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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

288<br />

der Zeuge, da<strong>von</strong> habe er nichts gewusst. Auf Frage ergänzte er, er habe im Vorfeld<br />

keine Kontakte zur Staatsanwaltschaft gehabt. Er habe nur mit einem Betriebsprüfer<br />

zu tun gehabt, mit Herrn Rechtsanwalt Kullen <strong>und</strong> mit seinem Bruder.<br />

Vernommen worden sei er <strong>von</strong> der Gräfin zu Dohna bei der Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle<br />

in Durlach.<br />

Auf Vorhalt einer weiteren Passage seiner Zeugenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim am 29. Mai 2002<br />

„... Ich muss dazu noch sagen, mein Bruder sagte damals zu mir, ich solle ganz<br />

ruhig bleiben. Er hatte ja gute Kontakte zum Finanzamt Karlsruhe. Darüber<br />

hinaus konnte er über Herrn Dr. Kleiser einen Kontakt zur OFD herstellen. Ich<br />

war damals auch in Ettlingen, um dieses Problem zu besprechen. Ich bekam<br />

mit, dass mein Bruder Herrn Dr. Kleiser hereinrief <strong>und</strong> sagte: „Klaus, wie<br />

sieht es aus mit der OFD ...?“<br />

erwiderte der Zeuge, dies sei korrekt, nur wisse er keine näheren Details über den<br />

Inhalt der Gespräche in der OFD oder mit irgendwelchen Leuten vom Finanzamt<br />

Karlsruhe-Durlach.<br />

Auf Vorhalt seiner Vernehmung als Beschuldigter am 3. Mai 2001 im Auszug<br />

„... Ich habe zwei Maschinen bei der Firma KSK erworben, Nr. 98 <strong>und</strong> Nr. 99,<br />

<strong>und</strong> diese ins Anlagevermögen genommen. Bzgl. dieser beiden Maschinen kam<br />

der Betriebsprüfer Seyfried 1997 <strong>und</strong> er meinte, dass es mit diesen Maschinen<br />

ein Problem gebe. Mein Bruder habe ihm gegenüber behauptet, dass die Nummern<br />

erst ab 100 beginnen würden. Nachdem ich aber Nr. 98 <strong>und</strong> Nr. 99 hatte,<br />

müssten auch die Nummern 1 bis 97 existieren. Herr Seyfried äußerte mir gegenüber,<br />

es wäre für mich einfach, wenn die Nummern 98 <strong>und</strong> 99 existieren,<br />

dann hätte ich kein Problem, aber mein Bruder hätte ein großes Problem. Oder<br />

aber die Nummern würden erst ab 100 beginnen, dann hätte mein Bruder kein<br />

Problem, meine Maschinen wären aber nicht existent. Dann kam dieser Spruch<br />

<strong>von</strong> Herrn Seyfried, „einer müsse jetzt hängen, ihm sei es egal ...“<br />

erwiderte der Zeuge, er berufe sich hier auf § 55 StPO, weil es ja seinen Bruder<br />

betreffe.<br />

11. Annette Gräfin zu Dohna<br />

Die Zeugin Annette Gräfin zu Dohna, Steueramtfrau bei der Oberfinanzdirektion<br />

Karlsruhe, führte aus, sie sei in den Jahren 1997 bis 2001 als Sachbearbeiterin der<br />

Straf- <strong>und</strong> Bußgeldsachenstelle des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach tätig gewesen.<br />

Gleich zu Beginn, im Frühjahr des Jahres 1997, sei sie mit dem Fall Matthias<br />

Schmider durch die Betriebsprüfungsstelle, die den Konzern geprüft habe, konfrontiert<br />

worden. Die Betriebsprüfungsstelle habe Matthias Schmider einen strafrechtlichen<br />

Hinweis erteilt gehabt, aufgr<strong>und</strong> dessen die Strafsachenstelle Karlsruhe-Durlach<br />

den Sachverhalt <strong>und</strong> die Verjährung geprüft habe sowie dann das<br />

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung des Jahres 1990 eingeleitet habe.<br />

Aus dem Aktenvermerk der Betriebsprüfungsstelle sei hervorgegangen, dass diese<br />

im Oktober des Jahres 1996 bereits ein Strafverfahren gegen Herrn Matthias<br />

Schmider wegen Steuerhinterziehung der Jahre 1991 bis 1994 eröffnet gehabt habe.<br />

Das Strafverfahren des Jahres 1990 sei dann dem Matthias Schmider bekannt<br />

gegeben worden. Des Weiteren sei ihm noch einmal schriftlich mitgeteilt worden,<br />

dass das Strafverfahren, welches die Betriebsprüfungsstelle eingeleitet habe, laufe<br />

<strong>und</strong> bei der Strafsachenstelle geführt werde. In dem <strong>von</strong> der Betriebsprüfungsstelle<br />

eingeleiteten Strafverfahren sei es hauptsächlich um Subventionen, so genannte<br />

Markterschließungskosten, die <strong>von</strong> der KSK an Matthias Schmider gezahlt, dann<br />

aber nicht versteuert worden seien, gegangen. Ein zweiter Hauptpunkt seien zwei<br />

Shelter, also zwei Bohrsysteme, die aktiviert, aber offensichtlich wohl nicht vorhanden<br />

gewesen seien, gewesen.<br />

Gr<strong>und</strong>lage des Strafverfahrens, welches dann die Strafsachenstelle Durlach eingeleitet<br />

habe, seien zwei Schecks gewesen, die <strong>von</strong> einer FTI bezahlt <strong>und</strong> über die<br />

Firma FiberTex Fassaden an eine Firma in Bern weitergeleitet worden seien. Diese<br />

Schecks seien weder als Einnahmen erklärt noch als Entnahmen irgendwo ver-

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