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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

986<br />

Justizministerium<br />

Die allgemeinen <strong>Bericht</strong>spflichten in der baden-württembergischen Justiz – darunter<br />

auch die Unterrichtung des Justizministeriums über Ermittlungsverfahren –<br />

sind in zwei nach b<strong>und</strong>eseinheitlichem Muster gefassten Vorschriften geregelt,<br />

dem Organisationsstatut der Staatsanwaltschaften (OrgStA, Anlage 2) einerseits<br />

<strong>und</strong> der Anordnung über die <strong>Bericht</strong>spflichten in Strafsachen (BeStra, Anlage 3)<br />

andererseits. Die BeStra hat dabei das ältere OrgStA in Teilen abgelöst. Daneben<br />

gibt es eine Vielzahl verstreut geregelter Mitteilungspflichten für bestimmte Verfahren,<br />

etwa gemäß den Vorschriften über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)<br />

oder in Zivilsachen (MiZi). Die <strong>Bericht</strong>e gemäß OrgStA <strong>und</strong> BeStra sind jeweils<br />

auf dem Dienstweg zu erstatten, im Eilfall kann die Vorlage direkt erfolgen, die<br />

Behörden des Dienstweges sind dann parallel zu informieren.<br />

Der erste <strong>Bericht</strong> mit Bezug zum FlowTex-Komplex ging beim Justizministerium<br />

am 4. Februar 2000 ein <strong>und</strong> wurde der Hausspitze zur Kenntnis gebracht. Ab diesem<br />

Zeitpunkt waren regelmäßig zunächst Regierungsdirektor Müller als zuständiger<br />

Referent für die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft Mannheim, Ministerialrat<br />

Marx als dessen Referatsleiter sowie Ministerialdirigent Bölter als<br />

Leiter der Strafrechtsabteilung mit Vorgängen zum FlowTex-Komplex befasst.<br />

Nachdem dem Ministerium seit Januar 2001 bekannt wurde, dass in der Vergangenheit<br />

bei weiteren Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren gegen Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Personen aus seinem Umfeld anhängig gewesen waren, ist sodann<br />

Ministerialrat Dr. Götz als zuständiger Referatsleiter für die Dienstaufsicht über<br />

die Staatsanwaltschaft Karlsruhe (einschließlich deren Zweigstelle Pforzheim) in<br />

den Informationsaustausch innerhalb der Strafrechtsabteilung einbezogen worden.<br />

Von bedeutenden Vorgängen wurde regelmäßig auch die Leitungsebene des<br />

Justizministeriums in Kenntnis gesetzt.<br />

A. ob die Landesregierung, die Ministerien, die Strafverfolgungsbehörden, Steuerbehörden<br />

<strong>und</strong> sonstige Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im Rahmen<br />

<strong>von</strong> Betriebsprüfungen, Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Steuerverfahren sowie sonstigem<br />

Verwaltungshandeln, in Zusammenhang mit den Personen Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider sowie deren Unternehmungen ihre Pflichten<br />

beachtet haben;<br />

I. Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden gegenüber den Beschuldigten<br />

des „FlowTex“-Verfahrens vor 1996, insbesondere<br />

1. welche Sachverhalte jeweils dafür vorlagen, dass das Ermittlungsverfahren<br />

der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Manfred Schmider wegen des Verdachts,<br />

einen Raubüberfall gegen sich selbst im Jahre 1986 fingiert zu haben,<br />

1993 abgeschlossen, 1995 wieder aufgenommen, 1996 erneut trotz weiterbestehenden<br />

Tatverdachts eingestellt <strong>und</strong> im Februar 2000 erneut aufgenommen<br />

worden ist;<br />

Inge Schmider – die Ehefrau <strong>von</strong> Manfred Schmider – hatte am 12. Mai 1986 um<br />

19.03 Uhr über Notruf beim Polizeirevier Ettlingen einen Raubüberfall gemeldet.<br />

Sie hatte bei ihrer Rückkehr nach Hause Frau Backenstos, die Haushälterin der<br />

Familie, <strong>und</strong> Manfred Schmider mit Handschließen an ein Treppengeländer gefesselt<br />

angetroffen. Manfred Schmider gab der Polizei am Tatort an, er sei <strong>von</strong><br />

zwei Tätern mit Waffengewalt gezwungen worden, zu seinem Privathaus zu fahren<br />

<strong>und</strong> dort den Tresor zu öffnen. Die Täter hätten Bargeld, Teppiche, Pelze <strong>und</strong><br />

Schmuck der Ehefrau im Gesamtwert <strong>von</strong> etwa 2 Mio. DM erlangt.<br />

Gegenstand des in den vergangenen 15 Jahren mit Unterbrechungen umfangreich<br />

ermittelten Verfahrens ist der Verdacht, Manfred Schmider sei nicht Opfer dieses<br />

Raubes, sondern vielmehr als Mittäter daran beteiligt gewesen, um seine Versicherung<br />

durch Geltendmachung des angeblichen Schadens zu schädigen.<br />

Vage Verdachtsmomente für Manfred Schmiders Beteiligung waren bereits kurz<br />

nach der Tat aufgekommen. Ein Versicherungsmitarbeiter hatte wenige Tage nach<br />

der Tat in einem Telefonat gegenüber der Polizei Zweifel am Wahrheitsgehalt der<br />

Tatschilderung des Manfred Schmider geäußert, diese aber nur mit Vermutungen

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