> zweifelhaft war.<br />

In dieser Besprechung wurde auch erwähnt, dass bei Nichtexistenz der Bohrsysteme<br />

ein Betrugssystem möglich sei:<br />

„Die Rede war in dieser Besprechung da<strong>von</strong>, dass wir darauf hingewiesen haben:<br />

Wenn, dann liegt ein Betrug vor, kein steuerlich relevanter Sachverhalt“<br />

(Seyfried, Vernehmung vom 9. Juni 2005 im Amtshaftungsprozess, s. o.)<br />

Konkret waren Manfred Seyfried zu diesem Zeitpunkt unstreitig folgende Tatsachen<br />

bekannt:<br />

– die kriminelle Vorbelastung des FlowTex-Konzernchefs Manfred Schmider<br />

<strong>und</strong> dessen Bruder Matthias, die in den Jahren 1988 bis 1991 Scheingeschäfte<br />

mit einem Volumen <strong>von</strong> 163 Millionen DM in Form <strong>von</strong> fingierten An- <strong>und</strong><br />

Verkäufen tätigten (vgl. Komplex Fibertex im Sachbericht), um damit Umsätze<br />

<strong>und</strong> Geschäftstätigkeiten vorzutäuschen, die sie bei verschiedenen Banken kreditwürdig<br />

erscheinen lassen sollten. Die Feststellungen der Betriebsprüfung zur<br />

Verwendung <strong>von</strong> Scheinrechnungen wurden im Betriebsprüfungsbericht der<br />

KSK vom 5. Mai 1993 dargestellt, der auch in der Folge-BP durch den Betriebsprüfer<br />

Seyfried vorlag. Daneben waren diese Scheingeschäfte Gegenstand<br />

der Besprechung in der OFD vom 20. Mai 1996, an der Herr Seyfried<br />

teilgenommen hat.<br />

Die Strafverfahren wegen des Verdachts der Umsatzsteuerhinterziehung wurden<br />

durch die Staatsanwaltschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong> vom zuständigen Staatsanwalt<br />

Dr. Klee am 2. Mai 1994 gegen Zahlung <strong>von</strong> Geldbußen in Höhe <strong>von</strong><br />

85.000,– DM (Matthias Schmider) <strong>und</strong> 60.000,– DM (Manfred Schmider) eingestellt<br />

(zu den Rechtsfehlern dieser Entscheidung s. o. in diesem Bewertungsbericht<br />

der Fraktionen SPD <strong>und</strong> Grüne).<br />

Herr Seyfried gibt an, diese Vorverurteilung nicht gekannt zu haben.<br />

– Die anonymen Anzeigen vom 25. April 1996 beim Finanzamt Weimar <strong>und</strong><br />

vom 4. Mai 1996 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. In der Anzeige vom<br />

25. April wurde mitgeteilt, dass die KSK 1000 HBS verleast hatte, obwohl nur<br />

129 tatsächlich hergestellt worden seien. In der Anzeige vom 4. Mai „wegen<br />

Steuerhinterziehung, Urk<strong>und</strong>enfälschung, Investitionsbetrug“ wurde behauptet,<br />

dass FlowTex <strong>von</strong> KSK über 700 HBS geleast habe, die Systeme seien jedoch<br />

nie produziert worden.

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