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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

um Auskunft, wie viele Bohreinheiten tatsächlich geliefert wurden. Sollte sich<br />

die Differenz bestätigen, wird dieser Vorgang/Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt<br />

des Kreditbetrugs zu prüfen sein, die Geräte wurden geleast u. u. U. finanziert.<br />

...<br />

6. Bei der BP seien 9 Rechnungen über 15,8 Mio. DM festgestellt worden, bzgl.<br />

derer der Verdacht besteht, dass ihnen keine Lieferungen/Leistungen zugr<strong>und</strong>e<br />

lägen. (Luftgeschäfte) – vgl. AV der BP v. 25. April 1996 – Bd. I Bl. 121 – dieser<br />

Vorgang wird nicht <strong>von</strong> der Selbstanzeige umfasst – Hieraus ist der Verdacht<br />

der USt-, KöSt- u. Gew.steuerhinterziehung herzuleiten.<br />

7. Lt. Herrn Schmidt wird die Steufa beim FA K’he-Durlach bei dem Vorliegen<br />

der weiteren Feststellungen auf die StA MA zukommen. Durchsuchungen seien<br />

im gegenwärtigen Stadium der Ermittlungen – auch angesichts der weitläufigen<br />

Räumlichkeiten der Firmengruppe, u. a. in Ettlingen <strong>und</strong> Weimar – nicht<br />

geboten. ...“<br />

In der dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Kopie der Akte 609 Js 145/96,<br />

die in einem Leitz-Ordner abgeheftet ist, befindet sich der handschriftliche Vermerk<br />

vom 21. Mai 1996 zu Beginn der Akte hinter einer Kopie einer Pressenotiz<br />

vom 22. Mai 1996. In der Kopie ist der Vermerk mit dem Wort „Handakte“ überschrieben<br />

<strong>und</strong> mit den Ziffern 1 bis 3 blattiert.<br />

Oberstaatsanwalt Arnold teilte das Verfahren dem damals erst ab 1. Juli 1996<br />

wieder besetzten Dezernat 609 zu. Nachdem die Vertreterin des Dezernats 609,<br />

Staatsanwältin Smid, die Übernahme des Verfahrens verfügt hatte, erfolgte die<br />

Sachbearbeitung ab dem 1. Juli 1996 durch Staatsanwältin Krenz, heute Richterin<br />

am Landgericht Mannheim.<br />

Nach Aktenlage war die in der Akte enthaltene telefonische anonyme Anzeige<br />

vom 25. April 1996 nicht Gegenstand der Ermittlungen. Darüber hinaus ergeben<br />

sich aus der Akte keine Hinweise darauf, dass der Inhalt der Anzeige <strong>und</strong> die im<br />

Vermerk <strong>von</strong> Oberstaatsanwalt Arnold unter Nrn. 4 <strong>und</strong> 7 hierzu festgehaltenen<br />

ergänzenden Hinweise des Sachgebietsleiters der Steuerfahndungsstelle, Markus<br />

Schmidt, Gegenstand einer Besprechung zwischen der damaligen Staatsanwältin<br />

Krenz <strong>und</strong> der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach gewesen<br />

sind.<br />

Mit Verfügung vom 16. Januar 1997 trennte Staatsanwältin Krenz das Verfahren<br />

gegen die Beschuldigte Neumann ab <strong>und</strong> übersandte es zur Übernahme an die<br />

Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Für das bei der Staatsanwaltschaft Mannheim<br />

weiterhin anhängige Verfahren gegen die Beschuldigten Schmider, Dr. Kleiser,<br />

Rechtsanwalt S. <strong>und</strong> Steuerberater W. hatte Frau Krenz ein Aktendoppel der<br />

„Straf- <strong>und</strong> Bußgeldakte Angelika Neumann“ fertigen lassen. Die Originalakte<br />

Angelika Neumann übersandte sie an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen.<br />

Mit Verfügung vom 24. Juni 1997 stellte Frau Krenz den bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim noch anhängigen Teil des Ermittlungsverfahrens gegen Manfred<br />

Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser wegen des Verdachts der Einkommen-, Körperschaft-<br />

<strong>und</strong> Umsatzsteuerhinterziehung gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. Das<br />

Verfahren gegen den Beschuldigten Rechtsanwalt S. trennte sie mit Verfügung<br />

vom selben Tag ab <strong>und</strong> übersandte es zur Übernahme an die Staatsanwaltschaft<br />

Mühlhausen. Eine abschließende Verfügung hinsichtlich des Beschuldigten W.<br />

erfolgte nicht.<br />

Das Ermittlungsverfahren 609 Js 145/96 <strong>und</strong> der Gegenstand der Besprechungen,<br />

die im Rahmen dieses Verfahrens zwischen der damaligen Staatsanwältin Krenz<br />

<strong>und</strong> der Steuerfahndungsstelle geführt wurden, bekamen erst im August 2001 im<br />

Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Steuerfahnder des Finanzamts<br />

Karlsruhe-Durlach <strong>und</strong> deren Sachgebietsleiter wieder Relevanz.<br />

Nachdem die Aktenvermerke der Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach<br />

vom 2. <strong>und</strong> 3. Juli 1996 über die Angaben des Amtsrats Krumes am<br />

2. August 2001 <strong>von</strong> der OFD Karlsruhe der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe<br />

bekannt gegeben worden waren, hatte der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim gemäß § 145 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beauftragt,<br />

die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen, soweit sich<br />

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